Start Politik Neues Jugendmedienschutzgesetz: Giffey legt Entwurf vor

Neues Jugendmedienschutzgesetz: Giffey legt Entwurf vor

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Als Hauptrednerin beim Game-Sommerfest 2019 (hier mit Game-Vorstand Ralf Wirsing und Geschäftsführer Felix Falk) kündigte Franziska Giffey (SPD) die Eckpunkte für ein neues Jugendmedienschutzgesetz an (Foto: Game / James Coldrey)
Als Hauptrednerin beim Game-Sommerfest 2019 (hier mit Game-Vorstand Ralf Wirsing und Geschäftsführer Felix Falk) kündigte Franziska Giffey (SPD) die Eckpunkte für ein neues Jugendmedienschutzgesetz an (Foto: Game / James Coldrey)

Mehr Kompetenzen für die Bundesprüfstelle, werkseitige Kindersicherung, einheitliche Altersfreigaben: Familienministerin Franziska Giffey legt den Entwurf für ein neues Jugendmedienschutzgesetz vor.

Der Jugendmedienschutz in Deutschland stamme noch aus der Zeit von CD-ROM und VHS-Kassette – das ist der Lieblings-Vergleich von Franziska Giffey (SPD), den die Familienministerin oft und gerne in Interviews oder Grußreden verwendet. Zuletzt hat die Ministerin beim diesjährigen Sommerfest des Branchenverbands und bei ihrem Gamescom-Besuch auf die überfällige Reform hingewiesen.

Bereits Giffeys Vorgängerinnen Katarina Barley (SPD) und Manuela Schwesig (SPD) haben sich an dem XXL-Projekt abgearbeitet, das sich die Merkel-Kabinette routinemäßig in ihren Koalitionsverträgen vornehmen. Jetzt liegt ein Entwurf für das sogenannte Jugendmedienschutzgesetz vor, den das Familienministerium in die Ressort-Abstimmung gegeben hat – unter anderem wird sich das SPD-geführte Justizministerium zu Giffeys Vorschlägen äußern.

Das umfangreiche Paket sieht eine Reihe von Maßnahmen vor:

  • Durch werkseitige Voreinstellungen müsste der Zugriff auf In-App-Käufe, Online-Shops oder Chat-Systeme von Spielkonsolen und Smartphones explizit durch Erziehungsberechtigte freigeschaltet werden. Dadurch sollen „Kostenfallen“ entschärft und vermieden werden. Bislang sind Jugendschutz-Mechaniken – etwa in Form von JusProg oder die Familien-Einstellungen auf der Nintendo Switch – optional und erfordern die nachträgliche Installation und Aktivierung durch die Eltern.
  • Apps, Online-Games und Websites sollen verpflichtende Alterskennzeichen erhalten – analog zu Filmen und Spielen auf physischen Datenträgern.
  • Kinder und Jugendliche sollen besser vor ungeeigneten Inhalten, Mobbing oder Übergriffen im Netz geschützt werden, etwa bei der Nutzung von Apps oder sozialen Netzwerken. Anbieter wie Facebook (Whatsapp, Instagram), Google (YouTube) oder Amazon (Twitch) würden demnach verpflichtet, Melde- und Beschwerde-Systeme auszubauen. Bei Zuwiderhandlung sieht das Gesetz empfindliche Bußgelder in Millionenhöhe vor.
  • Auch die Kompetenzen der Bonner Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpjM) werden ausgebaut: Aus der BpjM würde eine „Bundeszentrale für Kinder- und Medienschutz“.

Der Branchenverband Game fordert seit langem eine Reform des Jugendmedienschutzes und begrüßt grundsätzlich den Start der Ressort-Abstimmung. Als Reaktion auf den angelaufenen Gesetzgebungs-Prozess verweist Game-Geschäftsführer Felix Falk auf die bereits bestehenden technischen Jugendschutzsysteme und drängt darauf, dass die Regelungen auch für die Anbieter umsetzbar sein müssten. Außerdem müsse der Jugendschutz für alle Mediengattungen gleich geregelt werden – eine Unterscheidung nach Verbreitungsweg (Download, Streaming, Bluray, App etc.) sei nicht mehr zeitgemäß. Als Träger der USK plädiert der Industrie-Verband naturgemäß für einen Ausbau der freiwilligen Selbstkontrolle – und eine Stärkung der Medienkompetenz.

Bis das neue Jugendmedienschutzgesetz letztlich in Kraft treten kann, wird es noch lange dauern. Ob das Projekt innerhalb der aktuellen Legislatur, also vor Herbst 2021, abgeschlossen werden kann, ist fraglich. Größte Hürde: Analog zum Bildungs-Sektor sind Zuständigkeiten und Aufsichts-Mandate auf Bund und Länder verteilt – so gibt es in fast jedem Bundesland eine eigene Landesmedienanstalt. Sollte es zu einer möglichen Umverteilung oder Bündelung von Kompetenzen oder zu einer „Entschlackung“ kommen (wie sie der Game-Verband fordert), ist also spätestens im Bundesrat mit größeren Widerständen zu rechnen.