Start Politik Nach Jugendschutzgesetz-Update: USK überarbeitet Altersfreigaben

Nach Jugendschutzgesetz-Update: USK überarbeitet Altersfreigaben

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Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat ihren Sitz in der Berliner Torstraße (Foto: GamesWirtschaft)
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat ihren Sitz in der Berliner Torstraße (Foto: GamesWirtschaft)

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) will die Vorgaben im neuen Jugendschutzgesetz zügig umsetzen.

Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat der umstrittenen Jugendschutzgesetz-Reform zugestimmt, nachdem bereits zuvor Bundesregierung und Bundestag grünes Licht gegeben haben. Die erweiterten Vorgaben sollen Kinder und Jugendliche vor Belästigung in Online-Foren genauso schützen wie vor ungeeigneten Inhalten sowie „Kostenfallen“, etwa In-Game-Käufen in Form von Lootboxen.

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) mit Sitz in Berlin ist für die Altersfreigaben von Computer-, Konsolen- und Smartphone-Spielen zuständig und steht nun vor der Aufgabe, das in Kürze in Kraft tretende Gesetz in die Praxis umzusetzen.

Künftig können sogenannte „Nutzungsrisiken“ – etwa Kauf-Möglichkeiten oder Chats – bei der Altersfreigabe berücksichtigt werden. Die bekannten USK-Siegel sollen daher durch Beschreibungen (Deskriptoren) ergänzt werden, wie es sie bei internationalen Systemen wie ESRB oder PEGI schon seit Jahren gibt.

In Einzelfällen kann es zu einer höheren Alterseinstufung kommen, falls der blanke Hinweis auf ein erhöhtes Risiko nicht ausreicht. Just gegen diese Vorgabe hatte sich die Games-Industrie im Vorfeld der Reform gewehrt und davor gewarnt, dass das gelernte System der Alterskennzeichen „an Aussage- und Orientierungskraft für Eltern und Kinder verlieren“ würde. Auch Vorsorgemaßnahmen des jeweiligen Anbieters sollen bei der Beurteilung einbezogen werden – etwa technische Einstellungsmöglichkeiten.

Besonders in der Kritik stehen nach wie vor sogenannte Lootboxen, wie sie etwa in Bestsellern wie FIFA 21 oder NBA 2K21 verbaut sind. Die digitalen Wundertüten generieren einerseits Milliarden-Umsätze, sind aber gleichzeitig in mehreren Ländern aufgrund ihrer Glücksspiel-ähnlichen Mechanik reguliert oder ganz verboten.

Änderungen ergeben sich auch für Apps und Online-Spiele, die bislang nach dem IARC-System per Multiple-Choice-Fragebogen freigegeben werden. Dieses Modell soll nach den Vorstellungen der USK nun auch gesetzlich anerkannt werden.

„Für Spiele, die auf großen Online-Spieleplattformen veröffentlicht werden, führt das aktualisierte Jugendschutzgesetz nun ebenfalls eine Alterskennzeichnungspflicht ein“, kündigt USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker an. „Innerhalb des IARC-Systems haben sich die im neuen Gesetz nun verankerten Zusatzhinweise seit langem bewährt, um Eltern, Kinder und Jugendliche sowie pädagogische Fachkräfte auf Zusatzfunktionen in Spielen, wie In-App-Käufe und Chat-Funktionen, aufmerksam zu machen. Gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden können wir dieses Best Practice Modell nun auch rechtlich anerkennen lassen und stetig verbessern.“

Finanziert wird die Arbeit der USK durch die Prüfgebühren der Spielehersteller. Eine Alterskennzeichnung kostet zwischen 1.200 und 3.000 Euro – ein USK-Siegel für einen Werbe-Trailer ist bereits ab 300 Euro zu haben. Gesellschafter der USK ist der Industrieverband Game.

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