Start Karriere Gründungs-Stipendium Games: Fragen und Antworten (Update)

Gründungs-Stipendium Games: Fragen und Antworten (Update)

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Unter dem Motto 'Press Start' legt der Bund ein Gründungs-Stipendium Games auf (Abbildung: Stiftung Digitale Spielekultur)
Unter dem Motto 'Press Start' legt der Bund ein Gründungs-Stipendium Games auf (Abbildung: Stiftung Digitale Spielekultur)

Die Nachfrage ist groß, die Bewerbungsfrist kurz: Was Spiele-Entwickler über das Gründungs-Stipendium Games wissen müssen.

Fast 100 Games-Studios gingen 2020 hierzulande an den Start – im vergangenen Jahr waren es bundesweit nur noch 33. Ein Grund: Wer gründen will, braucht Startkapital oder zumindest finanziellen Freiraum, um eine smarte Games-Idee zum Prototypen und schließlich zum vermarktbaren Produkt zu entwickeln.

Doch genau daran hapert es: Denn der Bund fällt seit Mai 2023 aus, nachdem die Förderquelle des Wirtschaftsministeriums vorzeitig versiegt ist. Und in den Ländern sind die Voraussetzungen und Konditionen höchst unterschiedlich. Weshalb Gründer häufig nur auf eine FFF-Finanzierung zurückgreifen können – also family, friends & fools.

Eine neue Tür für angehende Studio-Gründer geht derzeit im Kanzleramt auf: Denn Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) will bis zu 130 Spiele-Entwickler mit einer Art Grundeinkommen von 2.750 € pro Monat ausstatten – und zwar mit dem Gründungs-Stipendium Games. Aus der Laufzeit von 18 Monaten ergibt sich ein Zuschuss von immerhin 49.500 €. Die Stipendiaten dürfen (und müssen) an Fortbildungs- und Coaching-Einheiten teilnehmen, die von der Verbands-Tochter Stiftung Digitale Spielekultur organisiert werden.

Im besten Fall entstehen Spielideen, die nicht nur inhaltlich und technisch überzeugen, sondern auch wirtschaftlich – und zur Entstehung nachhaltiger Unternehmen mit wettbewerbsfähigen Games beitragen. Denn genau dies ist eines der Ziele des Programms.

Allerdings ist Eile geboten: Denn die Bewerbungsphase endet bereits am 17. November – und die Liste der beizubringenden Bewerbungsunterlagen ist lang. Überhaupt sind die Fristen extrem knapp bemessen, weil das Programm erkennbar mit heißer Nadel gestrickt wurde: Wer Anfang Dezember eine Zusage erhält, muss binnen einer Woche den entsprechenden Vertrag unterschreiben – ansonsten verfallen die Ansprüche und andere Bewerber rücken nach. Schließlich startet das Programm bereits am 15. Dezember.


Gründungs-Stipendium Games: Fragen und Antworten

GamesWirtschaft beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Gründer-Stipendium – in diesen Beitrag sind auch Erkenntnisse aus dem ersten Webinar eingeflossen, das die Ausrichter am 30. Oktober veranstaltet haben. Für den 5. November ist ein weiteres Webinar geplant.

Stand: 31. Oktober 2024 (16 Uhr)
Irrtum und Änderungen vorbehalten
Wird laufend aktualisiert und ergänzt

Wer kann das Gründungs-Stipendium Games beantragen?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, die das Ziel haben, ein Games-Unternehmen zu gründen oder das bestehende Startup auf ein professionelles Fundament zu stellen.
  • Bewerben können sich auch Studenten, die ihr Studium spätestens zum Sommersemester 2025 beenden.
  • Grundvoraussetzung ist eine Spielidee – wahlweise als Konzept, Prototyp oder als halbfertige Baustelle, die noch nicht veröffentlicht wurde (keine Monetarisierung, kein Early Access etc.). Eine Kombination mit parallel gewährten Zuschüssen von staatlichen Stellen ist nicht möglich.
  • Neben klassischen PC-, Konsolen-, Smartphone- und VR-Games sind auch Projekte zulässig, die auf Games-Mechaniken zurückgreifen (Stichwort Gamification). Rein analoge Anwendungen – etwa Karten- und Brettspiele – sind ausgeschlossen.
  • Die Gründung des Unternehmens mit Sitz in Deutschland (egal ob UG, GbR, GmbH, AG etc.) muss zwischen dem 15. Juni 2023 und dem 15. Dezember 2025 erfolgen.
  • Wichtig: Da es sich um eine De-Minimis-Beihilfe handelt, dürfen die Gesamtbezüge (Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften) das Maximum von 300.000 € in drei Jahren nicht überschreiten.

