Start Karriere Landesmedienanstalten: Cornelia Holsten ab 2018 neue Vorsitzende der Direktorenkonferenz

Landesmedienanstalten: Cornelia Holsten ab 2018 neue Vorsitzende der Direktorenkonferenz

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Cornelia Holsten steht seit Januar 2018 an der Spitze der Landesmedienanstalten (Foto: ALM)
Cornelia Holsten steht seit Januar 2018 an der Spitze der Landesmedienanstalten (Foto: ALM)

Erstmals steht eine Frau an der Spitze der deutschen Landesmedienanstalten: Kommt durch Cornelia Holsten Bewegung in die Diskussion um die Rundfunklizenz?

[no_toc]Die Nachfolgerin von Siegfried Schneider als einflussreichstem Medienhüter des Landes steht fest: Cornelia Holsten ist ab 2018 neue Vorsitzende der Direktorenkonferenz aller 14 Landesmedienanstalten (DLM) sowie der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK).

Zu ihren Stellvertretern gehören die Medienanstalt-Direktoren Jochen Fasco (Thüringen), Thomas Fuchs (Hamburg/Schleswig-Holstein) sowie Joachim Becker (Hessen), der sich bereits mit Peter Smits von PietSmiet zum fachlichen Austausch rund um die umstrittene Rundfunklizenz für Livestreaming-Kanäle getroffen hatte.

Cornelia Holsten wird Nachfolgerin von Siegfried Schneider an der Spitze der Landesmedienanstalten

Holsten war acht Jahre lang Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt und ist seit April 2017 Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Als Mitglied der Zulassungs-Kommission (ZAK) hat sich die ehemalige Richterin zuletzt zu Themen wie der Werbekennzeichnung von Influencer-Beiträgen geäußert.

Die einzelnen Kommissionen und Anstalten sind für unterschiedliche Aufgaben zuständig: Die KJM koordiniert und kontrolliert beispielsweise den Jugendmedienschutz und entscheidet über die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen.

Die ZAK hingegen erteilt Lizenzen für den Betrieb von privaten TV- und Radio-Sendern und geht Hinweisen beim Verdacht auf Schleichwerbung nach.

Rundfunklizenz: Landesmedienanstalten fordern Twitch-Live-Streamer zu Stellungnahmen auf

Die Direktorenkonferenz (oder kurz DLM) ist deshalb von großer Relevanz, weil in diesem Gremium „grundsätzliche medienpolitische Weichenstellungen vorbereitet“ werden, wie es in der Selbstdarstellung heißt.

Cornelia Holsten hat in der Vergangenheit regelmäßig für eine „neue digitale Medienordnung“ geworben. Unter anderem ist sie mit den Worten zu zitieren, dass man mit den „herkömmlichen Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags, der ja eher analog ausgerichtet ist, nicht richtig weiterkomme.“

Holstens Berufung kommt zu einem Zeitpunkt, zu dem nach längerer Pause wieder vermehrt Live-Streamer auf Twitch von den Landesmedienanstalten angeschrieben werden. Im Gegensatz zu den bisher öffentlich gewordenen Fällen wie Erik Range („Gronkh“) oder PietSmiet handelt es sich nicht um die „großen Fische“, sondern um Twitch-Kanäle mit oft nur wenigen tausend Zuschauern. Entsprechend groß ist die Verunsicherung bei Betreibern und Community.

Weitere Informationen rund um das Thema Rundfunklizenz und Live-Streaming lesen Sie in folgenden Beiträgen: