Die Medienanstalt NRW verlangt von Gronkh, dass er für seinen Twitch-Kanal eine Rundfunklizenz erwirbt. Doch der Letsplay-Star wehrt sich. Das belegen Dokumente, die GamesWirtschaft exklusiv vorliegen.

[no_toc]Wer regelmäßig Live-Letsplays veranstaltet (zum Beispiel via Twitch), braucht eine Rundfunklizenz – das ist zumindest die Auffassung der Landesmedienanstalten.

Dass das zugrundeliegende Gesetz veraltet und reformbedürftig ist, darüber besteht Einigkeit im Land. Das hindert die Landesmedienanstalten allerdings nicht daran, Deutschlands führende Live-Streamer anzuschreiben und sie aufzufordern, einen Antrag auf Zulassung zu stellen.

In der Öffentlichkeit wird das Thema zwar erst seit der Pressemitteilung in der Causa PietSmiet vom 21. März 2017 diskutiert, doch hinter den Kulissen brodelt es schon länger. Das zeigt der regelmäßige „Prüfreport“ der Landesanstalt für Medien NRW – dort widmet sich die Behörde auf einer ganzen Seite dem Angebot von Pietsmiet.de. Datum: 7. März 2016 – also vor mehr als einem Jahr.

Die Betreiber von PietSmiet TV haben sich entschieden, den regelmäßigen Twitch-Sendebetrieb bis auf Weiteres einzustellen und stattdessen bei Politikern um Unterstützung in eigener Sache zu werben.

"Sehr geehrter Herr Range": Die Landesmedienanstalt NRW kontaktiert Gronkh am 5. April 2017.
„Sehr geehrter Herr Range“: Die Landesmedienanstalt NRW kontaktiert Gronkh am 5. April 2017.

Gronkh und die Rundfunklizenz: Post von der Medienanstalt

Einen eigenen Weg geht Erik Range, besser bekannt als „Gronkh“ und Deutschlands reichweitenstärkster Letsplayer. 4,6 Millionen Abonnenten verfolgen seine Abenteuer alleine auf Youtube – auf Twitch sind es mehr als 680.000 Follower.

Im Gegensatz zu anderslautenden Gerüchten und Berichten geht die Behörde bislang nicht gegen Gronkh vor. Dennoch gehört er zu jenen Letsplayern, die Post von der zuständigen Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen erhalten haben – und zwar nur zwei Wochen nach PietSmiet. Dass es ausgerechnet die zwei bekanntesten Letsplayer im deutschsprachigen Raum „trifft“, ist so gesehen Zufall: Beide haben ihr Gewerbe in Köln angemeldet.

Der Anwalt und die Anstalt: Medienanwalt vertritt Gronkh gegenüber Medienanstalt

Der Kölner Anwalt Jörg Schaller vertritt Erik Range gegenüber der Landesmedienanstalt NRW (Foto: Marie Köhler / Machdireinbild.com)
Der Kölner Anwalt Jörg Schaller vertritt Erik Range gegenüber der Landesmedienanstalt NRW (Foto: Marie Köhler / Machdireinbild.com)

Range hat die Angelegenheit einer spezialisierten Kanzlei übergeben: Der Kölner Medienanwalt Jörg Schaller vertritt Gronkh gegenüber der Landesmedienanstalt und hat in den vergangenen zweieinhalb Monaten mehrmals mit der Behörde telefoniert und Stellungnahmen abgeschickt.

Der Anstalt müsse man zugute halten, dass sie zunächst den Dialog gesucht habe, ehe sie ein Verfahren einleitet oder einen Kanal einfach untersagt, so Schaller. Trotzdem pocht die Medienanstalt scheinbar weiterhin darauf, dass Gronkh eine Rundfunklizenz beantragt. Ranges Anwalt hingegen hat einen Antrag auf „rundfunkrechtliche Unbedenklichkeit“ gestellt. Bis spätestens 10. Juli erwartet die Medienanstalt eine finale Entscheidung von Erik Range.

