Start Politik NRW-Koalition aus CDU und FDP kippt Rundfunklizenz für Streaming-Dienste

NRW-Koalition aus CDU und FDP kippt Rundfunklizenz für Streaming-Dienste

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CDU-Landeschef Armin Laschet und FDP-Parteivorsitzender Christian Lindner haben heute den NRW-Koalitionsvertrag vorgestellt (Foto: CDU/FDP)
CDU-Landeschef Armin Laschet und FDP-Parteivorsitzender Christian Lindner haben heute den NRW-Koalitionsvertrag vorgestellt (Foto: CDU/FDP)

Überraschung im Koalitionsvertrag zwischen CDU und NRW: Die Lizenzpflicht für Streaming-Dienste in Nordrhein-Westfalen soll entfallen. Davon würden unter anderem Letsplay-Kanäle wie PietSmiet und Gronkh profitieren.

Seit mittlerweile fast drei Monaten liefern sich führende Letsplayer und Landesmedienanstalten eine öffentliche Debatte darüber, ob regelmäßig bespielte Livestreaming-Kanäle nun einer Rundfunkzulassung bedürfen oder nicht. Insbesondere Peter Smits, ein Fünftel des Letsplayer-Quintetts PietSmiet, hat durch öffentliche Auftritte – zuletzt in der CDU-Parteizentrale – nachdrücklich für eine Entschärfung des Rundfunkmedienstaatsvertrags geworben.

Gleichzeitig hat Tobias Schmid, Direktor der Landesmedienanstalt NRW, nicht weiter benannten Youtubern eine „Robin-Hood-Attitüde“ und „unprofessionelles Verhalten“ bescheinigt.

Eine überraschende Wendung in der Angelegenheit kommt nun ausgerechnet aus Nordrhein-Westfalen, also dort, wo die Debatte ihren Ursprung hat: Die künftige Regierung in Düsseldorf will die Lizenzpflicht für Streaming-Dienste abschaffen. Das geht aus dem ausgehandelten Koalitionsvertrag hervor, den der designierte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) und FDP-Parteichef Christian Lindner am heutigen Freitag vorgestellt haben.

Nordrhein-Westfalen: CDU und FDP wollen Lizenzpflicht für Streaming-Dienste abschaffen

Unter der Überschrift „Privater und öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ heißt es auf Seite 97 wörtlich:

„Wir sehen ein besonderes Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Bereichen Bildung, Kultur und Information. Die Verfahren zur Überprüfung öffentlich-rechtlicher Online-Angebote entwickeln wir im Sinne eines fairen Wettbewerbs weiter. Die Regeln für Streaming-Dienste passen wir an das digitale und konvergente Zeitalter an (keine Lizenzpflicht)“

In welcher Form und in welchem Zeitraum die Anpassung genau geschehen soll und ob dafür eine aufwändige Änderung des Rundfunkmedienstaatsvertrags nötig ist, bleibt zur Stunde unklar. Die Formulierung lässt aber darauf schließen, dass die Überlegungen schon sehr konkret sind. Zuletzt war unter anderem eine „qualifizierte Anzeigepflicht“ im Gespräch, wie sie zum Beispiel für Internet-Radiosender üblich ist. Die erheblichen Kosten und Nachweis-Pflichten (zum Beispiel in Form eines Jugendschutzbeauftragten) im Zuge einer Rundfunklizenz wären damit vom Tisch.

Unmittelbar von einer Anpassung profitieren würden reichweitenstarke Letsplayer wie PietSmiet und Erik Range („Gronkh“), die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Beide gehören zu jenen Live-Letsplayern, die von der Landesmedienanstalt NRW schriftlich aufgefordert wurden, einen Antrag auf Rundfunkzulassung zu stellen.

Die Ankündigung der künftigen schwarz-gelben Koalition in Düsseldorf hat zudem Signalwirkung für andere Bundesländer. 

NRW-Koalitionsvertrag: CDU und FDP wollen Games-Standort NRW stärken

Der Koalitionsvertrag enthält neben Korrekturen mit Blick auf die Rundfunklizenz für Live-Streaming-Dienste auch das Bekenntnis zur Stärkung des Medien-Standorts Nordrhein-Westfalen. Konkret sollen die Rahmenbedingungen für die Medienbranche verbessert werden, insbesondere vor dem Hintergrund der Digitalisierung. Dies schließt auch „die wachsende und kreative Software- und Games-Szene ein“. Im Koalitionsvertrag wird explizit auf die große Bedeutung von Messen wie der Gamescom hingewiesen.

Durch ein „Exzellenz-Startup-Center“ mit Schwerpunkt Unterhaltungssoftware/Games soll ein „Gründungs- und Wachstumsnetzwerk“ entstehen, das Startups, Unternehmen, Hochschulen und Verbände verknüpft.

Weitere Informationen zum Thema Youtube und Live-Streaming finden Sie in diesen Beiträgen: