Start Politik Sportpolitiker Steiniger: eSport-Anerkennung ja – aber nicht für Gewaltspiele

Sportpolitiker Steiniger: eSport-Anerkennung ja – aber nicht für Gewaltspiele

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CDU-Politiker Johannes Steiniger plädiert für eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit von eSport-Titeln - mit Ausnahme von USK-16- und USK-18-Spielen (Foto: Deutscher Bundestag, Achim Melde)
CDU-Politiker Johannes Steiniger plädiert für eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit von eSport-Titeln - mit Ausnahme von USK-16- und USK-18-Spielen (Foto: Deutscher Bundestag, Achim Melde)

Der CDU-Sportpolitiker Johannes Steiniger plädiert für eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit von eSport – allerdings nur für Spiele bis maximal USK 12.

In einem Beitrag im Vorfeld der heutigen Anhörung im Sportausschuss des Bundestags zur Anerkennung von eSport hat der rheinland-pfälzische CDU-Sportpolitiker Johannes Steiniger eine Stellungnahme veröffentlicht. Steiniger hat sich bereits mehrfach zum Thema geäußert, unter anderem in einer Rede vom 9. November 2018 im Deutschen Bundestag. Dort warb er dafür, zwar an den Zusagen des Koalitionsvertrags festzuhalten, mit Blick auf Sportvereine und eSport-Klubs aber für Rechtssicherheit zu sorgen. Zuvor hatte er das ablehnende DOSB-eSport-Votum als „verpasste Chance“ bezeichnet.

Vor dem Hintergrund der DOSB-Positionierung zur Gemeinnützigkeit des eSport bringt er nun einen Kompromiss ins Spiel. Konkret schlägt Steiniger eine Unterscheidung nach Spielinhalten vor – und zwar konkret zwischen virtuellen Sportsimulationen, Echtzeit-Strategiespielen und Shooter. Die USK-Altersfreigabe soll als Anhaltspunkt dienen.

Virtuelle Sportsimulationen: Analog zur DOSB-Differenzierung hat Steiniger keine Einwände gegen die Ausübung von „FIFA 19“, „Pro Evolution Soccer 2019“ oder „NBA 2K19“ in Sportvereinen. Zurecht weist er darauf hin, dass diese Titel nur einen sehr kleinen Anteil am eSport-Markt haben.

Echtzeit-Strategiespiele: Damit meint Steiniger vor allem sogenannte MOBAs, also „League of Legends“ oder „Dota 2“ – unproblematisch, auch mit Blick auf die Altersfreigaben von 12 Jahren.

Shooter-Spiele: „Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Spiele, die explizit Gewalt beinhalten, sollte nicht zur Debatte stehen“, so Steiniger. „Shooter-Spiele wie ‚Counter Strike‘ bewegen sich außerhalb der vom Sport akzeptierten und geförderten ethischen Grenzen.“ Gewalthaltige Spiele, die ab 16 oder 18 Jahren freigegeben sind, sollen keine Rolle in Vereinen spielen. Dazu gehören beispielsweise Titel wie „PlayerUnknown’s Battlegrounds“, „Call of Duty: Black Ops 4“, „Rainbow Six: Siege“ und „Overwatch“.

Die Top 5 der eSport-Titel setzen sich immer weiter von den Verfolgern ab (Quelle: Newzoo, Stand: Februar 2019)

Steiniger plädiert für eine Ergänzung der Abgabenordnung, die wettkampfmäßiges Computerspielen ohne gewaltbetonte Inhalte steuerlich begünstigt. Gleichzeitig soll es eine Art Negativliste mit jenen Spielen geben, deren Ausübung explizit nicht mit Steuererleichterungen subventioniert werden soll.

Vom Branchenverband Game gibt es bereits eine erste Reaktion: „Der aktuelle CDU-Vorschlag, die Gemeinnützigkeit des digitalen Sports für Games ab 16 Jahren auszuschließen, führt nicht nur an der weltweiten Realität der eSports-Kultur vorbei, sondern widerspricht auch den Versprechungen aus dem Regierungsprogramm an die Community“, so Geschäftsführer Felix Falk. „Zur Autonomie des Sports gehört eben auch die Selbstbestimmung des eSports! So ein Sonderweg führt Deutschland international nicht aufs Sieger-Treppchen, sondern direkt in die Sackgasse.“