Falls die Landesmedienanstalt bei ihrer Haltung bleibt und einen Bescheid zustellt, muss Gronkh unverzüglich einen Zulassungsantrag stellen oder seinen Twitch-Kanal umbauen – so will es das Gesetz.

Rundfunklizenz: Letsplay-Szene schaut auf Gronkh

Dass eine Rundfunklizenz mit erheblichen Kosten verbunden wäre, ist im konkreten Fall fast schon nebensächlich. Deutlich dramatischer wären die Folgen für die deutsche Letsplay-Szene. Denn aufgrund seiner Reichweite und Prominenz ist Gronkh ein Präzedenzfall. Falls Deutschlands bekanntester Letsplayer tatsächlich eine Rundfunklizenz beantragt, hätte dies hohe symbolische Bedeutung – im nächsten Schritt wären die nächstgrößeren Livestreamer „an der Reihe“. Jeder Twitch-Live-Streamer, der regelmäßig streamt, müsste dann zunächst eine Zulassung beantragen.

Laut Koalitionsvertrag vom 16. Juni will die künftige nordrhein-westfälische Landesregierung die Lizenzpflicht für Live-Streaming-Kanäle abschaffen. Doch in welchem Zeitraum die CDU-FDP-Koalition das Vorhaben umsetzt, ist nicht absehbar. Und die Zeit drängt. Bis spätestens 10. Juli muss sich Erik Range entscheiden: Stellt er keinen Antrag auf Zulassung seines Twitch-Kanals, wird die Landesmedienanstalt ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen Gronkh einleiten.

Was bisher geschah: Gronkh und die Rundfunklizenz

GamesWirtschaft dokumentiert die Chronologie der Ereignisse:

Mittwoch, 5. April 2017

Erstkontakt: Der Brief der Landesmedienanstalt NRW an Gronkh datiert vom 5. April 2017.
Erstkontakt: Der Brief der Landesmedienanstalt NRW an Gronkh datiert vom 5. April 2017.

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) setzt ein Schreiben auf. Die Behörde sei darauf aufmerksam geworden, dass der Twitch-Kanal „Gronkh“ zulassungspflichtigen Rundfunk darstellt.

Der Brief umfasst nur eine A4-Seite – dem Schreiben ist allerdings die „Checkliste Web-TV“ beigefügt.

Die LfM erbittet Rückmeldung binnen eines Monats, also bis 5. Mai 2017.

Freitag, 2. Juni 2017

Nach einigen Telefonaten und Briefen folgt die Stellungnahme von Gronkh-Anwalt Jörg Schaller. Der Jurist räumt ein, dass Gronkh auf dem gleichnamigen Twitch-Kanal Live-Streaming-Events anbietet. Gleichzeitig bestreitet der Anwalt, dass es sich um eine „regelmäßige Verbreitung“ handelt.

Argument: Zwar fänden die Live-Streams im Schnitt zwei Mal pro Woche statt, allerdings habe dies nichts zu tun mit einem „Sendeplan“, wie er bei Fernsehen und Rundfunk über Wochen im Voraus minutengenau angekündigt werde.

Die Termine würden den Interessierten lediglich im Stream selbst oder in einem Begleittext angekündigt. Überhaupt fehle es an einem festen zeitlichen Schema.

„Teilweise erfolgt eine Ankündigung (nur) über andere Social Media Kanäle, in einzelnen Fällen auch gar nicht. So ist zum Beispiel aus persönlichen Gründen in der 19. Kalenderwoche 2017 keinerlei Live- Stream angeboten worden, da sich Gronkh hierzu emotional nicht in der Lage sah. Eine solche persönliche Entscheidung, ob die relative Regelmäßigkeit eines bestimmten Angebotes ohne technische Notwendigkeit durchbrochen wird – und die sich Gronkh auch für die Zukunft vorbehält – , spricht deutlich gegen einen Sendeplan.“

Die Startzeitpunkte würden in der Zukunft nur noch ungefähr angegeben – a) aus Gründen der Flexibilität und b) um zu dokumentieren, dass Gronkh trotz seiner hohen Reichweite in sozialen Medien und der Verpflichtung, die Gronkh seinen Zuschauern und Fans gegenüber empfindet, die Live-Streams immer noch von einer Privatperson und nicht von einem Unternehmen produziert werden.

