Start Politik Neuer Medienstaatsvertrag: Rundfunklizenz entfällt für die meisten Livestreamer

Neuer Medienstaatsvertrag: Rundfunklizenz entfällt für die meisten Livestreamer

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Ministerpräsidenten-Konferenz im März 2019: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) mit Volker Bouffier (Hessen, CDU) und Armin Laschet (NRW, CDU) - Foto: Bayerische Staatskanzlei
Ministerpräsidenten-Konferenz im März 2019: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) mit Volker Bouffier (Hessen, CDU) und Armin Laschet (NRW, CDU) - Foto: Bayerische Staatskanzlei

Der neue Medienstaatsvertrag bringt etwas mehr Rechtssicherheit für Letsplayer: Die meisten Livestreamer benötigen keine Rundfunklizenz mehr.

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben am heutigen Donnerstag in der Berliner Landesvertretung des Freistaats Bayern den neuen Medienstaatsvertrag beraten und verabschiedet. Das Regelwerk ersetzt den fast 30 Jahre alten, mehrmals ergänzten Rundfunkstaatsvertrag und enthält eine Reihe von Neuerungen und Korrekturen, die der zwischenzeitlich völlig veränderten Medienwelt inklusive Social Media und Live-Streaming Rechnung tragen.

Unter anderem werden die bislang üblichen Zulassungsverfahren deutlich entschärft: Die Landesmedienanstalten hatten bislang darauf bestanden, dass bereits Live-Streamer und Letsplayer mit vergleichsweise geringer Reichweite eine kostspielige Rundfunklizenz beantragen. Für bundesweite Schlagzeilen sorgten unter anderem öffentlich ausgetragene Auseinandersetzungen der Behörden mit prominenten Letsplayern wie PietSmiet und Gronkh. Das YouTuber-Netzwerk Allyance hatte namens seiner Mandanten (u. a. Moondye7, LOGO, Der Heider) eine Rundfunklizenz beantragt und erhalten – auch Web-TV-Betreiber wie Rocket Beans TV verfügen über eine Lizenz.

Neuer Medienstaatsvertrag ab 2020: Die Länderchefs Peter Tschentscher (Hamburg, SPD), Markus Söder (Bayern, CSU) und Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz, SPD) informieren über die Ergebnisse - Foto: Bayerische Staatskanzlei
Neuer Medienstaatsvertrag ab 2020: Die Länderchefs Peter Tschentscher (Hamburg, SPD), Markus Söder (Bayern, CSU) und Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz, SPD) informieren über die Ergebnisse – Foto: Bayerische Staatskanzlei

Künftig werden die allermeisten Letsplayer und Live-Streamer von Lizenz-Auflagen befreit: Wer einen Kanal betreibt, der über einen Zeitraum von sechs Monaten von durchschnittlich weniger als 20.000 Menschen gleichzeitig verfolgt wird, braucht keine Lizenz – es wird also künftig eine Art Bagatellgrenze geben.

In einer Stellungnahme vom August 2019 als Reaktion auf den Vertrags-Entwurf hatte der Industrieverband Game diese Vorgabe kritisiert, weil sie zu viele Interpretationen zulässt. Denn eine Live-Übertragung unterliegt naturgemäß erheblichen Schwankungen: Zählt zum Beispiel ein Zuschauer schon dann als Zuschauer, wenn er nur für ein paar Minuten ins Programm „zappt“? Und: Wird jede Plattform (Mixer, Twitch, Twitter, YouTube, Facebook…) separat betrachtet oder alles zusammengerechnet?

Während die Öffentlich-Rechtlichen Sender und die Privatsender die neuen Richtlinien begrüßen, gibt es Kritik vom Digitalverband Bitkom, der Anbietern und Zuschauern mehr Freiheiten zugestehen will. Die scheidende Medienanstalten-Vorsitzende Cornelia Holsten spricht von einem ‚wichtigen‘ Durchbruch und einer ‚zeitgemäßen Regulierung‘: „Wir haben in den letzten Jahren wahnsinnig für diesen Medienstaatsvertrag gekämpft, der auf die Gegenwart unserer Medienwelt Rücksicht nimmt“, so Holsten.

Wie geht es nun weiter? Im nächsten Schritt werden sich die Parlamente der Länder, also die Landtage, mit dem Werk beschäftigen. Auch die EU-Kommission wird sich den Medienstaatsvertrag genau ansehen. Sofern diese beiden Hürden genommen werden, könnte der neue Staatsvertrag im September 2020 in Kraft treten.