Wie lange dauert das Stipendium?

18 Monate. Das Programm startet am 15. Dezember 2024 und endet am 15. Juni 2026. Dieser Zeitraum ist fest vorgegeben und nicht verhandelbar – ein späterer Einstieg ist somit nicht möglich.


Wie muss das Stipendium versteuert werden? Wie schaut es mit der Sozialversicherung aus?

Weil hier sehr viele individuelle Faktoren eine Rolle spielen, vermeiden die Ausrichter eine pauschale Aussage – und empfehlen stattdessen die Rücksprache mit Finanzamt, Steuerberater oder Versicherungsträgern.


Darf ich nebenher einem Vollzeit-Job nachgehen oder an einem anderen Förderprogramm / Stipendium teilnehmen?

Nein. Zulässig ist maximal ein Teilzeitjob, solange das Beschäftigungsverhältnis weniger als 10 Stunden pro Woche umfasst. Es ist demzufolge auch möglich, eine entsprechende Arbeitszeitverkürzungs-Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen.


Wofür kann das Geld genutzt werden?

Das Stipendium in Höhe von monatlich 2.750 € soll während der 18monatigen Laufzeit die Ausgaben der Gründer decken – inklusive der Lebenshaltungskosten.


Können sich mehrere Gründer als Team fördern lassen?

Ja, auch Teams mit 2, 3, 4 oder 10 Personen sind prinzipiell möglich – allerdings können maximal drei Team-Mitglieder vom Stipendium profitieren. Mit jedem einzelnen Teilnehmer wird ein separater Stipendienvertrag abgeschlossen. Bedeutet: Der Zuschuss pro Team und Projekt beläuft sich auf maximal 3 x 2.750 € pro Monat (sofern sowohl Projekt als auch Antragsteller die Voraussetzungen erfüllen und ein positiver Bescheid erfolgt).


Muss ich an den Workshops und Coaching-Programmen teilnehmen?

Ja. Die Teilnahme ist verpflichtend. Vorgesehen sind Online-Workshops zu 10 bis 14 Themen und individuelle Online-Coachings (3 bis 5 Stunden pro Monat) – zwei Drittel müssen mindestens absolviert werden.

Flankierend gibt es eine obligatorische Auftakt- und Abschluss-Veranstaltung in Berlin sowie ein ‚Halbzeit-Event‘ im Rahmen der Gamescom 2025 in Köln – alles in Präsenz. Wer daran nicht teilnehmen kann, braucht einen triftigen Grund – ansonsten drohen Zuschuss-Kürzungen. Die Reise- und Übernachtungskosten für diese drei Vor-Ort-Veranstaltungen müssen die Teilnehmer im Übrigen selbst tragen.


Wie kann ich meine Qualifikation nachweisen?

Der Nachweis der Eignung als Spiele-Entwickler ergibt sich zum Beispiel durch ein entsprechendes Studium oder eine Ausbildung in diesem Segment und / oder die vorherige Beteiligung an Spiele-Projekten. Ob das im Einzelfall ‚reicht‘, obliegt der Beurteilung durch die Fachjury.


Welche Unterlagen sind für die Bewerbung erforderlich?

Obligatorisch sind eine Gründer-/Team-Vorstellung, ein Motivations-Schreiben und ein Pitch-Deck mit maximal 15 Seiten, aus dem neben der Spielidee auch das wirtschaftliche Potenzial (Plattformen, Genre, Geschäftsmodell etc.) hervorgeht.

