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Wolfenstein 2: Bundesprüfstelle lehnt Indizierung der US-Version ab

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Richtungsweisende Entscheidung der Bundesprüfstelle: Die BPjM lehnt die Indizierung der US-Version von
Richtungsweisende Entscheidung der Bundesprüfstelle: Die BPjM lehnt die Indizierung der US-Version von "Wolfenstein 2: The New Colossus" ab (Abbildung: Bethesda)

Die US-Version des Ego-Shooters „Wolfenstein 2: The New Colossus“ wird nicht indiziert – das hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) entschieden.

Erst seit dem 9. August 2018 nimmt die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) auch jene Spiele zur Prüfung an, die verfassungsfeindliche Symbole enthalten – explizit Hakenkreuze, SS-Runen und Hitler-Darstellungen. Damit werden Games anderen Kunstformen formal gleichgestellt – die entsprechende Ausnahme im Strafgesetzbuch wird von Film und Fernsehen seit Jahrzehnten gelebt.

Gleichwohl galt als Konsens, dass hiermit keine General-Amnestie für Nazi-Symbole einher geht, sondern jeder Einzelfall geprüft wird. In den vergangenen Monaten wurden ausschließlich Altersfreigaben für Spiele erteilt, die sich sehr sensibel und im engen historischen Kontext mit der NS-Zeit auseinandersetzen, darunter „Through the Darkest of Times“ und „Attentat 1942“.

Am 6. Dezember hat nun die Bonner Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpjM) entschieden, dass die US-Version des Ego-Shooters „Wolfenstein 2: The New Colossus“ aus dem Hause Bethesda nicht auf dem Index landet. Die kommerziell sehr erfolgreiche, deutsche Version ist ab 18 Jahren freigegeben und wurde – wie schon der Vorgänger „Wolfenstein: The New Order“ – mit erheblichem finanziellen und zeitlichen Aufwand überarbeitet. Unter anderem hat der schwedische Entwickler Machinegames eigens Story, Figuren und Schauplätze angepasst.

In der internationalen Original-Fassung übernimmt der Spieler die Rolle eines Widerstandskämpfers in einem fiktiven Universum, in dem das Nazi-Regime den Zweiten Weltkrieg gewonnen hat. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass der Nationalsozialismus auch in dieser Version „durch die eindeutige Gut-Böse-Zeichnung“ weder verharmlost noch banalisiert werde.

Die BPjM legt Wert auf die Feststellung, dass sich die Prüfung lediglich auf den Tatbestand der Jugendgefährdung bezieht – nicht aber auf die strafrechtliche Relevanz nach 86a StGB.

Die richtungsweisende Entscheidung hat Signalwirkung für die Entwicklung und Vermarktung künftiger Spiele, etwa im Falle der angekündigten „Commandos“-Fortsetzung.

Bundesprüfstelle: Keine Indizierung der US-Version von „Wolfenstein 2: The New Colossus“

Die USK-Neuregelung mit Blick auf Games war innerhalb der Spielebranche und seitens vieler Spielefans auf große Zustimmung gestoßen – von politischer Seite und von Medienanstalten gab es allerdings auch heftige Kritik.

Erst vor wenigen Tagen hat sich die Bundesprüfstelle ausführlich mit der „jugendschutzrechtlichen Bewertung von Inhalten mit NS-Bezug in Unterhaltungsmedien“ auseinandergesetzt. Am 22. November fand eine Arbeitstagung statt, an der Vertreter aller wichtigen Institutionen im deutschen Jugendmedienschutz teilnahmen, darunter FSK und USK.

„Die zur Verwendung von verfassungsfeindlicher Kennzeichen in Computerspielen geführte öffentliche Debatte war aufgrund der Sensibilität des Themas aus nachvollziehbaren Gründen von Emotionalität geprägt und hat auch zu einer wahrnehmbaren Verunsicherung geführt“, erklärte BPjM-Chefin Martina Hannak. „Unsere Aufgabe ist es, die durch das regulatorische System im Jugendmedienschutz mögliche Rechtssicherheit durch Austausch gemeinsam zu leben und transparent zu machen. Gleichzeitig braucht es gesellschaftliche Debatten, die die Normen und Werte definieren, die den Rahmen für die jugendschutzrechtliche Bewertung vorgeben.“