Start Wirtschaft Dying Light 2: USK verweigert Freigabe für Techland-Spiel

Dying Light 2: USK verweigert Freigabe für Techland-Spiel

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Nur die geschnittene Version von Dying Light 2 ist mit einer USK-Altersfreigabe ausgestattet (Abbildung: Techland)
Nur die geschnittene Version von Dying Light 2 ist mit einer USK-Altersfreigabe ausgestattet (Abbildung: Techland)

Weil die USK eine Altersfreigabe für die ungeschnittene Version von Dying Light 2 verweigert, muss Techland empfindliche Kürzungen vornehmen.

In den letzten Jahren mussten sich Spielehersteller zunehmend anstrengen, um von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) keine Altersfreigabe zu erhalten. Nahezu alle eingereichten Titel durften ohne Einschränkungen und Kürzungen erscheinen – in nur 0,3 Prozent der Freigabe-Prozesse wurde im Jahr 2020 die Kennzeichnung verweigert, was umgerechnet vier bis fünf Spielen entspricht. Selbst übliche Verdächtige wie Mortal Kombat 11 oder Dead Rising 4 passierten die Gremien.

Eine USK-Nicht-Kennzeichnung hat üblicherweise zur Folge, dass große Einzelhändler und Plattformen die Listung der Spiele ablehnen, was mit erheblichen Umsatzeinbußen auf einem der wichtigsten Absatzmärkte Europas einher geht.

Jüngster Fall dieser Art: Dying Light 2: Stay Human, das am 4. Februar 2022 für PC, PlayStation 4, PlayStation 5, Xbox Series X/S und Xbox One erscheint. Der polnische Entwickler Techland hat nach eigenen Angaben „alle dem zur Unternehmen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel“ ausgenutzt, um eine USK-18-Einstufung für die ungeschnittene Version des Open-World-Action-Rollenspiels zu erreichen. Es hat nichts genutzt: Die USK senkte den Daumen.

Die genauen Gründe bleiben für gewöhnlich unter Verschluss. Indes spricht viel dafür, dass die Sachverständigen einen Verstoß gegen § 131 StGB erkennen, der die Verherrlichung oder Verharmlosung von „grausamen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen“ unter Strafe stellt.

In der Konsequenz hat Techland nun eigens für den deutschen Markt eine gesonderte Version gebaut, die mit einer USK-18-Freigabe ausgestattet ist und nur in digitaler Form erscheinen wird. Bei den Händlern in Österreich und in der Schweiz ist die ungeschnittene Version hingegen auch als Disc-Version erhältlich. Für den Vertrieb in Deutschland ist Koch Media zuständig.

Hauptunterschied zwischen den Versionen: In der ‚deutschen‘ USK-18-Spezialfassung ist laut Techland „das Enthaupten und Zerstückeln von menschlichen Gegnern deaktiviert“. Zudem könnten die Spieler keine neutralen Figuren (NPCs) töten. Story, Missionen und Spielmechanik seien ansonsten identisch. Im Koop-Modus wird man Dying Light 2 nur gegen Konkurrenten innerhalb Deutschlands spielen können; der Hersteller arbeitet daran, ein Multiplayer-Spiel über Ländergrenzen hinweg zu ermöglichen.

Techland will weitere Versionen zur Prüfung einreichen. Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung: „Da es das erklärte Ziel von Techland ist, den deutschen Spielern das Spiel so zu präsentieren, wie es sich die Entwickler vorgestellt haben, werden sie die spezielle deutsche Version so nah wie möglich an der internationalen Version halten.“

8 Kommentare

  1. Nichts anderes als Willkür, Kundengängelung von Erwachsenen Kunden, es wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Andere sehr ähnliche Spiele wie The Last of Us 2, die neuen Wolfensteins, ja sogar CoD Vanguard. Alles Spiele wo drastische explizite Gewalt gegen Menschen angewandt wird. Damit hatte die USK keine Probleme. Ich sehe hier keine klare Trennung von Prüfungskriterien. Die USK hat mich sehr enttäuscht.

    • Das kennt man doch schon, die USK Behörde hat wie immer einen Quer sitzen. Daher sag ich nur, türkischer Steam Account oder Gamesonly regelt…

  2. Klar erstell dir einfach nen at acc. Oder us. Acc. Und hols da.
    Die sollen die deutsche version einfach cancelen macht keinen sinn die zu holen.

  3. Ich habe mir das Spiel im PS- Store schon vor geraumer Zeit vorgestellt. Da hieß es aber noch, dass es ungekürzt erscheinen wird. Kann ich das jetzt stornieren, da ja normalerweise eine Frist von 14 Tagen gilt?

  4. Wird man das Spiel in Österreich ohne dem USK schmarrn kaufen können und normal auf einer „deutschen PS5“ spielen können?

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