Zweiter Punkt: Die Verbreitung des Live-Streams erfolge in technischer Hinsicht nicht durch Gronkh, sondern durch die Video-Plattform, also Twitch. Der Live-Datenstrom werde von seinem Computer ein einziges Mal an den Twitch-Server gesandt – die Verbreitung übernehme also Twitch.

Übersetzt: Twitch ist der Sender.

Beim herkömmlichen Rundfunk – also TV und Radio – übernimmt die Sendeanstalt die Verbreitung, beispielsweise das ZDF oder ProSieben. Das Studio liefert den Inhalt ein einziges Mal an den Sender („one to one“) – der Sender überträgt den Inhalt dann an viele Zuschauer („one to many“). Genauso laufe es bei Gronkh: Er ist also Produzent, nicht der Sender.

Überhaupt seien Live-Streams eine Form von „Video on Demand“ (VoD), ähnlich wie Youtube oder Netflix. Denn die Bandbreite wird von Twitch erst dann bereitgestellt, wenn der Nutzer explizit die URL aufruft. Dies könnten sogar mehrere Streams gleichzeitig sein.

Schaller argumentiert, dass es zudem nicht Aufgabe der Medienanstalten sein könne, bestehende Gesetze strengstmöglich auszulegen, die auf Livestreams gar nicht zugeschnitten seien – da sei schon eher der Gesetzgeber gefragt.

Außerdem sei das Vorgehen der Medienanstalten auch aus Europa-rechtlicher Sicht problematisch, denn erklärtes Ziel der EU sei es ja gerade, die Kultur gerade in digitalen Medien zu fördern. Neue Lizenz- oder Genehmigungsverfahren sollen nach Möglichkeit verhindert werden.

Gesetze würden für alle gelten, nicht für „große“ Live-Streamer: Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes müsste die Landesmedienanstalt gegen jeden Live-Streamer vorgehen, der die Voraussetzungen der Rundfunkpflicht erfüllt.

Wörtlich heißt es: „Zur Erteilung der Lizenz sind aber auch weitreichende Auskünfte zum Beispiel gesellschaftsrechtlicher Natur zu erteilen, was sich ohne Hinzuziehen eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts für einen Rechtslaien schwierig gestalten und weitere, möglicherweise erhebliche, Kosten auslösen kann. Die mit dem Antragsverfahren verbundene finanzielle Belastung, aber auch die Verpflichtung zur Offenlegung persönlicher wirtschaftlicher Verhältnisse, wird voraussehbar viele Creators abschrecken und zur Schließung Ihrer Internet- Kanäle veranlassen. Genau dies liefe aber dem europäischen Gedanken zur Förderung der Internetkultur zuwider.“

Die Folgerung des Gronkh-Anwalts: „Zusammenfassend ist auch hier festzuhalten, dass nach dem Zweck des Gesetzgebers eine Sendelizenz für die Tätigkeit von Gronkh entbehrlich ist, da kein Wettbewerb in technischer Hinsicht mit anderen Anbietern stattfindet.“

Anwalt Schaller stellt einen Antrag auf „rundfunkrechtliche Unbedenklichkeit“ – ein Verfahren, das im Rundfunkstaatsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. „Nach alledem ist Gronkh der Ansicht, dass er für die von ihm angebotenen Live-Streams nicht der Zulassung zur Veranstaltung von Rundfunk bedarf.“

Dienstag, 13. Juni 2017

Die Landesmedienanstalt antwortet – und pocht darauf, dass es sich beim Twitch-Kanal „Gronkh“ um ein zulassungspflichtiges Rundfunkangebot handelt. Hieße: Keine Zulassung, kein Livestream.

