Eine Umfrage im Auftrag der USK bescheinigt der USK, dass die USK-Siegel für Eltern zu einer unverzichtbaren Orientierungshilfe geworden sind.
„Große Mehrheit der Eltern kennt das Spielverhalten ihrer Kinder“
So lautet die Überschrift einer Pressemitteilung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in Berlin. Näher an der Wahrheit wäre mutmaßlich: „Große Mehrheit der Eltern glaubt, das Spielverhalten ihrer Kinder zu kennen“.
Tatsächlich sind die Erkenntnisse einer USK-Umfrage unter 1.800 Erziehungsberechtigten erfreulich: Demnach geben 80 Prozent der Eltern an, sie hätten „zumindest einen groben Überblick“, welche Spiele und Spiele-Apps ihre Kinder nutzen. Bei den 6- bis 9jährigen liegt dieser Anteil sogar bei 96 Prozent – bei den 14- bis 15jährigen sind es dann nur noch 77 Prozent. Heißt: Je jünger das Kind, desto engmaschiger die Kontrolle. Aus der Umfrage geht allerdings nicht hervor, ob die Eltern in Kenntnis der Altersfreigabe einschreiten, wenn die Kinder zu einem USK-16- oder USK-18-Spiel greifen.
Dass 98 Prozent der Eltern angeben, die USK zu kennen, ist zweifelsohne eine Bestätigung für die Arbeit der Berliner Jugendschützer, die seit 25 Jahren Spiele im Auftrag der Entwickler prüfen. Die farbigen Altersfreigabe-Siegel sind für die meisten Eltern ein wichtiger Hinweis beim Spielekauf, zumindest bei Spielen, die im Einzelhandel erworben werden. Bei Spiele-Apps ist die Lage komplizierter, weil längst nicht alle Anbieter das sogenannte IARC-Verfahren einsetzen, darunter Apple (Appstore) und Sony PlayStation. Anders als Spiele auf Datenträgern werden Spiele-Apps nicht von einem Gremium bewertet, sondern automatisch anhand eines Fragebogens eingestuft.
Als vorbildlich gelten Download-Portale wie der Google Play Store oder der eShop auf der Nintendo Switch. Dort sind zusätzlich zum reinen Alterskennzeichen weitere Informationen („Deskriptoren“) aufgeführt, etwa zu möglichen In-App-Käufen oder zur Frage, ob Interaktion mit anderen Spielern vorgesehen ist. Aus gutem Grund: Die Stiftung Warentest hatte bei einem Test der beliebtesten Spiele-Apps erhebliche Mängel mit Blick auf Datenschutz, Werbe-Einblendungen und Jugendschutz festgestellt. Testurteil: Inakzeptabel.
In der flächendeckenden Verbreitung von Smartphones – gerade bei Kindern – sieht der Stellvertretende USK-Geschäftsführer Lorenzo von Petersdorff daher auch steigende Herausforderungen mit Blick auf die Vermittlung von Medienkompetenz. Der Gesetzgeber sei gefordert, den internationalen Beispielen zu folgen: Gefragt seien „flexible Lösungen, die der Dynamik und Schnelllebigkeit des Internets gerecht“ würden, so von Petersdorff. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hatte für die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags eine Angleichung von Offline- und Online-Alterskennzeichen angekündigt.