Start Marketing & PR PietSmiet TV: Aufsichts-Behörden setzen Ultimatum – Update

PietSmiet TV: Aufsichts-Behörden setzen Ultimatum – Update

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Das PietSmiet-Team: Peter "PietSmiet" Smits, Jonathan "Dr. Jay"Apelt, Christian "Brosator" Stachelhaus, Dennis "Br4mm3n" Brammen und Sebastian "Sep" Lenßen.
Das PietSmiet-Team: Peter "PietSmiet" Smits, Jonathan "Dr. Jay"Apelt, Christian "Brosator" Stachelhaus, Dennis "Br4mm3n" Brammen und Sebastian "Sep" Lenßen.

Weil auf dem Twitch-Kanal von PietSmiet rund um die Uhr „gesendet“ wird, drohen die Landesmedienanstalten mit einem Verbot von PietSmiet TV.

[no_toc]Das Quintett von PietSmiet veröffentlicht nicht nur Lets Plays auf Youtube, sondern überträgt die Inhalte zusätzlich via Dauerschleife auf der Amazon-Plattform Twitch rund um die Uhr. Daneben gehen die Webvideo-Stars auch mit Live-Streams auf Sendung. Selbstbewusstes Motto des Angebots: „Scheiß auf Fernsehen, guck PietSmiet TV!“

Den Aufsichtsbehörden in Form der Medienanstalten ist dieser Rund-um-die-Uhr-Service ein Dorn im Auge: Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (kurz: ZAK) sieht in PietSmiet TV ein „Rundfunkangebot ohne Zulassung„.

Bis 30. April 2017 hat das Team von PietSmiet nun Zeit, um einen Zulassungantrag bei der zuständigen Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen zu stellen. Andernfalls drohen die Medienanstalten damit, das Angebot schlichtweg zu untersagen.

Landesmedienanstalten: PietSmiet TV ist „Rundfunkangebot ohne Zulassung“

Beim Stichwort „Rundfunk“ denkt der Laie zunächst an Radio- und TV-Sender mit einem linearen Programm auf Basis eines Sendeplans, das der Nutzer weder inhaltlich noch zeitlich beeinflussen kann. Genau das ist auch die offizielle Definition laut Rundfunkstaatsvertrag. Sobald sich ein solches Angebot an mehr als 500 Nutzer gleichzeitig richtet, fällt es unter „Rundfunk“ – und ist somit zulassungspflichtig.

Laut PietSmiet-Gründer und -Geschäftsführer Peter Smits habe das Team die Beanstandung der ZAK „zur Kenntnis genommen“. Derzeit würden Erkundigungen über die Kosten und Auflagen einer solchen Rundfunklizenz eingeholt. „Wir verstehen, dass die ZAK nach aktueller Rechtslage so entschieden hat, was nur verdeutlicht, dass eine Anpassung des Rundfunkstaatsvertrags bitter nötig ist“, so Smits.

Das sieht auch die ZAK selbst so, denn die Zahl solcher 24/7-Internet-Streaming-Angebote wächst rapide. „Das Netz ist voll von rundfunkähnlichen Angeboten“, resümiert ZAK-Vorsitzender Siegfried Schneider.

PietSmiet TV: Der Unterschied zu Rocket Beans TV

Die Rechtslage hinkt der Netz-Realität also hinterher. Schon Anfang dieses Jahres sei die Internet-Live-Übertragung der Handball-WM aus den gleichen Gründen beanstandet worden.

Schneider plädiert für eine „zeitnahe Anpassung der Gesetze“ – online wie offline brauche es gleiche Voraussetzungen für Rundfunkangebote.

Allerdings: Solange die Rechtslage so ist, wie sie ist, wird sich die ZAK strikt an den Gesetzes-Wortlaut halten. Die Zeit drängt also, will PietSmiet TV auf Sendung bleiben. Einem Blog-Eintrag des bekannten Medien-Anwalts Christian Solmecke zufolge liegen die Kosten für einen Zulassungsantrag bei reinen Internet-Angeboten zwischen 1.000 und 10.000 Euro. Nach Solmeckes Auffassung soll an PietSmiet eine Art Exempel statuiert werden – die Zeiten für professionelle Youtuber und Streaming-Anbieter würden härter.

Was unterscheidet PietSmiet TV nun von Rocket Beans TV, die ja explizit als Internet-Sender angetreten sind und dafür sogar mit dem Deutschen Fernsehpreis ausgezeichnet wurden? Ganz einfach: Rocket Beans verfügt bereits über eine Sendelizenz der Landesmedienanstalt – also genau das amtliche Papier, das PietSmiet jetzt benötigt.

Update vom 24. März 2017: PietSmiet kündigt juristische Prüfung an

„Ladies and Gentlemen, die Lage ist doch ein wenig ernster“, so Peter Smits in einem Video-Update zur Rundfunklizenz-Gemengelage. In einem Schreiben hätten die Medienanstalten darauf hingewiesen, dass neben dem 24-Stunden-Angebot PietSmiet TV auch der Twitch-Hauptkanal von PietSmiet ein „zulassungspflichtiges Rundfunkangebot“ sei. Dort finden in unregelmäßigen Abständen Live-Streams statt.

Smits weist darauf hin, dass sich dieses Angebot nicht von allen anderen Twitch-Kanälen unterscheidet – und somit auch jeder andere Kanal betroffen wäre. „Ein starkes Stück“, so Smits. Denn neben der Zulassung und den damit verbundenen Kosten bräuchte jeder Anbieter auch einen eigenen Jugendschutzbeauftragten; zudem unterlägen die Kanäle den strengen deutschen Jugendschutzgesetzen wie im TV-Bereich, wo Sendungen mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren erst ab 22 Uhr ausgestrahlt werden dürfen.

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Smits ruft Live-Streamer dazu auf, sich zügig über die Thematik zu informieren. Die Medienanstalten selbst verweisen auf eine Checkliste, anhand der jeder Live-Stream-Betreiber nachlesen kann, ob er eine Rundfunkzulassung benötigt. Mindestens die ersten beiden Kriterien treffen auf jeden einzelnen Twitch-Live-Stream zu – zum einen die „lineare Verbreitung“, zum anderen die theoretisch mögliche Zielgruppe von minimum 500 Zuschauern gleichzeitig.

Die Checkliste legt den Schluss nahe, dass „kleinere“ Kanäle tendenziell nicht unter die Zulassungspflicht fallen, wohl aber bereits mittelgroße, kommerzielle Live-Streaming-Angebote mit festen Sendeplänen und regelmäßiger „Übertragung“.

Von der Regelung abzugrenzen und damit nicht lizenzpflichtig sind On-Demand-Angebote, also beispielsweise Youtube-Videos, die individuell von jedem Nutzer abgerufen werden können.

Weitere Informationen und Updates zur Entwicklung der Debatte haben wir im Beitrag „Lizenz zum Live-Stream: Albtraum Rundfunklizenz“ zusammengestellt.

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