Das Argument der Behörde: Gronkh bestimmt, wann ein Livestream auf Sendung geht. Zudem liege ein Sendeplan vor, weil das Angebot „eine gewisse Regelmäßigkeit und Dauerhaftigkeit“ aufweist. Zudem werden Startzeitpunkt und Abwesenheiten gegenüber der Zielgruppe angekündigt.

Ultimatum 10. Juli: Die Landesmedienanstalt prüft die Einleitung eines "aufsichtsrechtlichen Verfahrens" gegen Gronkh.
Ultimatum 10. Juli: Die Landesmedienanstalt prüft die Einleitung eines „aufsichtsrechtlichen Verfahrens“ gegen Gronkh.

Das Schreiben endet mit einer klaren Ansage: „Wir erlauben uns an dieser Stelle den Hinweis, dass wir derzeit die Einleitung eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens gegen Herrn Range prüfen.“

Die LfM setzt eine Frist bis 10. Juli 2017: Bis dahin soll sich Gronkh entscheiden, wie er mit dem Antrag auf „Erteilung einer rundfunkrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung“ weiter verfahren möchte.

Update vom 25. Juni 2017: In seinem Twitch-Live-Stream am Sonntagnachmittag ging Range natürlich auch auf das Thema „Rundfunklizenz“ ein. Er rechne damit, dass die Landesmedienastalt den Präzedenzfall durchziehen müsse oder wolle. Sein ursprünglicher Plan, die Redaktion in der Schweiz anzusiedeln (und damit außerhalb des Einflussgebiets der bundesdeutschen Aufsichtsbehörden), habe sich als nicht durchführbar herausgestellt. O-Ton Gronkh: „Das reicht nicht.“ Zudem sei das Problem damit nicht gelöst – schließlich könne nicht jeder Live-Streamer einfach das Land verlassen. Er arbeite nun gemeinsam mit seinem Anwalt an einer neuen Strategie mit Blick auf die drohende Sendelizenz. Gleichzeitig hat Range angekündigt, seinen vor eineinhalb Jahren abgeschalteten 24-Stunden-Twitch-Kanal „Gronkh.tv“ wiederzubeleben: Die Zuschauer sollen die Möglichkeit bekommen, über das laufende Programm abzustimmen.

Weitere Informationen zum Thema Youtube und Live-Streaming finden Sie in diesen Beiträgen:

6 Kommentare

  1. Auch wenn sich die Rundfunkmedienanstalten Deutschlands nunmehr in Medienanstalten umbenennen, sind sie (bezüglich Internet) nur Verbraucher, wie du und ich. Sie bezahlen den Internetzugang an die Internetanbieter (Telecom, Vodafone etc.) um ihre LiveStreams und dergleichen im Web verfügbar zu machen. Die zuständigen Finanzämter können dies bestätigen, da die selbsternannten Medienanstalten diese Kosten vom Fiskus – als aussergewöhnliche Belastungen – jährlich zurückfordern. Angesichts dessen stellt sich hier die Frage, ob die Rundfunkmedienanstalten (und mehr sind sie tatsächlich auch nicht) für Daten, die im Internet verbreitet werden, überhaupt zuständig sind.

  2. Ich find’s gut
    Und bevor alle gronkh liebhaber wieder jammern
    Ich verstehe die Thematik und auch den Unsinn der mit ihr einhergeht
    Und trotzdem find ich’s gut 👍👍👍

  3. Hendrik, denk doch einfach mal nach, bevor du hier Unsinn verzapfst.
    Warum sollen große YouTuber (warum überhaupt YouTuber, es geht um Streamer, also Twitch) eine Rundfunklizenz haben, aber kleine nicht? Vor dem Gesetz sind alle gleich.
    Kleine Streamer können sich das aber nicht leisten.
    Also entweder gibt Gronkh nach, wird Präzedenzfall, und nach und nach schließen alle deutschen Streamer ihre Kanäle; oder Gronkh kämpft stellvertretend für alle deutschen Streamer gegen die Lobbyisten und Landesmedienanstalten der Republik.

