Start Meinung Dying Light 2 & Co.: Verschlusssache USK (Fröhlich am Freitag)

Dying Light 2 & Co.: Verschlusssache USK (Fröhlich am Freitag)

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Die USK hält die Begründungen für Altersfreigaben serienmäßig unter Verschluss (Foto: Fröhlich)
Die USK hält die Begründungen für Altersfreigaben serienmäßig unter Verschluss (Foto: Fröhlich)

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) verweigert Dying Light 2 die Altersfreigabe – erklärt aber nicht proaktiv, warum eigentlich. Das geht so nicht.

Verehrte GamesWirtschaft-Leser,
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Jens Uwe Intat war auf der Zinne: „Mir scheint, dass man EA Deutschland als Tochterunternehmen eines US-amerikanischen Konzerns aus politisch motivierten Gründen ungerecht behandelt hat“, schäumte der damalige Electronic Arts-Geschäftsführer.

Anlass: Die Kölner Niederlassung des US-Publishers klagte im Mai 2003 vor dem Verwaltungsgericht gegen die Indizierung des PC-Strategiespiels Command & Conquer Generals.

Das Spiel war – trotz einer USK-Altersfreigabe von 16 Jahren – nachträglich im Schnellverfahren auf dem Index der Bundesprüfstelle gelandet, auf freundliche Anregung des übergeordneten Bundesfamilienministeriums. Mit der Folge, dass der Blockbuster nach nur zwei Wochen wieder aus den Regalen der Elektronikmärkte geräumt wurde und nicht mehr beworben werden durfte – was faktisch einem Vertriebsverbot gleich kam.

Fröhlich am Freitag - die wöchentliche Kolumne bei GamesWirtschaft
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Was Intat besonders wurmte: Wäre das bei der Fachpresse ausgesprochen positiv aufgenommene Command & Conquer Generals nicht am 14. Februar, sondern nur wenige Tage später erschienen, hätte das USK-16-Siegel vollständig gegen eine Indizierung immunisiert. Denn zum 1. April 2003 trat das reformierte Jugendschutzgesetz in Kraft.

Das Familienministerium störte sich vor allem an den inhaltlichen Bezügen zum parallel startenden Irakkrieg inklusive Massenvernichtungswaffen und Terroranschlägen und argumentierte mit „Kriegsverherrlichung“. Die Prüfstelle folgte dieser Ansicht und bescheinigte dem Spiel eine „besonders menschenverachtende Gesinnung“. In einer Mission lautete die Aufgabe, UN-Hilfsgüter zu konfiszieren und die Häuser von Zivilisten zu zerstören.

Wörtlich heißt es in der BPjM-Begründung: „Ebenso läuft der Inhalt des Spiels einem weiteren im Grundgesetz verankerten Konsens entgegen: der Erziehung zur Friedensbereitschaft. ‚Generals‘ fördert stattdessen Kriegsbereitschaft in höchstem Maß und ist aus diesem Grund als jugendgefährdend einzustufen.“

Zehn Jahre später galt diese Beschreibung offenbar nicht mehr, denn 2013 hob exakt die selbe Bonner Behörde die Indizierung wieder auf. In der Zwischenzeit vertrieb Electronic Arts notgedrungen eine eigens für den deutschen Markt gebaute Version („Command & Conquer Generäle„): Menschen wurden durch Cyborgs inklusive blecherner Roboterstimmen ersetzt – Zivilisten kamen überhaupt nicht mehr vor. Zuvor realistische Städte und Länder bekamen fiktive Namen.

Im Rückblick gab es in diesem Teil des Sonnensystems nur zwei Länder, in denen Command & Conquer Generals indiziert wurde: Deutschland – und China.

Dennoch: Die hitzige Debatte – so absurd sie aus heutiger Sicht anmuten mag und so ärgerlich die kommerziellen Konsequenzen für EA waren – hat gut getan, weil sie in einem ‚Killerspiele‘-Klima zur Kalibrierung gesellschaftlicher Normen beigetragen hat. Gleiches galt für die lange Zeit umstrittene Frage, ob es denn zulässig sei, dass Videospiele analog zu Filmen und Serien auch Nazi-Symbolik wie Hakenkreuze, SS-Runen oder Hitler-Figuren transportieren. Bis einschließlich 8.8.2018 ging kein Publisher dieses Risiko freiwillig ein – einen Tag später wurde die Neuregelung verkündet.

