Interview: Youtube-Star Erik Range (Gronkh) über den steinigen Weg zur Rundfunklizenz.
Interview: Youtube-Star Erik Range (Gronkh) über den steinigen Weg zur Rundfunklizenz.

Regulierungswut, Behörden-Willkür und wattige Wahlversprechen: Im GamesWirtschaft-Interview erklärt Erik Range („Gronkh“), warum er nach windmühlenhaftem Kampf doch einen Antrag auf Rundfunklizenz gestellt hat – und nun stolzer Besitzer zweier Internet-Fernsehsender ist.

[no_toc]„Stets findet Überraschung statt – da, wo man’s nicht erwartet hat“, dichtete Wilhelm Busch vor über 100 Jahren. Ganz frisch ist hingegen die überraschende Meldung, dass Erik Range alias Gronkh nach langem Ringen für seine Livestreaming-Angebote eine Rundfunklizenz beantragt und erhalten hat.

Bekannt wurde dieser Umstand eher durch Zufall, denn wie es sich für eine Behörde gehört, hat die zuständige Zulassungskommission KEK das Sitzungsprotokoll zeitnah auf der Website veröffentlicht.

Die Nachricht hat aus zwei Gründen für erhebliches Aufsehen gesorgt:

Erstens ist Range nun mal Deutschlands bekanntester und reichweitenstärkster Letsplayer – mit 4,7 Millionen Youtube-Abonnenten, jeweils über einer Million Fans auf Facebook und Twitter und rund einer Million Follower auf den beiden Twitch-Kanälen Gronkh und GronkhTV.

Und zweitens: Seit fast einem Jahr wehren sich Gronkh, das Team von PietSmiet und weitere prominente Youtuber mit Sitz in Nordrhein-Westfalen gegen den bundesweiten Alleingang der Düsseldorfer Landesanstalt für Medien (LfM). Die Anstalt pocht auf die Beantragung einer Rundfunkzulassung, die dem Antragsteller dreierlei kostet: Zeit, Nerven und Geld – und das für eine Lizenz, deren Verfassungsmäßigkeit mindestens umstritten ist.

Gronkh alias Erik Range: „Die LfM wollte die ganze Gelegenheit einfach aussitzen.“

Mit Gronkh gibt es nun den ersten – und gleichzeitig denkbar prominentesten – Letsplayer, der über eine eigene Rundfunklizenz verfügt. Im ausführlichen GamesWirtschaft-Interview schildert Range seine Beweggründe und die Pläne für 2018.

Über einige „alternative Fakten“ rund um die Rundfunklizenz klärt Ranges Anwalt Kai Bodensiek in diesem Beitrag auf.

GamesWirtschaft: Erik, im April 2017 hat dich erstmals die Landesmedienanstalt NRW kontaktiert – Anfang Oktober 2017, also exakt ein halbes Jahr später, hast du einen Antrag auf Rundfunkzulassung gestellt. In den Monaten dazwischen haben deine Anwälte Stellungnahmen geschrieben, Telefonate geführt und an einem „Plan B“ getüftelt. In den Live-Streams hast du das Thema regelmäßig aufgegriffen und das Vorgehen der Medienanstalt scharf kritisiert. Wann reifte der Entschluss, letztlich doch eine Zulassung zu beantragen? Und welche Gründe waren ausschlaggebend?

Range: Nachdem wir letztes Jahr inmitten der Verhandlungen den Anwalt wechseln mussten und dadurch glücklicherweise auch einen zweiten Aufschub bekamen, setzten wir einen sehr umfassenden, langen und ausführlichen Schrieb auf, warum der Gronkh-Channel auf keinen Fall eine Sendelizenz benötige.

Kai Bodensiek, unser neuer Anwalt, hat dabei jeden Punkt nicht nur gesetzlich recherchiert, sondern bat mich um eine umfassende Liste mit exakten Sendezeiten, Inhalten und allem, was jemals auf dem Channel passiert ist. Drei Jahre Streams nachträglich zusammentragen ist ein großer Spaß, aber zum Glück führe ich da eine Übersicht für die Zuschauer.

