Start Wirtschaft In-Car-Entertainment: Aufsichtsbehörde will Autohersteller regulieren

In-Car-Entertainment: Aufsichtsbehörde will Autohersteller regulieren

0
Zum In-Car-Entertainment zählen TV, Radio, Streaming-Dienste und natürlich Games (Abbildung: Tesla-Werbevideo)
Zum In-Car-Entertainment zählen TV, Radio, Streaming-Dienste und natürlich Games (Abbildung: Tesla-Werbevideo)

Die ZAK bringt sich als zuständige Aufsichtsbehörde für In-Car-Entertainment-Systeme in Stellung. Zunächst betroffen: BMW, Audi und Tesla.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) ist für die Genehmigung und Regulierung privater TV- und Radio-Anbieter sowie Online-Plattformen zuständig – und hat auch das Mandat, etwaige Verstöße gegen Jugendschutz- oder Werbe-Auflagen zu ahnden. Im Games-Bereich hat die ZAK vor sieben Jahren größere Bekanntheit erlangt, weil sie für die Streaming-Angebote großer Influencer wie PietSmiet und Gronkh die Beantragung einer sogenannten ‚Rundfunklizenz‘ einforderte (Hintergrund).

Ab sofort hat die ZAK auch In-Car-Entertainment-Systeme im Blick, wie sie in modernen Pkws verbaut sind: Denn damit können die Passagiere nicht nur auf Musik-Streaming-Dienste, Radiosender und YouTube-Videos zugreifen, sondern auf ganze Film- und Serien-Bibliotheken und natürlich Computerspiele – selbst ein Cyberpunk 2077 oder Elden Ring lässt sich auf den Displays betreiben (natürlich nur, solange sich das Auto in Parkposition befindet).

Die rasant fortschreitende Technologie ruft nun die Aufsichtsbehörden auf den Plan: In ihrer März-Sitzung hat die ZAK die In-Car-Entertainment-Systeme der Marken Audi, BMW / Mini sowie Tesla als „Benutzeroberfläche“ eingestuft. Der Tesla Media Player wird zusätzlich den „Medienplattformen“ zugeordnet. Die ZAK spricht von einer „wegweisenden Entscheidung“, weil sie damit erstmals ihrer Aufsichtspflicht gegenüber Medienangeboten von Autoherstellern nachkommt.

Durch die Einstufung als Medienplattform muss der Anbieter die Bestimmungen des Medienstaatsvertrags sicherstellen – inklusive einem „diskriminierungsfreien und chancengleichen Zugang für Inhalteanbieter“. Ein Beispiel für Medienplattformen ist unter anderem der Google News Showcase, der Meldungen großer Tageszeitungen aggregiert.

ZAK-Vorsitzende Eva Flecken: „Klingt erstmal komisch, ist aber so: In-Car-Entertainment-Systeme sind aus guten Gründen im Fokus der Medienaufsicht. Immerhin entscheiden diese Oberflächen darüber, welche Medienangebote im Auto an die Ohren der Hörerinnen und Hörer dringen können. Wir haben es also mit neuen Gatekeepern zu tun, die der Gesetzgeber daher konsequent der Medienaufsicht unterstellt.“

GamesWirtschaft hat die ZAK um eine Einschätzung zu den konkreten Auswirkungen gebeten (Update folgt).


Immer freitags, immer kostenlos: Jetzt GamesWirtschaft-Newsletter abonnieren!
GamesWirtschaft auf Social Media: LinkedInFacebookX ● ThreadsBluesky