    Für Gronkh selbst wäre so eine Lizenz vermutlich günstiger und stressfreier, als ein langer Rechtsstreit. Dass er diesen trotzdem riskiert, finde ich super.

  4. Das zeigt das Hendrik KEINE Ahnung der technischen Voraussetzungen hat. Gronkh und alle anderen Livestream senden nicht. Sie liefern ihren stream am twitch und twitch sendet diese Daten an alle Nutzer aus. Aber alles andere hier zu erklären wäre unnötig da die meisten sie nicht kapieren

  5. Die zwei sind mir ja ein parr. Sie verdienen Geld mit Sendeausstrahlungen und dann verweigern sie sich dem Gesetz? Immer die selben: kassieren und wenn es um das Wohl der Allgemeinheit geht, ducken sie sich weg.

    Große/Ernsthafte YouTuber sollten Rundfunklizenzen zahlen.

    • Oh Hendrik! … Deine Meinung in allen Ehren. Nur: Du hast den Text vielleicht gelesen, aber scheinbar nicht verstanden. Offenbar hast Du noch nie Gronkh oder PietSmiet gesehen, sonst würdest Du deren Aussagen kennen. Du hast offenbar keine Ahnung, wer die Landesmedienanstalt NRW zur Zeit leitet. … Und mit diesem Unwissen posaunst Du falsche Stammtischparolen in die Welt. Es tut mir leid aber, aber das kann ich nicht für Gut befinden.

      Grundsätzlich erstmal: Was Recht ist muss Recht bleiben. Soweit gehe ich mit Dir.

      Aber:
      1. „kassieren und wenn es um das Wohl der Allgemeinheit geht, ducken sie sich weg.“
      Einen bescheuerteren Kommentar hättest Du gar nicht hinterlassen können. Es zeigt, dass Du absolut keine Ahnung hast. Sonst wüsstest Du nämlich, wieviele Zig-Tausend Euro von diesen Einnahmen schon für Gemeinnützige Zwecke und an Hilfsprojekte geflossen sind. Ich gebe Dir mal nur eins von vielen Stichworten: Flutkatastrophe.

      2. Es geht hier nicht um „Große/Ernsthafte Youtuber“
      Lies den Text nochmal! Es geht um „Live-Streaming“ oder besser ausgedrückt um „Echtzeit-Sendungen/Übertragungen“.

      3. Es geht nicht um Kanäle auf Youtube.
      Es geht um Twitch! (Derzeit noch)

      4. Niemand duckt sich weg.
      Wie Du dem Artikel entnehmen kannst, weiß JEDER (Politiker und auch die Landesmedienanstalten), dass das Gesetz nicht korrekt ist. Unternommen hat aber bislang keiner was. Warum wohl? Geld? – Jetzt, wo sich „Initiativen“ bilden, sind plötzlich diese Menschen die Buhmänner? Sorry! So nicht! – Jeder der beiden Kanäle hat stellvertretend für andere den Kampf aufgenommen, was eigentlich Aufgabe der Politik gewesen wäre.
      PietSmiet hat gemäß den gesetzlichen Regularien gehandelt und den betroffenen Sendebetrieb eingestellt (24/7 Kanal mit Sendeplan). Dass den Herrschaften der Landesmedienanstalt NRW das nicht gefällt, weil ja nun nicht mit „Kohle“ zu rechnen ist, ist deren Problem. Den Sender daraufhin aber als unprofessionell zu bezeichnen, grenzt schon an Verleumdung und zeigt in Ansätzen die eigentliche Intention des Vorganges.
      Ich für meinen Teil hätte entsprechend Klage eingereicht. Die Piets nicht, denn sie möchten den Vorgang klären und nicht eskalieren, dürfen bis dahin ohne Lizenz aber nicht senden.
      Der Kanal von Gronkh ist wesentlich anders aufgestellt und ausgerichtet. Es gibt keinen Sendeplan. Es wird so gut wie immer spontan entschieden. Die Kriterien für Rundfunk sind nicht einmal ansatzweise erfüllt. Dennoch pocht die Landesmedienanstalt NRW darauf.
      (Das zweite Schreiben klingt für mich eher nach einem beleidigten Beamten.)