Die berüchtigte Bundesprüfstelle, die neuerdings unter Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) firmiert, könnte demnächst wieder Arbeit bekommen. Denn die USK hat dem vor einer Woche erschienenen Zombie-Gemetzel Dying Light 2 eine Freigabe verweigert – was mittlerweile nur noch extrem selten vorkommt. Hersteller Techland hatte sich erfolglos in mehreren Instanzen dagegen gewehrt.

Damit ist der Boden bereitet, um Teil 2 ebenso wie Dying Light 1 zu indizieren – was zur Konsequenz hätte, dass Einzelhändler, Versender, PlayStation Store & Co. das Spiel aus dem Sortiment nehmen.

Warum keine Kennzeichnung? Das ist nur auf dedizierte Nachfrage zu erfahren. Denn die USK hält die Begründungen für ihre Entscheidungen grundsätzlich unter Verschluss. Und so bleibt es für den gewöhnlichen Verbraucher ein Rätsel, warum Dying Light 2 noch nicht einmal ein „USK 18“-Siegel erhält – vergleichbar rustikale Games wie Dead Rising 4 oder Mortal Kombat 11 aber unbeanstandet durchlaufen.

Mehr noch: Die bunten USK-Plaketten sagen seit jeher absolut nichts darüber aus, was ein vergleichsweise harmloses Cowboy-und-Indianer-Geballer wie Red Dead Redemption 2 zu einer USK 18 macht – und einen Erster-Weltkrieg-Simulator wie Battlefield 1 zu einer USK 16. Die dazugehörigen Analysen und Gutachten werden gehütet wie Staatsgeheimnisse. Daran dürften auch die immer noch in Planung befindlichen Piktogramme wenig ändern, die dem interessierten Publikum künftig analog zum PEGI-System andeuten sollen, dass im Spiel mit Sex, Gewalt und Drogen zu rechnen ist.

Dabei wäre ein offener, transparenter Umgang mit USK-Verwaltungsvorgängen aus meiner Sicht unabdingbar, um einen seriösen Diskurs über sinnstiftenden Jugendmedienschutz führen zu können. Die seit fast drei Jahrzehnten praktizierte Heimlichtuerei trägt jedenfalls nicht zum Vertrauen gegenüber zweifellos kompetenten, erfahrenen Institutionen wie der USK bei, die ja erheblichen personellen, finanziellen und zeitlichen Aufwand für die Sichtung und Prüfung von Games-Neuheiten betreibt.

Mir mag kein Grund einfallen, warum man die erlangten Erkenntnisse nicht proaktiv mit der Öffentlichkeit teilt – zumindest in Form von Zusammenfassungen. Dazu muss die USK nur jene Statuten ändern, die sie sich selbst auferlegt hat.

Denn offenbar scheint es in der fachlichen Bewertung ja weiterhin feine Unterschiede zu geben, was mit Blick auf Kriegsverherrlichung / -verharmlosung oder Gewaltverherrlichung / -verharmlosung gerade noch okay ist – und was nicht.

Das gilt auch für Produkte, die sich an Erwachsene richten: Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr drohen jenen, die mit ihren Inhalten „grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen“ verharmlosen oder verherrlichen. Soweit die Theorie: Ich bin mir sicher, Ihnen fallen hinreichend Serien, Filme und Spiele ein, auf die diese Beschreibung zutreffen könnte – ohne dass der Staatsanwalt eingeschritten wäre.

