Nur noch sieben Tage bis Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – der 25. Mai 2018 dürfte zum neuen Feiertag der IT-Anwälte ausgerufen werden. Das neue Gesetz entfaltet schon jetzt Wirkung – auch in der Games-Branche.

Fröhlich am Freitag 20/2018: Die wöchentliche Kolumne aus der Chefredaktion

Verehrte GamesWirtschaft-Leser,

sofern Sie den allwöchentlichen GamesWirtschaft-Newsletter empfangen, haben Sie sich irgendwann in den vergangenen Monaten dafür angemeldet (falls nicht: schnell nachholen). Wenige Sekunden später ist in Ihrem Postfach eine E-Mail aufgeschlagen, die eine Bestätigung der Anmeldung einforderte. Keine Bestätigung, kein Newsletter. Der dafür zuständige Fachbegriff lautet „Double Opt-in“ und ist im Datenschutz-sensiblen Deutschland schon seit langem Standard.

Derzeit trudeln tagtäglich Mails ein, in denen Betreiber von Online-Shops, Portalen, Verbänden, Vereinen und Tools mehr oder minder nachdrücklich darum flehen, man möge die Einwilligung (die im Einzelfall vor ein oder zwei Jahrzehnten erteilt worden ist) erneut bestätigen. Sicher erhalten auch Sie solche oder ähnlich lautende Mails. Online-Marketing-Experten rechnen damit, dass sich bis Inkrafttreten der berüchtigten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am kommenden Freitag bis zu 80 Prozent der Newsletter-Adressbestände in Luft auflösen.

Gleichzeitig kündigen semi-privat betriebene Portale, Fansites und Foren an, ihren Betrieb sicherheitshalber einzustellen, weil sie den Anforderungen der europaweit gültigen DSGVO inklusive Aufkunfts- und Lösch-Ansprüchen in der Praxis kaum nachkommen können und hohe Bußgelder oder gar Abmahnungen fürchten. So geht in wenigen Tagen das Forum des bekannten Spielezeitschriften-Archivs Kultpower offline. Gleichzeitig werden mehrere Spiele für den europäischen Markt abgeschaltet, darunter der Online-Rollenspiel-Klassiker „Ragnarok Online“ – nach 14 Jahren.

Es sind die ersten Tiefausläufer der DSGVO, die derzeit zu einer regelrechten Last-Minute-Panik führt – schön abzulesen am exponentiellen Anstieg der Suchmaschinenabfragen. Dabei ist die Verordnung schon in Kraft, am 25. Mai wird sie lediglich scharf geschaltet und damit verbindlich. Analog zu Hausaufgaben, Steuererklärungen, Hochzeiten, Spiele-Releases und anderen Deadlines führt der nahende Termin zu einer Art „DSGVO-Crunchtime“. Es sind goldene Zeiten für Kanzleien mit IT-Schwerpunkt.

Was genau am 25. Mai passiert, ist unklar. Viele erwarten eine Abmahnwelle, weil nach Umfragen rund zwei Drittel der Website-Inhaber schlichtweg nichts von der DSGVO ahnen oder damit überfordert sind. Das gilt mutmaßlich für die Mehrzahl kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Restaurants und stationärer Einzelhändler, deren Websites ohnehin nur in Schaltjahren aktualisiert werden. Andere sagen: keine Panik, es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Die Wahrheit dürfte in der Mitte liegen.

Die Situation erinnert ein bisschen an die IT-Umstellung vor dem Jahrtausendwechsel. Hard- und Software waren bis zu diesem Zeitpunkt buchstäblich nicht darauf programmiert, dass ein neues Millennium anbrechen könnte. Trotzdem hat sich die Welt weitergedreht. Für den Freitag nach Pfingsten ist Ähnliches zu erwarten.

Ein schönes, verlängertes Wochenende wünscht Ihnen

Petra Fröhlich
Chefredakteurin GamesWirtschaft

Bisherige Folgen von „Fröhlich am Freitag“:

  • 19/18: Das kostenlose FIFA 18 WM-Update – Loot tut gut
  • 18/18: Titelkampf um die „Games-Hauptstadt“
  • 16/18: Cyber-Monopoly
  • 15/18: Sieger der Herzen
  • 14/18: Blockbuster – Erfolg in Serie
  • 12/18: Der China-Kracher von Ubisoft
  • 11/18: Vorgetäuscht und vorgeführt
  • 10/18: Per Flugtaxi zur Gamesförderung
  • 09/18: Das spielende Klassenzimmer
  • 08/18: Endlich volljährig
  • 07/18: Winterschlussverkauf
  • 06/18: Reset für die Games-Republik Deutschland
  • 05/18: Die mächtigste Lobby fürs schönste Hobby
  • 04/18: Winner Winner McChicken Dinner
  • 03/18: Nintendo switcht zum Kartonagen-Hersteller
  • 02/18: Das geht ja gut los
  • 50/17: Der Subventions-Autopilot
  • 49/17: Die Spiele-Könige aus Schweden
  • 48/17: Russisch Roulette mit Lootboxen