Start Politik Kalimbo: Rundfunklizenz für norddeutschen Youtuber

Kalimbo: Rundfunklizenz für norddeutschen Youtuber

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Die KEK hat dem norddeutschen Youtuber
Die KEK hat dem norddeutschen Youtuber "Kalimbo Spielt" eine Rundfunklizenz erteilt.

Mit etwas mehr als 7.300 Youtube-Abonnenten und rund 850.000 Views gehört „Kalimbo Spielt“ zu den Letsplay-Kanälen mit eher kleinerer Reichweite. Dennoch wurde der Betreiber von der zuständigen Landesmedienanstalt aufgefordert, für sein Youtube-Programm eine Rundfunklizenz zu beantragen – die nun genehmigt wurde.

„Fortnite“, „Landwirtschafts-Simulator“, „Euro Truck Simulator 2“, „Minecraft“, „World of Tanks“, „ARK“ – die Bandbreite der live gestreamten Spiele auf dem Kanal von Marc Nissen ist enorm.

Bereits im Januar 2018 hat der Youtuber in einem Video bekannt gegeben, dass er von der Landesmedienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) ein Schreiben erhalten hat. Darin wurde er aufgefordert, bis Mitte Februar eine Rundfunklizenz zu beantragen. Tatsächlich ist am 22. Februar sein Antrag bei der zuständige Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) eingegangen.

Mit Sitzung vom 8. Mai 2018 hat das Gremium der KEK dem Antrag von „Kalimbo Spielt“ entsprochen. Durch diesen Bescheid darf Nissen unter den Auflagen der Rundfunklizenz live im Netz streamen.

Welche Kosten im konkreten Fall angefallen sind und ob „Kalimbo“ anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen hat, geht aus den Dokumenten nicht hervor.

Rundfunklizenz für Kalimbo: Landesmedienanstalt

Der jüngste Fall weist gleich mehrere Besonderheiten auf:

Erstens handelt es sich um einen Kanal mit vergleichsweise geringer Reichweite – was dem weitverbreiteten Mythos widerspricht, dass die Aufsichtsbehörden vorzugsweise gegen die „großen Fische“ vorgehen. Denkbar ist aber auch, dass es im konkreten Fall eine Beschwerde gegeben hat, die auf der Website der Anstalt ganz einfach via Online-Formular eingereicht werden kann.

Zweitens sendet Kalimbo auch künftig ausschließlich via Youtube, wie aus dem Zulassungsbescheid hervorgeht. Bislang waren die Medienanstalten vorwiegend mit Twitch-Kanälen, Facebook-Livestreams und via App und Website verbreiteten TV-Programmen beschäftigt.

Drittens handelt es sich bei der Landesmedienanstalt HSH um eine Behörde, die zwar bislang Bußgeldbescheide an Influencer wie Flying Uwe und Leon Machère wegen Schleichwerbung oder fehlender Werbekennzeichnung verschickt hat. Das Thema „Rundfunklizenz“ schien bislang allerdings eine Spezialität der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen zu sein, in deren Einzugsgebiet prominente Letsplayer wie PietSmiet oder Erik Range („Gronkh“) ihrem Gewerbe nachgehen. Range hat auf Anraten seines Anwalts eine Rundfunklizenz beantragt und erhalten, die Letsplayer von PietSmiet hingegen haben ihr regelmäßiges Live-Streaming-Programm vorerst eingestellt.

Die MA HSH ist auch für den Web-TV-Sender Rocket Beans TV zuständig: Für das Rund-um-die-Uhr-Programm hat das Hamburger Unternehmen bereits zum Start des Betriebs Anfang 2015 eine Rundfunklizenz beantragt.

Rundfunklizenz für Letsplayer: Vorschriften gelten weiterhin

Die Debatte um Sinn und Unsinn einer kostspieligen Rundfunklizenz für Livestreaming-Angebote auf Twitch und Youtube wird seit März 2017 geführt.

Damals machte die Landesmedienanstalt NRW per Pressemitteilung öffentlich, dass sie das PietSmiet-Live-Angebot als genehmigungspflichtigen Rundfunk einstuft. Zwar betonen Landesregierungen, Digitalpolitiker, Generalsekretäre, Juristen und Medienanstalten seitdem unisono, dass die bisherige Lizenzpflicht nicht mehr zeitgemäß sei und einer Änderung bedarf – Konkretes ist seitdem allerdings nicht passiert.

Weiterhin gilt die bisherige Regelung, von der sowohl kleine Youtube-Kanäle als auch milliardenschwere Großkonzerne betroffen sind. So weigert sich die Axel Springer AG, eine Rundfunklizenz für Bild.de zu beantragen. Drei Live-Streaming-Formate („Bild Live“, „Die richtigen Fragen“, „Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer“) würden regelmäßig und entlang eines Sendeplans ausgestrahlt, so die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) im April 2018.

Eine Liste der im Jahr 2018 erteilten Genehmigungen ist in diesem PDF nachzulesen.

Weitere Hintergründe rund um das Thema Rundfunklizenz finden Sie in diesen Beiträgen: