Start Politik „Eine Flut von Hakenkreuzen in Spielen wird es nicht geben.“

„Eine Flut von Hakenkreuzen in Spielen wird es nicht geben.“

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Felix Falk ist Geschäftsführer des Industrieverbands Game e. V., der wiederum zu den Gesellschaftern der USK gehört (Foto: Game)
Felix Falk ist Geschäftsführer des Industrieverbands Game e. V., der wiederum zu den Gesellschaftern der USK gehört (Foto: Game)

Interview: Als „überfälligen Schritt“ bewertet Branchenverbands-Geschäftsführer Felix Falk die Neuregelung, wonach NS-Symbole auch in Computerspielen zulässig sein können.

Ungefähr vier Pixel – zwei mal zwei Bildpunkte – misst das allenfalls als solches erahnbare Hakenkreuz auf der Armbinde einer Offiziersuniform im Computerspiel-Klassiker „Indiana Jones und der letzte Kreuzzug“ aus dem Jahre 1989. Trotzdem wurde es in der deutschen Version übermalt – genauso wie Nazi-Symbole auf Flaggen, Fahrzeugen und Gemälden. Der gleichnamige Spielfilm (FSK 12) mit Harrison Ford und Sean Connery läuft hingegen regelmäßig im TV – um 20:15 Uhr, oft auch tagsüber in der Wiederholung, unzensiert, inklusive Hakenkreuzen, SS-Runen und einer Hollywood-Hitler-Version.

Die Film- und TV-Branche beruft sich auf die Sozialadäquanzklausel, die im Strafgesetzbuch eine Ausnahme für die Kunst vorsieht. Anders in der Videospiel-Industrie: Seit Jahrzehnten – siehe „Indiana Jones“ – werden eigens für den deutschen Markt entschärfte Versionen entwickelt. Betroffene Spiele-Entwickler, vom Berliner Zwei-Mann-Studio bis zum kalifornischen US-Konzern, haben bislang eine juristische Klärung gescheut.

Ab August 2018 beginnt eine neue Zeitrechnung, denn ab sofort gilt analog zum Film die Einzelfallprüfung: Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) stellt Altersfreigaben aus – im Einzelfall auch dann, wenn das Spiel verfassungsfeindliche Symbole enthält.

Im Exklusiv-Interview mit GamesWirtschaft erklärt Game-Geschäftsführer Felix Falk die Hintergründe der Entscheidung.

Game-Geschäftsführer Felix Falk: „Ein längst überfälliger Schritt“

GamesWirtschaft: Wie bewertet der Game, dass die Sozialadäquanzklausel jetzt auch bei Computer- und Videospielen gilt?

Die Anwendung der Sozialadäquanzklausel bei Games ist ein längst überfälliger Schritt: Einerseits sind Games in Deutschland bereits weitgehend als Kulturmedium anerkannt. Das konnte man nicht zuletzt von der Bundeskanzlerin und vielen anderen Politikern im vergangenen Jahr bei der Gamescom hören.

Andererseits fehlte diese Anerkennung in letzter Konsequenz aber eben doch noch, denn bei einem so wichtigen Thema wie der Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit zu Zeiten des Nationalsozialismus wurden ihnen als einzigem Medium klare Grenzen gesetzt.

Angesichts vieler aktueller Entwicklungen in unserer Gesellschaft ist es aber gerade wichtig, dass auch Computer- und Videospiele Themen wie Rassismus, Diskriminierung und Antisemitismus aufgreifen können und an den gesellschaftlichen Debatten gleichwertig mit anderen Medien teilnehmen können.

Ist die Verwendung von Hakenkreuzen und anderer verbotener Symbole in Games überhaupt notwendig?

Das generelle gesetzliche Verbot verfassungsfeindlicher Symbole besteht natürlich weiterhin und hat angesichts unserer Geschichte auch jede Berechtigung. In Deutschland soll damit eine Normalisierung und Gewöhnung an die Symbole des Nationalsozialismus verständlicherweise vermieden werden.

Gleichzeitig soll diese Regelung aber nicht die verantwortungsvolle und bewusste Auseinandersetzung mit unserer Historie verhindern. In solchen Fällen kann die sogenannte Sozialadäquanz vorliegen und ich wüsste keinen Grund, warum diese für ein interaktives Medium wie Games im Gegensatz zu einem linearen Medium wie Buch oder Film generell nicht greifen sollte.