Just während diese Kolumne entsteht, trudelt übrigens eine Pressemitteilung ein – Headline: „Insurgency: Sandstorm bringt heute die Intensität der modernen Kriegsführung in den Epic Games Store!“ Und weiter: „Erlebt die gnadenlose Brutalität von knallharter Action, die Sandstorm zu seinem weltweiten Phänomen gemacht hat. Fühlt die tödliche Action im Launch-Trailer! (…) Fühlt, wie jede einzelne Kugel einen tödlichen Unterschied machen kann.“

Anders als Dying Light 2 hat dieses Schätzchen den USK-Check bestanden, darf also in jedem MediaMarkt verkauft und beworben werden. Und trotzdem fragt man sich sich als hauptberuflicher Beobachter gelegentlich, ob manche Spielehersteller zumindest mit Blick auf ihre Außenwirkung und die weltpolitische Lage den Schuss nicht gehört haben.

Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen

Petra Fröhlich
Chefredakteurin GamesWirtschaft

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6 Kommentare

  1. Die USK reiht sich nahtlos in unsere insgesamt, in eigentlich allen Belangen inkompetenten Regierungen ein.

    Und vor allem wenn es um Darstellung von Gewalt in VIDEOSPIELEN geht, übertreibt sie Maßlos! Und das sie nichtmal die Begründung für ein VERBOT eines Produkt veröffentlichen, spricht Bände.

    Ich glaube, das sind einfach prüde und hoch konservative Personen die mit Ihrer Weltanschauung iwo in dem 90er hängen geblieben sind.

    Aber dass es bei unserer Regierung eh nicht um Kompetenz geht, zeigt sie ja jeden Tag aufs neue🙄

  2. Ich bezweifle sowieso das in Zeiten der sozialen Netzwerke und Keysellern die Auswirkungen einer Indizierung so schwer wiegen. Der Anteil digital vertriebener Medien ist enorm gestiegen. Es gibt zig Wege sich über Spiele zu informieren. Bei YouTube oder Twitch kann ich mir solche Spiele jederzeit komplett anschauen. Bei Keysellern im Ausland dann auch trotz Indizierung erwerben.
    Im Falle von Dying light kann ich meine Xbox auf Österreich stellen und dann habe ich wieder die ungeschnittene Version. Die Hürden, die von der USK auferlegt werden, sinnd heutzutage doch verschwindend gering in ihrer Auswirkung. Da rasselt der zahnlose Tiger. R.I.P USK

  3. Was ist daran geheimnisvoll? Alterseinstufungen sind nun mal keine objektive mathematische Formel, sondern werden von Menschen vorgenommen. Und die Prüfer sind nicht immer dieselben. Daher ist klar, dass bei der Abwägung z.B. zwischen 16 und 18 das Pendel in die eine oder andere Richtung ausschlagen kann, bei sehr ähnlichen Titeln. Ist bei der FSK doch auch nicht anders, die Prüfer bewerten immer genau das, was sie sehen. Was ein anderes Prüfteam in der letzten Prüfsitzung bei vielleicht sehr ähnlichen Filmen/Spielen debattiert oder abgewogen hat, wissen die nicht und die kennen auch nicht diese Filme/Spiele.

    • Wenn du mit einem Gebrauchtwagen zum Gutachter färhst, dann willst du doch auch mehr als ein ja oder nein hören oder nicht?

    • Sehr schwache Begründung. Es muss objektive Testkriterien und Transparenz bei eben diesen geben. Wenn der Unterschied zwischen einer 16- und einer 18-Einstufung oder gar einer Indizierung der ist, dass ein Produkt ein nachsichtiges Team erwischt hat und das andere nicht, dann können wir den Verein gleich dicht machen und in Zukunft würfeln. Hat dann den gleichen Effekt und spart Kosten.

    • Gerade deshalb, weil die Beurteilung keinen mathematischen Formeln folgt (Motto: Deziliter Pixelblut pro Quadratmeter), sollte die Begründung öffentlich gemacht werden. Denn die Maßstäbe, die zu der Einstufung führen, verändern sich ja laufend – was vor fünf Jahren noch ein ‚Problem‘ war, läuft jetzt durch. Einstige 18er sind heute 16er – 16er sind 12er. Gibt es ja auch beim Film, wo ein Bond eben eine 12 ist und nicht (wie früher) eine 16. Das „Wieso Weshalb Warum“ sollte den Menschen erklärt werden, damit sie Vertrauen haben in die Kennzeichen.

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