Alles in allem waren wir recht positiv gestimmt und uns alle einig, dass der Channel keine Lizenz benötige. Nun, es hat sich dann herausgestellt, dass die LfM NRW den Schrieb wahrscheinlich bestenfalls überflogen hat und an derlei Argumentationen scheinbar gar kein Interesse hat. Wir mögen doch bitte dann einfach vor Gericht gehen und man wäre – Zitat – neugierig auf das Urteil.

Die LfM NRW wollte die ganze Angelegenheit also einfach aussitzen und mal schauen, was passiert. Schließlich muss dort ja auch niemand selbst die Anwälte oder Gerichtskosten tragen. Und bei aller Liebe, das hat für mich nichts mehr mit „Wir machen doch nur unseren Job“ zu tun. Die eigentlichen Interessen liegen offensichtlich an anderer Stelle.

Eine Alternative war es nun, sich darauf einzulassen und den gerichtlichen Weg zu beschreiten. Das Ganze hätte sich über Jahre hinziehen und mich damit in die Privatinsolvenz treiben können. Ein Satz, bei dem man sich immer besonders über uninformierte „Der ist doch Millionär“-Kommentare von unwissenden Fingerzeigern freut, denn anders als die YouTube-Channel habe ich die Twitch-Channel schon immer allein als Privatperson betrieben.

Neben dem Risiko hätte ich laut LfM in der Zeit auch nicht streamen dürfen, ohne dass mir erhebliche Bußgelder drohten oder man mein gesamtes Equipment festsetzt – und am Ende gehe ich davon aus, dass die ganze Verhandlung ohnehin ein Glücksspiel gewesen wäre. Als würde man seine Existenz beim Roulette auf Rot setzen – und der Gewinn ist, dass man einfach so weiter machen darf wie bisher. Niemand würde sich da freiwillig an den Tisch stellen.

Eine weitere Alternative wäre gewesen, gänzlich mit dem Streamen aufzuhören. Kommt für mich allerdings nicht in Frage, da wir bereits seit 2012 immer wieder am Freitag Abend streamen – und die Zuschauer bei mir grundsätzlich an erster Stelle stehen, noch vor allem anderen. Abgesehen davon hätte es auch nichts geändert: niemand hätte irgendetwas „gewonnen“ – und die gleichen Medien und Menschen, die von „Nachgeben“ und „Einknicken“ schrieben und sprachen, hätten es auch dann getan. Der Klick heiligt hier die Mittel.

Die dritte und letzte Alternative wäre eine Flucht ins Ausland. Briefkastenfirma reicht leider nicht, es zählt der Standort der Produktionen. Gewonnen hätte hier auch niemand. Für den Zuschauer spielt es letzten Endes keine Rolle, von wo aus gesendet wird. Da diese Option die einzig gangbare Alternative neben der Beantragung stellt, würde man auf diese Weise einen ganzen, neuen Berufszweig ausdünnen: Man treibt junge Selbstständige durch Regulierungswut ins Ausland und verzichtet gleichermaßen auch auf sämtliche Steuereinnahmen.

Und wir reden hier nicht bloß von einer Theorie: Tatsächlich weiß ich sogar, dass die ersten Streamer dank eines Anschreibens bereits im Begriff sind, umzuziehen. Ganz persönlich habe ich auch schon mit Österreich und Schweiz geliebäugelt, vielleicht ja doch eines Tages. Jetzt aber sind wir selbst gerade erst umgezogen.

Wir haben schließlich noch eine letzte Alternative gefunden und uns nach langer Diskussion für diesen Weg entschieden: neben dem Gronkh-Channel gibt es inzwischen wieder den GronkhTV-Channel. Dort laufen ununterbrochen Let’s Plays für Leute, die sich gerne berieseln lassen würden wie eben beim klassischen Fernsehen. Man möchte sich nach Feierabend nicht entscheiden, sondern einfach hinsetzen und irgendwas gucken.