Zumal das Medium jüngere Generationen besonders gut erreicht und auch für schwierige Themen wie die Zeit des Nationalsozialismus sensibilisieren kann.

In meiner Generation gab es noch Zeitzeugen, die eindrucksvoll von ihrem persönlichen Schicksal im Dritten Reich berichten konnten. Für nachwachsende Generationen muss unsere Geschichte auf andere Art lebendig gehalten werden. Hier leisten kreative und verantwortungsvolle Spiele-Entwickler mit kritischen Games, die zum Nachdenken anregen, bereits heute wirklich gute Arbeit.

Deshalb war es höchste Zeit für diesen Schritt, zumal die USK-Gremien immer nur Einzelfallentscheidungen treffen werden. Eine Flut von Hakenkreuzen in Spielen wird es also nicht geben.

Die Debatte um die Sozialaquänzklausel für Games gibt es seit Jahrzehnten – seit Herbst 2017 wird sie wieder intensiver geführt. Welche konkreten Schritte haben zur raschen Neuregelung geführt?

Es war wirklich ein langer Weg. Schon in meiner Zeit als Geschäftsführer der USK haben wir viele Jahre diese Debatte vorangetrieben, um eine Gleichberechtigung des Mediums zu erreichen. Zu dieser Zeit war es beispielsweise mehrfach Thema im Beirat der USK und es zeichnete sich schon damals deutlich ab, dass Games die verantwortungsvolle Auseinandersetzung mit schwierigen Themen längst zugetraut wird.

Doch es braucht manchmal eben ausdauernde Überzeugungsarbeit, erst recht, um eine rechtliche Festlegung zu verändern, die ihren Ursprung ja bekanntlich in einer Gerichtsentscheidung zu „Wolfenstein 3D“ in den 90er Jahren hatte.

Auch wir als Verband haben diese Praxis bei unseren politischen Ansprechpartnern immer wieder in Frage gestellt und zuletzt mit einem erneuten Schreiben an das Bundesjustizministerium und die zuständige Oberste Landesjugendbehörde nach vielen Jahren endlich diese konkrete Änderung erreichen können.

Lange war zu hören, dass eine Neuregelung ohne eine höchstrichterliche Neubewertung nicht möglich sei. Wie ist die Kehrtwende zu erklären?

Dafür gibt es mit Sicherheit mehrere Gründe. Zum einen haben zahlreiche juristische Beiträge und eine Änderung der Meinung in der Rechtsliteratur geholfen. Zum anderen hat sich eben auch die allgemeine Wahrnehmung von Games in Politik und Gesellschaft stark gewandelt. Man könnte sagen, dass es mittlerweile völlig offensichtlich geworden ist, dass man Games bei so einem Thema nicht anders behandeln kann als andere Medien. Da braucht es dann auch kein Gerichtsverfahren mehr.

Gilt die Neuregelung auch rückwirkend? Sprich: Ist es zulässig, dass Publisher bereits geprüfte und freigegebene Spiele erneut einreichen und so zum Beispiel für Titel wie „South Park“, „Wolfenstein 2“ oder „Call of Duty WWII“ eine Freigabe inklusive Hakenkreuzen und Hitler-Abbildungen erreichen?

Zu den genauen Regularien gibt am besten die USK selbst Auskunft. Klar ist aber, dass Spiele mit USK-Kennzeichen, bei denen es nach der Prüfung wesentliche Änderungen am Inhalt gab, auch immer zu einer neuen Prüfung vorgelegt werden müssen, wenn sie ein USK-Kennzeichen tragen wollen.

Sind dann Spiele nur rechtssicher, wenn sie ein USK-Kennzeichen haben und Spiele ohne Freigabe wären es nicht?

Die Rechtssicherheit insbesondere im Bereich des Strafrechts hängt in Deutschland nicht allein von der USK-Einstufung ab. Daher sollten beispielsweise auch Online-Titel ohne USK-Kennzeichen von der veränderten Rechtsmeinung profitieren.

Aber wir als Verband empfehlen immer ein USK-Kennzeichen, weil es den höchsten Grad an Rechtssicherheit bedeutet, den man als Anbieter von Spielen bekommen kann. Der Kinder- und Jugendschutz ist für uns als Games-Branche ein besonders hohes Gut, für dessen Erhalt und Verbesserung wir uns seit Jahren stark engagieren.

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