Start Politik Nach Anschlag in Halle: Innenminister fordern Identitätsprüfung bei Online-Spielen

Nach Anschlag in Halle: Innenminister fordern Identitätsprüfung bei Online-Spielen

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Nach dem Anschlag von Halle will Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die "Gamer-Szene" stärker in den Blick nehmen (Foto: BMI / Henning Schacht)
Nach dem Anschlag von Halle will Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die "Gamer-Szene" stärker in den Blick nehmen (Foto: BMI / Henning Schacht)

Trotz raschem Dementi rückt die „Gamerszene“ nun doch ins Blickfeld der Innenminister: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) soll auch für Spieleplattformen gelten.

Die Innenminister und -senatoren der Länder haben sich bei einem außerplanmäßigen Treffen in Berlin auf ein ganzes Bündel an Maßnahmen verständigt, mit denen ein erneuter Anschlag wie am 9. Oktober 2019 in Halle vermieden werden soll.

Die Abschlusserklärung zielt insbesondere auf eine intensivierte Bekämpfung des Rechtsextremismus und Antisemitismus, etwa einen wirkungsvolleren Schutz von Synagogen und anderer jüdischer Einrichtungen. Extremistische Veranstaltungen mit sportlichem, musikalischem oder kulturellem Anschein sollen effektiver unterbunden werden. Für Kommunalpolitiker soll ein wirksamerer Schutz vor Beleidigungen und Bedrohungen erreicht werden.

Daneben rückt das Netz in den Fokus von Politik und Behörden. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) wiederholte in diesem Zusammenhang den Allgemeinplatz, wonach das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe.

Bereits vor einer Woche hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) angekündigt, den digitalen Raum im Allgemeinen und die „Gamerszene“ im Besonderen stärker in den Blick nehmen zu wollen – und damit heftige Kritik von Lobby-Verbänden, Digitalpolitikern und Influencern ausgelöst. Der mutmaßliche Täter von Halle war zuvor nicht auf dem Radar der Strafverfolgungsbehörden aufgetaucht, hatte sich also unbemerkt radikalisiert. Wie genau und auf welchen Plattformen, das ist derzeit Teil der Ermittlungen.

Seehofer will die Sicherheitsbehörden nun mit weiteren Befugnissen ausstatten, um Straftaten und Hetze im Internet wirksamer begegnen zu können. Konkret heißt es: „Um diejenigen, die hinter anonymen Accounts stecken, zu ermitteln, ist es notwendig, nachzuvollziehen, wer hinter welchen Postings steht; deren Identifizierbarkeit muss beschleunigt und erleichtert werden.


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Die Innenminister wollen sich außerdem für einen „verbesserten Kinder- und Jugendschutz“ auf den marktführenden Plattformen einsetzen, zum Beispiel in Form von Identitätsprüfungen bei FSK-16-Inhalten von Filmen sowie „höher eingestuften Online-Spielen“. Zur Begründung heißt es: „Kinder und Jugendliche werden sonst teilweise unkontrolliert mit extremistischen und gewaltverherrlichenden Weltbildern konfrontiert. Mit einer verlässlichen Altersverifizierung ist daher ein wirksamer Jugendschutz verbunden.“

Im umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) soll eine – so wörtlich – „Gesetzeslücke“ geschlossen werden. Anbieter sozialer Medien wie Facebook, YouTube und Twitter müssen gemeldete Beiträge (Straftaten, Hasskommentare etc.) binnen 24 Stunden prüfen und gegebenenfalls löschen. Davon ausgenommen sind bislang Spieleplattformen. „Dies ist vor dem Hintergrund der rasant steigenden Beliebtheit dieser Netzwerke unverständlich“, so die Innenministerkonferenz.

Internetplattformen sollen zur Verantwortung gezogen werden, wenn dort Hass verbreitet oder – wie in Halle geschehen – Attentate live bei Twitch übertragen werden. Dazu sei es erforderlich, dass die Server der Anbieter in der Europäischen Union stünden.


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