Da es bereits andere, digitale Sender mit Lizenz gibt – die Vorreiter Rocketbeans sind inzwischen ja nicht mehr die einzigen – haben wir uns entschlossen, für den 24/7-Sender eine Lizenz zu beantragen. Dieser würde kein Exempel für reguläre Streamer statuieren, da er tatsächlich durchgehend und mit Programmplan sendet – was für mich persönlich auch immens wichtig war, denn ich möchte nicht für eine politische Agenda vor irgendwelche Karren gespannt werden.

Zusätzlich in diese Lizenz fallen aber auch alle andere Streams, die unter diesen obskuren Rundfunkbegriff fallen. Ob ich nun live Silvester mit den Menschen auf Twitter über Periscope feiere oder kurz im Instagram-Livestream Hallo sage – all das soll einfach keine Rolle spielen. Denn auch das ist ein Problem: Braucht jetzt jeder Mensch, der einigermaßen regelmäßig eine Fragerunde im Facebook-Livestream startet, plötzlich eine Lizenz? Die Regulation, die hier angeblich geführt werden soll, ist schlichtweg nicht vorhanden. Und wir reden hier nicht von plötzlichen Neuerscheinungen wie Wintereinbruch bei der Bahn: Wir reden von Dingen, die es in der Form schon seit vielen Jahren gibt.

Sind wir mal ganz ehrlich: Ich weiß, dass es dahingehend nun Pläne gibt – aber Wahlversprechen glaube ich erst, nachdem sie eingelöst wurden. Und das kann mitunter weitere Jahre dauern.

Erik Range: „Wer reguliert die Regulierer?“

Was genau hast du 2018 im Livestreaming-Bereich vor, abseits des 24/7-Kanals? Wird es neben den montäglichen und freitäglichen Twitch-Streams weitere Formate geben, zum Beispiel auf anderen Plattformen?

Tatsächlich war ursprünglich ein Retro-Format mit dem wahnsinnig sympathischen Onkel Jo angedacht, da hatten wir beide und auch die Zuschauer Bock drauf, das mal auszuprobieren. Da wäre ich ab und zu mal dabei gewesen, aber es wäre testweise die erste Sendung auf dem Gronkh-Channel ohne Gronkh. Da profitieren also alle von.

Aber nachdem wir ja jetzt eine Sendelizenz haben, könnten wir da vielleicht noch ganz andere Dinge auf die Beine stellen. Wäre doch schade, wenn die nur rumliegt.

Bei allen Kosten und bürokratischen Nebenwirkungen: Welche Vorteile bringt die erteilte Lizenz eigentlich mit sich?

Soweit ich das zum jetzigen Zeitpunkt überschauen kann: absolut gar keine.

Im Grunde genommen geht es bei Lizenzvergaben um Kartellregulierungen, Beschränken der Meinungsmacht und Sendefrequenzen. Ich denke, all das kann man bei privaten Streamern kategorisch ausschließen. Eine simple Meldepflicht wie etwa bei Online-Radios wäre meiner Meinung nach völlig ausreichend.

Man darf aber auch nicht vergessen, dass zum Beispiel Fernsehsender ihre Inhalte inzwischen auch online streamen – und dank digitaler Medien wäre es ein Leichtes, hier beliebig viele Spartenprogramme auf die Beine zu stellen. Wie genau also unterscheidet man zwischen einem etwaigen 24/7-Newssender von ProSiebenSat1, dem 24/7 „Mitten im Leben“-Marathon-Stream von RTL, einem unabhängigen 24/7-Spielesender – und eben einer Person, die inzwischen so viele Letsplays aufgenommen hat, dass sie damit einfach einen Endlos-Stream füllen kann?

