Start Politik Computerspiele-Förderung: Mittel für 2019 „sicher“ (Update)

Computerspiele-Förderung: Mittel für 2019 „sicher“ (Update)

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Ina Göring verantwortet seit Mitte August 2018 als Referentin beim Branchenverband Game das Thema Förderung. (Foto: Game e.V.)
Ina Göring verantwortet seit Mitte August 2018 als Referentin beim Branchenverband Game das Thema Förderung. (Foto: Game e.V.)

Das Verkehrsministerium nimmt ab sofort Anträge für die angekündigte Computerspiele-Förderung des Bundes entgegen.

Update vom 1. Juli 2019: Für den Bundeshaushalt 2020 ist bislang keine Fortsetzung der demnächst anlaufenden Computerspiele-Förderung auf Bundesebene vorgesehen. Auf Anfrage teilt das Bundesverkehrsministerium mit, dass dies vorerst keine Auswirkungen auf die De-Minimis-Beihilfe und die geplante Großprojekt-Förderung (unter EU-Vorbehalt) hat. Weitere Hintergrundinformationen und Analysen zur Gesamtsituation bei der Games-Förderung finden Sie in diesem Beitrag und in dieser Kolumne.

Update vom 14. Juni 2019: Gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium hat der Branchenverband Game heute ein Live-Webinar rund um das Thema Bundesförderung veranstaltet. Die Aufzeichnung des Webinars ist auf dem YouTube-Kanal des BMVI kostenlos abrufbar.

Die Förder-Referentinnen Ina Göring (Game) und Angelika Mühlbauer (BMVI) erklären darin die Grundlagen, gehen auf oft gestellte Fragen und potenzielle Missverständnisse ein und geben einen Einblick in Anträge, Abläufe und Dokumente.

Auch die Unterschiede zwischen der bereits angelaufenen De-Minimis-Förderung und der „großen Förderung“ (die sich derzeit in der Abstimmung mit der EU-Kommission befindet) werden erklärt.

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Update vom 3. Juni 2019: Bis einschließlich 30. August 2019 nimmt das Bundesverkehrsministerium (BMVI) die Anträge für die sogenannte „De-Minimis-Beihilfe zur Computerspieleentwicklung des Bundes“ entgegen. Das Ministerium spricht von einer „Pilotphase“, weil die Zuschüsse bislang auf maximal 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren begrenzt sind.

Einreicher müssen sich am vorgegebenen Gliederungsformular für Projektskizzen orientieren, das auf der BMVI-Website abrufbar ist. Ein FAQ erläutert außerdem die gängigsten Fragen. Die Anträge werden nicht gesammelt und kumuliert entschieden, sondern in der Reihenfolge des Antrags-Eingangs abgearbeitet. Übersetzt: Der frühe Vogel fängt den Wurm.

Weitere Hintergrundinformationen bietet auch ein knapp 30minütiges Video, das die Förder-Experten André Bernhardt und Malte Behrmann aufgenommen haben.

Update vom 23. April 2019, 16 Uhr: Das Bundesverkehrsministerium hat einen „Interessenbekundungsaufruf“ gestartet. Dadurch sollen die benötigten Volumen für die Entwicklungs-Förderung des Bundes abgeschätzt werden. Bis spätestens 3. Juni 2019 können sich Deutschlands Spiele-Entwickler an der Umfrage beteiligen: Abgefragt werden unter anderem Unternehmensgröße, Genre, Plattformen, Laufzeit und geschätzte Gesamtkosten.

Update vom 23. April 2019: Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat die angekündigte Förderrichtlinie „De-minimis-Beihilfe zur Computerspiele-Entwicklung des Bundes“ veröffentlicht. Anträge können ab dem 3. Juni eingereicht werden – Einsendeschluss ist der 30. August 2019. Das Zeitfenster für die Antragstellung beträgt also drei Monate.

Ziel ist die Förderung von „hochwertigen, kulturell oder pädagogisch wertvollen Computerspielen“ – in der Folge sollen Quantität und Qualität deutscher Spiele ebenso ansteigen wie die Marktanteile und die Zahl der Beschäftigten in der Branche.

Im ersten Schritt sollen kleine und mittlere Unternehmen (sogenannte KMUs) von der Subvention profitieren. Das ergibt sich schon alleine daraus, dass die Beihilfe innerhalb von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten darf.

Förderfähig sind sowohl Prototypen als auch die Produktion eines Spiels – bis zu einer Höhe von maximal 50 Prozent der Projektkosten. Kleine Unternehmen und Start-Ups können einen Bonus von bis zu 20 Prozent erhalten, wodurch die Förderquote auf 70 Prozent steigt. Die Computerspiele-Förderung des Bundes kann mit anderen Zuschüssen kombiniert werden (unter Beachtung von Höchstgrenzen).