      5. Das ist ein Stellvertreterkrieg
      Keine der betroffenen Parteien hat jemals gesagt „Wir werden niemals eine Rundfunklizenz beantragen“. Jeder hat offen kommuniziert, wenn das so sein muss, dann muss das so sein. Da aber selbst die fordernde Seite das zugrundeliegende Gesetz zwar bemängelt, aber „angeblich“ nicht ändern kann (oder vielleicht besser gesagt WILL), muss man kämpfen.
      Bereits die Politik hat erkannt, dass das Gesetz zu Nachteilen für den Standort Deutschland führt. Aber geändert hat man nichts. Also müssen andere diese Änderung vorantreiben. Das geht nunmal leider nur mit „Kontra geben“ und „Diskussionen herbeiführen“.

      Insbesondere vor dem Hintergrund der Argumentation der Landesmedienanstalt NRW solltest Du Dir dieses Thema nochmal auf der Zunge zergehen lassen. Zitat: „Der Twitch.tv-Kanal ‚Gronkh‘ wird jedenfalls mehr als 500 potentiellen Nutzern zum zeitgelichen Empfang angeboten …“ – Na? Dämmerts? – Das Zauberwort im Beamtendeutsch heißt „potenziell“!
      JEDER Twitch-, Youtube-, Twitter- und „was auch sonst noch für Anbieter existieren“ Account kann potentiell mehr als 500 Menschen mit einem Live-Stream erreichen. Auch wenn er es nicht tut. Er kann!
      Diese Argumentation zusammen mit dem „dezenten“ Hinweis auf die Prüfung der Einleitung eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens zeigt genau, wohin die Reise gehen wird. Am Ende würde der deutsche Amtsschimmel jeden mit einem entsprechenden Account zur Kasse bitten, denn es besteht ja die „potentielle Möglichkeit“. Glaubst Du nicht? Wie war das doch gleich mit der GEZ-Gebühr …

      6. Noch etwas Hintergrundwissen
      Es ist allgemein bekannt, dass den Fernsehsendern die Zuschauer weglaufen und VoD wie Netflix, Amazon, Maxdome, Youtube, Twitch etc. einen großen Zulauf erlangen. (Dass ich das für ein hausgemachtes Problem wegen zuviel Werbung und minderwertigem Content halt, lasse ich mal aussen vor). Einem Fernsehsender kann das logischerweise nicht gefallen und er wird alles unternehmen, dem entgegenzusteuern.

      Wusstest Du, was Dr.Tobias Schmid vor seiner Ernennung zum Chef der Landesanstalt für Medien in NRW gemacht hat?:
      Zitat: „Tobias Schmid ist seit Januar 2005 als Bereichsleiter Medienpolitik bei der Mediengruppe RTL Deutschland und seit September 2010 als Executive Vice President Governmental Affairs bei der RTL Group tätig. Daneben engagiert sich der promovierte Jurist auch im Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), seit November 2012 als Vorstandsvorsitzender. Von 1999 bis Ende 2004 war er für die Home Shopping Europe AG tätig. Hier verantwortete er als General Counsel die Bereiche Recht und Medienpolitik, Personal, interne Revision und Öffentlichkeitsarbeit. “
      Quelle: http://www.lfm-nrw.de/service/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2016/2016/juni/dr-tobias-schmid-zum-neuen-lfm-direktor-gewaehlt.html

      … Den Rest überlasse ich dann mal wieder Deiner Phantasie, sofern Du überhaupt bis hierhin gelesen haben solltest …

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