Ich verstehe, dass Vollzeit-Programme einer Regulierung bedürfen und die Meinungsvielfalt bewahrt werden muss – aber das betrifft doch eben nicht die Privatperson, die ein paar Male die Woche nach Feierabend oder Schulschluss auf einer beliebigen Plattform im Internet live geht, um dort mit ihren 100 Zuschauern zu quatschen? Warum bekommen solche Menschen entsprechende Post? Wer reguliert da die Regulierer?

Gronkh: „Ein Schelm, der Böses dabei denkt…“

Welche Auflagen der Rundfunklizenz wirken sich in der Praxis auf die Live-Letsplays aus, etwa bei 16er/-18-Spielen oder bei der Werbekennzeichnung?

Als Streamer muss man – wie überall sonst auch – sicherstellen, dass man geltendes Gesetz beachtet, etwa den Jugendschutz oder medienrechtliche Werbevorschriften. Die Landesmedienanstalten überwachen zwar die Einhaltung dieser Gesetze, doch das geschieht alles völlig unabhängig von einer Lizenz.

Das heißt, auch ganz ohne diese Auflagen bin ich als Streamer dazu verpflichtet, diese Gesetze zu beachten. Das kann tausend Mal gut gehen – muss es aber nicht.

Werbekennzeichnung und Sendezeiteinschränkungen nach dem Jugendschutzrecht gelten unabhängig von einer Zulassung für alle Streamer. Ganz offiziell müssen wir jetzt einen Jugendschutzbeauftragten stellen – aber da arbeiten wir bereits seit 2012 direkt mit der USK zusammen. Nachdem uns damals übrigens die Landesmedienanstalt wegen der Webseite und der YouTube-Channel angeschrieben hat. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Erik Range: „Man kann hier meiner Meinung nach nur von Willkür sprechen.“

In Kommentaren ist zuweilen von einer „Sogwirkung“ die Rede. Gehst du davon aus, dass andere Letsplayer und Gaming-Kanäle deinem Beispiel folgen bzw. folgen müssen – zumindest jene mit Sitz in NRW? Was würdest du Letsplayern raten, die regelmäßig live auf Twitch, Mixer & Co. streamen?

Es wird immer gern gesagt, es würde versucht werden, ein Exempel an den Piets oder mir zu statuieren, aber tatsächlich sind und waren wir schon längst darüber hinaus: Noch während laufender Verhandlungen wurden bereits weitere Streamer angeschrieben, größere wie kleinere.

Die genaue Zahl ist eine Grauzone, aber wie es scheint, obliegen wir da – zumindest in NRW – dem scheinbar willkürlichen Ermessen einer Institution, die ihrerseits nicht reguliert wird. Seit Anfang 2017 wird da ganz offensichtlich bewusst gegen Streamer vorgegangen.

Nun könnte man natürlich mutmaßen, ob und wie der Direktionswechsel der LfM NRW Anfang 2017 etwas damit zu tun haben könnte und welche Motivation wohl dahintersteckt – aber das ist eher eine Geschichte für findigere Köpfe.

Anderen Streamern zum jetzigen Zeitpunkt etwas zu raten, fällt mir dahingehend schwer. Denn wenn schon bei den Formulierungen im eigenen Fragenkatalog aus einem „regelmäßig“ während des laufenden Gesprächs ein „einigermaßen regelmäßig“ gedreht wird, damit es passt – dann kann man hier meiner Meinung nach nur von Willkür sprechen.

Das hat auch nichts mehr damit zu tun, dass man die Vorlagen ja gar nicht durchsetzen wolle, sondern müsse – und in dem Fall wäre der einzige Rat, den man geben kann, eben das Auswandern. Schade, dass es soweit kommen musste. Aber die große Frage bleibt: Warum?

1 Kommentar

  1. Bürokratie, Behördenwillkür und Regulierungswahn. Typisch Deutschland.
    Woran erinnert das, wenn alle wissen, dass es unrecht ist, aber keiner dagegen aufsteht? Hatten wir hier alles leider schonmal.

    Schade, dass Gronkh den bequemen Weg gewählt hat.

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