Wichtig dabei: Die beantragte Projektphase (Prototyp bzw. Produktion) darf bis Bewilligung der Fördergelder noch nicht gestartet worden sein – gleichzeitig muss der Prototyp oder das Spiel bis Ende November 2020 fertiggestellt werden. Bei den Genres, Plattformen und Inhalten gibt es keine wesentlichen Einschränkungen, solange eine Altersfreigabe von maximal USK 18 zu erwarten ist.

Über die Freigabe der Fördergelder entscheiden die Games-Experten des Bundesverkehrsministeriums. Zu den Kriterien gehören unter anderem die Machbarkeit, die Alleinstellungsmerkmale und die „Expertise des Fördernehmers“. Dadurch dürfte manches Startup und Jungunternehmen durch das Raster fallen, denn die Antragsteller müssen bereits Umsätze vorweisen – Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sind ebenfalls ausgeschlossen.

Zu einem späteren Zeitpunkt im Jahresverlauf sollen auch höhere Zuschüsse möglich werden – dies setzt aber eine EU-Genehmigung voraus. Teil dieser Notifizierung ist dann der sogenannte „Kulturtest“.

Der Branchenverband Game begrüßt den Startschuss der ersten Phase dieser Bundesförderung: Dadurch werde „das ernsthafte Engagement der Bundesregierung“ unterstrichen, um die Wettbewerbsnachteile Deutschlands im internationalen Vergleich zu beseitigen, so Game-Geschäftsführer Felix Falk.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMVI.

Computerspiele-Förderung: Für Scheuer geht es „in die Vollen“ (Meldung vom 11. April 2019)

Nach mehreren Monaten Funkstille biegt die Computerspiele-Förderung des Bundes auf die Zielgerade ein: Verkehrsminister Scheuer hofft auf „rege Resonanz“.

An den im internationalen Vergleich „hohen Produktionskosten“ soll es unter anderem liegen, dass die deutsche Games-Industrie wenige – in jedem Fall: zu wenige – international relevante Produkte hervorbringt.

Es besteht also Handlungsbedarf, soll die rückläufige Entwicklung des Marktanteils deutscher Spiele gestoppt werden. Union und SPD haben deshalb im Koalitionsvertrag vereinbart, dass es erstmals eine „Computerspiele-Förderung auf Bundesebene“ geben soll. Im Bundeshaushalt 2019 sind 50 Millionen Euro eingeplant. Zum Vergleich: In die Film-Förderung investiert alleine der Bund mehr als 140 Millionen Euro.

Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bei seiner Laudatio beim Deutschen Computerspielpreis 2019 (Foto: Ina Foltin / Getty Images for Quinke Networks)
Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bei seiner Laudatio beim Deutschen Computerspielpreis 2019 (Foto: Ina Foltin / Getty Images for Quinke Networks)

Das Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter Leitung von Andreas Scheuer (CSU) koordiniert die Förderung. Bei seiner Computerspielpreis-Premiere am vergangenen Dienstag kündigte Scheuer ein Zwei-Stufen-Modell an.

  • In der „Pilotphase“ bezuschusst das Ministerium Projekte mit maximal 200.000 Euro.
  • In der Produktionsförderung geht es anschließend „in die Vollen“, wie es Minister Scheuer formuliert. Dann sind auch deutlich höhere Zuschüsse möglich, allerdings setzt dies zunächst eine EU-Notifizierung der Richtlinie voraus, die mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Erst nach grünem Licht aus Brüssel können die ersten Gelder für Großprojekte ausgezahlt werden.

Der „Interessenbekundungsaufruf“ soll indes noch im April erfolgen. Scheuer hofft „auf eine rege Resonanz der Computerspielgemeinde“.

Das Modell ist als „nicht rückzahlbarer Zuschuss“ konzipiert – ein wesentlicher Unterschied zur Games-Förderung der Bundesländer. Dort ist grundsätzlich die Rückzahlung der Gelder vorgesehen, sobald ein Spiel die Verlustzone verlässt. Es handelt sich also um zinslose Darlehen. Hingegen ist die Bundesförderung eine klassische Subvention: Wer den Kulturtest besteht und Geld erhält, darf es behalten.

Dieser Kulturtest soll wettbewerbsverzerrende Beihilfen verhindern und ist eine EU-Vorgabe, wie es sie auch in anderen Branchen und Ländern gibt. Anhand einer Art Checkliste muss eine vorgegebene Punktzahl mit Blick auf Spielinhalte, Entwickler-Team und kulturellem Hintergrund erreicht werden. Die Hürden gelten als schaffbar und dürften für die meisten Projekte kein Problem darstellen.

Voraussetzung für die Antragstellung ist in jedem Fall ein Unternehmenssitz oder eine Niederlassung in Deutschland.