Start Meinung Dr. Andreas Lober: „Dead Rising 4-Entscheidung ist kein Freifahrtschein“

Dr. Andreas Lober: „Dead Rising 4-Entscheidung ist kein Freifahrtschein“

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Erreichte das USK-18-Freigabe für
Erreichte das USK-18-Freigabe für "Dead Rising 4": Dr. Andreas Lober

Rechtsanwalt Dr. Andreas Lober hat Microsoft vor der USK vertreten. In seinem Gastbeitrag erklärt er, wie Dead Rising 4 vor der Indizierung gerettet wurde.

[no_toc]22. Dezember 2016, ein grauer Dezembermorgen in Berlin. Im großen Sitzungssaal der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat sich das Gremium für das Appellationsverfahren versammelt – also die Jugendschutzsachverständigen, die darüber entscheiden müssen, ob „Dead Rising 4“ von der USK gekennzeichnet wird, zudem der Vertreter der obersten Landesjugendbehörden und des Branchenverbands BIU, der Jugendschutzbeauftragte des Publishers Microsoft und der Verfasser dieser Zeilen.

Dead Rising 4: Schleswig Holstein legte Einspruch gegen USK-Entscheidung ein

In „Dead Rising 4“ kämpft der Spieler gegen Zombies. Viele Zombies. Sehr viele Zombies. Mit konventionellen Waffen, mit allem, was sich als Waffe verwenden lässt. Dazu spielt Weihnachtsmusik.

Routine ist dieses Appellationsverfahren nicht: „Dead Rising 4“ wurde zuvor im Berufungsverfahren von der USK „ab 18“ freigegeben. Das Bundesland Schleswig-Holstein hat gegen die Kennzeichnung Appelation eingelegt. Das vorliegende Appellationsverfahren ist erst das dritte dieser Art (nach „Dead Space 2“ und „Killing Floor 2“, Anm. d. Red.)

Das Appellationsgremium hat darüber zu entscheiden, ob die Kennzeichnung „Ab 18“ aufgehoben und dem Spiel die Kennzeichnung verweigert wird, so dass es von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) als jugendgefährdend indiziert werden könnte und faktisch vom deutschen Markt verbannt wäre.

So geschehen bei den Vorgängern, die allesamt von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert wurden. Die Behörde fand die massive Gewalt gegen Zombies bedenklich, die sie als menschenähnliche Wesen einstufte – und dass Alltagsgegenstände als Waffen umfunktioniert werden konnten, machte die Sache aus Sicht der BPjM noch schlimmer.

Dr. Andreas Lober: „In vielen neuen Spielen ist die Gewaltdarstellung noch deutlich krasser.“

Ergebnis des Appelationsverfahrens: Dead Rising 4 behält seine USK-18-Freigabe.
Ergebnis des Appelationsverfahrens: Dead Rising 4 behält seine USK-18-Freigabe.

Auch „Dead Rising 4“ enthält Gewalt gegen Zombies, auch hier können Alltagswaffen eingesetzt werden, die Darstellung ist teilweise drastisch.

Aber: In vielen neuen Spielen sind die Gewaltdarstellungen noch deutlich krasser. Die Gegner zeigen keine menschlichen Verhaltensweisen.

Und realistisch ist das nicht, was auf dem Bildschirm abläuft, sondern völlig überdreht: Einige Waffen entfalten Effekte, die an ein Silvesterfeuerwerk erinnern, der Protagonist hat nahezu übermenschliche Fähigkeiten und kämpft gelegentlich in Kostümen, als Waffe kann auch eine Pinguinmaske verwendet werden, die Zombies einfriert, ebenso Weihnachtsgeschenke oder eine herbeigezauberte Gnomen-Armee.

Die Spruchpraxis der BPjM sah traditionell jegliche Gewalt gegen menschenähnliche Wesen als sehr kritisch. Dies ist in den letzten Jahren einer differenzierteren Betrachtung gewichen. Doom, Quake, Max Payne, in jüngerer Zeit Fallout 3, Gears of War, Gears of War 2, verschiedene GTA- und Resident-Evil-Titel wurden vom Index gestrichen, Mortal Kombat X wurde von der BPjM nicht indiziert, das aktuelle Doom erhielt eine USK 18.

Dead Rising: Eineinhalb Stunden Vorführung vor der USK – plus Diskussion

Das heißt freilich nicht, dass die BPjM nun keine Spiele mehr indizieren oder die USK alle Spiele kennzeichnen würde. Vielmehr werden die Spiele im Einzelfall sehr genau begutachtet. Bei „Dead Rising 4“ dauert die Vorführung des Spiels in allen Facetten rund eineinhalb Stunden, es folgt eine mehrstündige Diskussion.

„Dead Rising 4“ hat eine aufwendig inszenierte, detailliert ausgearbeitete Story – die sich durchaus kritisch auch mit der Rolle von Journalisten auseinander setzt, mit Geheimdiensten und Verschwörungen. Das Spiel ist sehr viel komplexer als seine Vorgänger, Erforschen, Entdecken, Ermitteln sind wesentliche Spielelemente. Die Inszenierung ist hochgradig skurril. Man mag sie für witzig oder geschmacklos halten, mit der Realität zu verwechseln ist sie jedenfalls nicht.

Am Ende eines langen Tages entscheidet sich das Appellationsgremium für eine Kennzeichnung „ab 18“. Das Spiel erscheint als erster Titel der Serie in Deutschland. Ungeschnitten.

Ein Freifahrtschein für andere Spiele mit Gewaltinhalten ist dies freilich nicht. Ob diese in Deutschland ohne Einschränkungen erscheinen können, muss auch künftig im Einzelfall sehr genau beurteilt werden.

GamesWirtschaft-Kolumnen spiegeln stets die Meinungen und Einschätzungen der Autoren wider und entsprechen nicht zwingend der Meinung der Redaktion.

Über den Autor:

Dr. Andreas Lober vertrat Microsoft vor der USK.
Dr. Andreas Lober vertrat Microsoft vor der USK.

Dr. Andreas Lober ist Partner bei der Rechtsanwaltsgesellschaft Beiten Burkhardt. Er berät und vertritt zahlreiche Spieleunternehmen, unter anderem im Bereich Key-Selling, Cheat-Bots und Jugendschutz.

Lober erwirkte unter anderem die erste Streichung eines Spiels von der Liste der indizierten Spiele („Doom“). Der Anwalt vertrat Microsoft in dem Freigabeverfahren zu „Dead Rising 4“. Weitere Informationen zu diesem Fall finden Sie in diesem Beitrag.