Start Politik GronkhTV: Letsplayer Erik Range beantragt Rundfunklizenz – Update

GronkhTV: Letsplayer Erik Range beantragt Rundfunklizenz – Update

0
Erster Live-Stream 2018 als
Erster Live-Stream 2018 als "Fernsehsender": Letsplayer Erik Range hat eine Rundfunklizenz für GronkhTV beantragt.

Überraschende Wende in der Rundfunklizenz-Debatte: Die Zulassungskommission KEK hat einem Antrag von Erik Range für die Live-Streaming Kanäle Gronkh und GronkhTV zugestimmt.

[no_toc]“Aufgrund seiner Reichweite und Prominenz ist Gronkh ein Präzedenzfall. Falls Deutschlands bekanntester Letsplayer tatsächlich eine Rundfunklizenz beantragt, hätte dies hohe symbolische Bedeutung – im nächsten Schritt wären die nächstgrößeren Livestreamer „an der Reihe“. Jeder Twitch-Live-Streamer, der regelmäßig streamt, müsste dann zunächst eine Zulassung beantragen.“

So stand es geschrieben in unserem Beitrag vom Juni 2017: Dort hatte GamesWirtschaft exklusiv dokumentiert, wie sich Erik Range („Gronkh“) mit anwaltlicher Unterstützung gegen eine drohende Rundfunkzulassung wehrt, die mit einer Reihe von Auflagen verbunden ist. Unter anderem hatte die zuständige Landesanstalt für Medien (LfM) Nordrhein-Westfalen damit gedroht, ein „aufsichtsrechtliches Verfahren gegen Herrn Range“ einzuleiten.

Neben Range hatte die LfM auch PietSmiet und eine Reihe weiterer prominenter Letsplayer angeschrieben.

Gronkh erhält Rundfunklizenz der Landesmedienanstalt NRW

Jetzt gibt es eine überraschende Entwicklung: Die Behörden haben eine amtliche Zulassung für die beiden Formate „GronkhTV“ und „Gronkh“ erteilt, was unter anderem die offizielle Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten und weitere Vorgaben nach sich zieht.

Der entsprechende Antrag ist bereits am 5. Oktober 2017 bei der zuständigen LfM NRW eingegangen, Ende November erfolgte die Vorlage bei der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK).

Aktenvermerk "KEK 946": Bereits im Oktober 2017 hat Erik Range einen Antrag auf Rundfunklizenz gestellt.
Aktenvermerk „KEK 946“: Bereits im Oktober 2017 hat Erik Range einen Antrag auf Rundfunklizenz gestellt.

In ihrer ersten Sitzung des Jahres 2018 am 9. Januar hat die KEK diesem Antrag stattgegeben. Unter anderem werden in solchen Verfahren die Beteiligungsverhältnisse, Gesellschafterverträge, Handelsregisterauszüge, Umsatzzahlen und Gewerbeanmeldungen des Betreibers geprüft.

Laut KEK besteht das künftige Angebot aus zwei Kanälen:

  • GronkhTV: Hier sollen „ganztägig vorproduzierte Videos zum Thema Computerspiele und eSports, insbesondere in Form sogenannter Letsplays ausgestrahlt werden“
  • Gronkh: Auf diesem Kanal finden „unregelmäßig an mehreren Wochentagen Livestreams zu den gleichen Themenbereichen“ statt.

Die Programme werden sowohl über die Website gronkh.tv (leitet derzeit auf den Twitch-Kanal um) als auch über Twitch selbst ausgestrahlt.

Rundfunklizenz für GronkhTV: Hohe symbolische Wirkung

Mit diesem überraschenden Schritt kommt Range einer möglichen Gesetzesänderung zuvor, die für 2018 erwartet wird. Unter anderem will sich die NRW-Regierung aus CDU und FDP laut Koalitionsvertrag für die Abschaffung der Rundfunklizenz für Livestreaming-Angebote einsetzen.

Auch Cornelia Holsten, die frischgewählte neue Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, wirbt für Reformen des Rundfunkstaatsvertrags. Bereits ihr Vorgänger Siegfried Schneider hatte mehrfach betont, das Netz sei „voll von rundfunkähnlichen Angeboten“ – eine Anpassung der Gesetze sei dringend notwendig.

Doch ob und wann es zu einer Neuregelung kommt, steht in den Sternen – zumal alle Bundesländer einer Korrektur zustimmen müssten.

Ranges Entscheidung dürfte nun auch Auswirkungen haben auf andere reichweitenstarke Letsplayer, die regelmäßig live auf Twitch, Mixer oder Youtube senden.

Im Zuge der Debatte um die Rundfunklizenz hatte das PietSmiet-Team den Twitch-Kanal vorerst abgeschaltet.

Update vom 15. Januar 2018: Anwalt kommentiert Lizenz-Antrag durch Gronkh

In einem Blogeintrag mit dem Titel „Erst Klotzen, dann Kleckern – Live-Streaming und Rundfunklizenz“ geht der Kölner Medienanwalt Jörg Schaller auf die jüngsten Entwicklungen ein. Schaller hatte Erik Range den Fall gegenüber der Landesmedienanstalt anwaltschaftlich vertreten (eine ausführliche Dokumentation finden Sie in diesem Beitrag). Das Mandat sei im Sommer 2017 beendet worden.

Nach Schallers Darstellung hätten die „Hoffnungen der deutschen Streaming-Community auf dem Sympathieträger Gronkh“ geruht, um sich mit „einen beträchtlichen Ressourcen gegen die Aufforderungspraxis der LfM zur Wehr zu setzen“.

Dass Gronkh nun „nachgegeben“ hat, wie es der Jurist formuliert, dürfte nach seiner Einschätzung eine „Sogwirkung“ entfalten. „Letztendlich ist derzeit jeder Vlogger, Letsplayer und andere Nutzer der Plattformen Twitch und Youtube, die mehrmals in der Woche Live-Streams senden, auf sich selbst gestellt, bis eventuell eine Gesetzesänderung erfolgt“, schreibt der Anwalt in seinem Beitrag.

Doch eine Änderung der Rundfunkstaatsvertrags sei erst in zwei Jahren – also 2020 – wieder zu erwarten.

Schaller regt in diesem Zusammenhang die Gründung eines Vereins oder Verbands an, der die Interessen der Kreativen bündelt.

Weitere Informationen rund um das Thema Rundfunklizenz finden Sie in den folgenden Beiträgen: