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Dying Light 2: Warum die USK die Freigabe verweigert

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Nur die geschnittene Version von Dying Light 2 ist mit einer USK-Altersfreigabe ausgestattet (Abbildung: Techland)
Nur die geschnittene Version von Dying Light 2 ist mit einer USK-Altersfreigabe ausgestattet (Abbildung: Techland)

Weil die USK eine Kennzeichnung ausschließt, könnte die ungeschnittene Version von Techlands Zombie-Shooter Dying Light 2 auf dem Index landen.

Was einst an der Tagesordnung war, kommt mittlerweile nur noch sehr, sehr, sehr selten vor – nämlich dass die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) einem PC- oder Konsolen-Spiel die Altersfreigabe verweigert. Der Anteil dieser Fälle liegt seit Jahren im Promille-Bereich. Selbst deftige Games wie Dead Rising 4 und Mortal Kombat 11 gehen ohne Beanstandung durch und erhalten „keine Jugendfreigabe“, landläufig: USK 18.

Dying Light 2 war just diese Gnade nicht vergönnt: Denn „trotz zahlreicher Versuche und unter Ausschöpfung aller dem Unternehmen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel“ ist die ungeschnittene Fassung des Zombie-Action-Spiels bei den USK-Gremien durchgefallen.

Das polnische Studio Techland hat notgedrungen eine entschärfte Fassung für den deutschen Markt produziert, die den USK-18-Anforderungen genügte.

Seit dem vergangenen Freitag (4. Februar) ist Dying Light 2 nun auf dem Markt. Sony (PlayStation) und Microsoft (Xbox) bieten in ihren Online-Stores ausschließlich die USK-18-Fassungen an. Die PC-Version ist hingegen als ungeschnittene, internationale Fassung auf den Download-Plattformen Steam, Epic Game Store und im Online-Shop von Techland selbst erhältlich.

Kurzum: Techland lässt es mindestens bei der PC-Version darauf ankommen, ob die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ / bislang: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien / BPjM) das Spiel in den kommenden Wochen und Monaten auf den Index setzt oder nicht. Eine solche Entscheidung würde wie schon beim Vorgänger mit massiven Werbe- und Vertriebsbeschränkungen einher gehen – große Einzelhändler und Plattformen würden das Spiel umgehend aus dem Sortiment nehmen.

Doch warum hat die USK im Falle von Dying Light 2 so entschieden, wie sie entschieden hat? Genau das ist für den Verbraucher nicht ersichtlich: Die USK-Sticker in Weiß, Gelb, Grün, Blau und Rot und der Eintrag in der USK-Datenbank sagen exakt nichts darüber aus, welche Faktoren im konkreten Fall zur Einstufung beigetragen haben.

Erst recht ist nicht offensichtlich, warum genau die USK einem Spiel die Freigabe verweigert. Der Grund findet sich in § 20 der USK-Statuten: „Die Jugendentscheide werden nicht veröffentlicht“, heißt es da, sondern seien nur für den internen Gebrauch bestimmt. Eine Weitergabe dieser Informationen dürfe nur in Ausnahmefällen erfolgen – und zwar explizit nach Veröffentlichung des Spiels.

GamesWirtschaft hat daher bei Uwe Engelhard nachgefragt, einem von zwei Ständigen Vertretern der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK.

Demnach sei das Prüfgremium im Falle von Dying Light 2 zu dem Ergebnis gelangt, dass „bei Abwägung mit der Gesamtwirkung des Spiels die Indizierungstatbestände als erfüllt erachten werden müssen und somit die Vermutung einer Jugendgefährdung gemäß der Spruchpraxis der BzKJ nicht ausgeschlossen werden kann, weshalb das Spiel nicht gekennzeichnet werden durfte.“

Übersetzt: Eine Indizierung erscheint hinreichend wahrscheinlich.

Denn das Spiel enthalte „selbstzweckhaft und detailliert dargestellte Gewalthandlungen“ wie Mord- und Metzelszenen, die sich nicht nur gegen Zombies, sondern zudem gegen menschlich gestaltete Spielfiguren richtet: “Auch friedliche Gruppen von Überlebenden, die außerhalb der Story-Rahmung am Kampfgeschehen völlig unbeteiligt sind, können überfallen und  gezielt verstümmelt werden – ohne dass dies mit spielrelevanten Sanktionen einhergeht.“

Die drastischen Gewaltdarstellungen seien zudem „in einer wirklichkeitsnahen detaillierten 3D-Grafik visualisiert“.

Gleichwohl habe das USK-Prüfgremium bei der Entscheidung auch die gewaltfreien Spielelemente, das „Parkouring“ und die Story-Rahmung gewürdigt. All diese Faktoren seien aber als nicht ausreichend entlastend eingestuft worden, um die drastisch, selbstzweckhafte Gewaltdarstellung zu entkräften. Genau diese Rahmung ‚rettet‘ storylastige Spiele wie The Last of Us Part 2, die ja ebenfalls drastische Szenen enthalten, aber trotzdem ungeschnitten erscheinen dürfen.

Bei der eigens für den deutschen Markt gebauten Fassung sei die Gewaltdarstellung gegen menschlich gestaltete Spielfiguren laut Engelhard deutlich abgemildert. Darüber hinaus sei es nicht mehr möglich, Gewalt gegen am Kampfgeschehen unbeteiligte Spielfiguren auszuüben. Die Folge: frei ab 18.

Für volljährige Spieler ist der Kauf, der Import und der Besitz einer ungeschnittenen Dying Light 2-Version im Übrigen völlig legal – Stand jetzt. Das gilt auch für den Fall einer Indizierung. Anders bei einer Beschlagnahmung auf Basis von § 131 des Strafgesetzbuchs: Der Paragraph stellt Gewaltverherrlichung und -verharmlosung unter Strafe. Solche Fälle hat es im Games-Bereich in den vergangenen zehn Jahren aber so gut wie überhaupt nicht mehr gegeben: Im Gegenteil wurden entsprechende Urteile aus den 90er Jahren reihenweise aufgehoben.

Unklar bleibt indes, wie Techland im Falle einer Indizierung mit Kunden in Deutschland verfährt, die eine Uncut-Version gekauft haben – und was dies mittelfristig für Art und Umfang von Updates und Zusatz-Inhalten (DLCs) bedeutet.

16 Kommentare

  1. Wenn es diesen schrägen Vögeln um Jugendschutz geht, dann sollen die Steam einen Riegel vorschieben, Anmeldung bei Steam nur über 18 zulassen mittels Altersnachweis und Handynr. Ende. Unter 18 jährige komplett ausschliessen und hier kommen wieder die Eltern zum Zuge ihren Kindern einen angepassten Zugang zu ermöglichen.

  2. Ich finde es total schwachsinnig, was die USK da treibt.
    Immer und immer wieder wird die Schuld auf Gamer abgewälzt.
    Ein Amoklauf findet statt. Antwort. Der hat gezockt.
    Aber, dass es vielleicht an einem schlechten Sozialsystem und zu geringe Aufklärung über Mobbing liegt ist ja mal egal. Es sind ja immer die Gamer. Denn man fand ja eine Spielekonsole. Achso. Der Abschiedsbrief in dem steht, dass man das Mobbing nicht mehr aushält, das wird ausgeblendet. Also echt jetzt.
    Ich schließe mich den anderen an.
    Ich bin über 30 Jahre und möchte mich nicht bevormunden lassen, was ich sehen darf und was nicht. Ganz besonders fühle ich mich in meiner Entscheidungsfreiheit eingeschränkt. Zu entscheiden, was ich für mich angemessen empfinde und was nicht.

    Und dann ist es echt schwammig, was okay ist und was nicht. Dead Rising, Mortal Kombat, GTA V. Da ist es okay.

    Also einfach mal echt die 18 lassen oder eine USK 21 einführen. Es bringt eh nichts in Zeiten, etwas zu verbieten und die Gamer einzuschränken, wenn sich alles doch besorgen lässt.

  3. Verbote bringen nichts.
    Es gibt immer jemanden der es besorgen kann.
    Heutzutage weiß jeder 12 jährige wo und wie er verbotene Sachen bestellen oder anschauen kann.

    Die Jugend schützen geht nur über Aufklärung.
    Verbote bringen rein gar nichts.

  4. „Anders bei einer Beschlagnahmung auf Basis von § 131 des Strafgesetzbuchs: Der Paragraph stellt Gewaltverherrlichung und -verharmlosung unter Strafe.“
    Dort fehlt, dass der Besitz bei Privatpersonen allerdings legal ist. Der gewerbsmäßige Handel, öffentliches Darstellen usw. steht unter Strafe.

  5. Tja, so ist es halt in Deutschland. Obwohl man fairerweise sagen muss, daß sich vieles gelockert hat. Vor 15/20 Jahren, dachte man bei Indizierung noch man wäre im Kindergarten und wird total bevormundet. Und zum Thema Hackenkreuze in Spielen, ist schon lange nicht mehr verboten. Warum auch? Die die damals hinter der ganzen missere steckten und daran schuld waren, leben alle nicht mehr. Mein Vater zum Beispiel war damals ein Kind und trotzdem musste ich mir noch von hirnlosen dumme Sprüche wie Nazi anhören. Die Menschheit ist halt Stroh dumm, wie Corona wieder beweist. Amen

  6. Natürlich ergibt das keinen Sinn, denn das Spiel dürfte ja ohnehin nur an Erwachsene verkauft werden. Dennoch, seid keine U-Menschen (Umstände) sondern A-Menschen (Antwort). Regt euch nicht über die Umstände auf sondern konzentriert euch auf eure Antwort darauf. Meine Antwort: Das Spiel wurde als AT-Version bei einem deutschen Fachhändler gekauft, Ende der Geschichte für mich.

  7. Daran sieht man mal wieder wie verschroben Deutschland in dieser Hinsicht ist. Hakenkreuze in TV-Sendungen: Okay. Hakenkreuze in Videospielen: Vergiss es!

    Genau so mit der Gewaltdarstellung. Ein Mortal Kombat 11 wird ungeschnitten durchgewunken. Ein Dying Light 2 nicht. Da wird dann dumme Argumente rüber gebracht von wegen menschlich aussehende Gegner zerstückeln ist schlimm. In einem GTA V ist es aber okay, wenn man mit dem Auto einen nicht spielbaren Charakter überfahrt?! Das ist übrigens näher an der Realität und wird trotzdem durch gewunken.

    Ich verstehe die USK echt nimmer. Das ist nur noch zum fremdschämen…

    Was ein Glück das ich PC, PS5 und Switch habe. Mehrere Ausweichmöglichkeiten also. Wenn eine Indizierung also kommt, dann wird eben von unseren Nachbarn den Österreichern gekauft!

    • Is halt echt so. Warum darf man sich mit 21 nicht mal abends nach der Arbeit hinsetzen entspannen und dying light spielen.

      Und da ich ned so der pc Spieler bin hatte ich mir es gleich aus Österreich vorbestellt da kam es sogar einen Tag vor dem richtigem Erscheinungsdatum und Ungeschnitten.

    • Hakenkreuze sind mittlerweile in spielen erlaubt aber ich verstehe ganz genau was du meinst.
      Die USK macht sich damit echt nicht viele Freunde ich z.B. finde das alles ultra schade da ich mich so auf die in Deutschland ungeschnittene Fassung gefreut habe aber nun ja dann muss man halt ausweichen leider

  8. Völliger Blödsinn, ich bin 37 Jahre alt und beschäftige mich wie viele andere mindesten 25 Jahre mit Gaming. Diese Entscheidungen fallen Menschen, die sich einfach nicht mit der Thematik auskennen. Die wissen nicht was es bedeutet, wenn man als Besitzer der geschnittenen Fassung nicht mit anderen Spielern weltweit interagieren kann. Der Gedanke ist auch Schwachsinn, Gewalt zu unterteilen in mit Folgen und ohne Folgen, egal ob die Gewalt in Videospielen konsequenzen hat oder nicht, als GESUNDER Mensch ahmt man sie nicht nach. Wenn die an ihrem System festhalten wollen, sollten die mal überlegen das ganze anzupassen mit Einführung einer FSK21 Fassung (uncut), denn selbst vor Gericht wird noch unterschieden zwischen 18 und 21. Warum muss ICH BJ84, mir von jemand Fremden sagen lassen was ich sehen darf und was nicht, vorallem wenn dieser Fremde sich sich mit der Materie nicht auskennt?!

    • Mangelnde Kompetenz oder Erfahrung kann man den Mitarbeitern der USK ganz sicher nicht unterstellen – Sichter und Gremien machen den Job teils schon seit Jahrzehnten und haben gefühlt mehr Spiele von innen gesehen als 99 % der Zielgruppe.

      • Nimmt es mir nicht übel aber kompetent scheint die USK nicht wirklich zu sein wären sie dies dann würden sie sich an anderen Ländern ein Beispiel nehmen!
        Weil man kann kein the Last of Us 2 und ein Mortal Combat 11 ungeschnitten erscheinen lassen aber dafür eben dying light 2 nicht
        Wie kann es sein das es in anderen ungeschnitten veröffentlicht wird aber hier nicht ?
        Mir kann keiner erzählen das diese Menschen wirklich Ahnung haben von dem was sie da tun

  9. Es kommt einem fast so vor, als ob die Taliban wieder in Afghanistan herrschen würden. Durch diese Entscheidung werden wir wieder ins Mittelalter zurückversetzt, als jedes noch so verpixelte Wolfenstein oder River Raid die Gemüter erregte.
    Als gestandener Erwachsener Mittfünfziger und Gamer der ersten Stunde sind solche Entscheidungen der USK jedes Mal ein Schlag in meine Magengrube. Ich möchte nicht gegängelt und bevormundet werden, nur weil ich Videospiele und Zombies mag. Dazu gehört nun mal explizite Gewalt, die auch so in jedem anderen Medium, das sich Kulturgut nennen darf, zu sehen ist.
    Videogames sind kein Neuland mehr und sollten für jedermall frei verfügbar und zugänglich sein. Vor allem aus der Sicht eines alten Mannes, der sich nichts mehr verbieten lassen möchte.

  10. Macht ja auch Sinn Spiele wie Dying Light wegen möglicher Gewalt gegen menschliche NPCs zu indizieren. In Mortal Kombat sind die Gewaltszenen ja nicht 1000 mal brutaler. Einem NPC eins über zu ziehen ist deutlich schlimmer als seinem Gegenspieler die Wirbelsäule gewaltsam zu entfernen oder den Kopf abzutreten um eine Zigarre in ihm ausdrücken zu können.
    Ganz großes Kino.

  11. Auch wenn unbeteiligte Spielfiguren angegriffen werden können, trotzdem völlig übertrieben und unnötig die Freigabe deswegen zu verweigern. In vielen anderen Spielen wir Fallout, Saints Row ja sogar GTAV ist das ebenfalls möglich und es kräht kein Hahn danach. Kein normaler Spieler wird sich mit NPC beschäftigen und diese angreifen, KEINER, NUR weil es technisch möglich ist.

    Letztendlich ist es NUR ein Erwachsenen Spiel, also eine Fiktion. Drastische Gewaltdarstellungen in Medien führen eben NICHT zu Nachahmungen und deswegen völlig an den Haaren herbeigezogen von der USK. Ziel verfehlt, liebe USK. Setzen Sechs!

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