Mit Blick auf den Fokus des Programms ist die Beschreibung der kulturellen Relevanz wichtig. Dazu zählen Faktoren wie Originalität und Innovation in Bereichen wie Gameplay, Spielmechanik und Storytelling, die Ästhetik und künstlerische Vision oder auch Zugänglichkeit und Inklusion. Es kann sich also lohnen, an dieser Stelle ganz besonders auf eine schlüssige Begründung zu achten.


Wer entscheidet darüber, wer das Stipendium bekommt?

Formell werden die Bewerbungen von der Stiftung Digitale Spielekultur geprüft. Eine 20köpfige Jury bestehend aus Entwicklern, Unternehmern, Wissenschaftlern, Journalisten und Content Creator wählt dann die Stipendiaten aus.

Beurteilt wird unter anderem das Potenzial für ein erfolgreiches Gründungsvorhaben – neben der Spielidee zählt dazu die Zusammensetzung des Teams und die Fähigkeiten der beteiligten Personen. Kurzum: Kriegen die das hin?


Muss ich das Stipendium zurückzahlen?

Nein. Bei vorzeitigem Abbruch des Stipendienprogramms oder bei Verstößen gegen Vertragsbestandteile kann es allerdings passieren, dass die gewährte Summe ganz oder anteilig zurückgezahlt werden muss (Einzelfallentscheidung).

Mögliche Gründe:

  • Abbruch auf eigenen Wunsch des Stipendiaten
  • Aufnahme einer Nebentätigkeit mit mehr als 10 Stunden pro Woche
  • Inanspruchnahme einer anderweitigen Förderung
  • Verstoß gegen die Vertragspflichten, etwa die Nicht-Teilnahme an Workshops und Coachings
  • Ausbleibende oder nicht fristgerechte Einreichung des Sachberichts (muss bis zum 15. April 2026 vorliegen)
  • Keine konkrete Gründungsabsicht vor dem Stichtag 15. Dezember 2025

Was passiert, wenn ich während des Stipendiums krank / schwanger werde und / oder Mutterschutz / Elternzeit in Anspruch nehmen möchte?

Soweit den Pflichten des Stipendienvertrags nachgekommen wird, läuft das Stipendium unverändert weiter. Ist dies nicht (mehr) der Fall, können die Ausrichter einen Teil der Stipendiensumme zurückfordern.


 NEU  Wird während oder nach dem Programm ‚kontrolliert‘, für was der Entwickler das Geld ausgibt?

Das Stipendium soll die Entwickler in die Lage versetzen, sich auf den Unternehmens-Aufbau und das Spiel zu fokussieren. Wie genau die 2.750 € eingesetzt werden, obliegt den Teilnehmern. Allerdings sind die Grenzen des Dazuverdiensts vergleichsweise eng gesteckt – insoweit gehen die Ausrichter davon aus, dass das Geld tatsächlich die wirtschaftliche Lebensgrundlage darstellt.


 NEU  Werden die Namen der Stipendiaten und deren Projekte veröffentlicht?

Ja – allerdings nicht zu Beginn, sondern zu einem „späteren Zeitpunkt“.


Wer kann mir weitere Fragen zum Gründungs-Stipendium Games beantworten?

Wenden Sie sich am besten per Mail an die Stiftung Digitale Spielekultur.

3 Kommentare

  1. > Fast 100 Games-Studios gingen 2020 hierzulande an den Start

    … und werden mit dieser „Förderung“ weiter in der Luft hängengelassen.

    Seit 2023 keine Mittel und nach 1,5 Jahren Warten ist man jetzt zu alt für die Förderung. Bleibt die BMWI Förderung dann vielleicht irgendwann 2025, aber nur ab 300k Projektgröße und ohne Kumulierung – ach und bitte nachweisen dass man als Spielentwickler klimaneutral arbeitet.

    Ich sehe für 2025 viele Indies dichtmachen. Soviel dann zur, von Frau Roth beschworenen, Nachhaltigkeit.

  2. Super Programm soweit, allerdings ist das Timing beeindruckend. Erst um den 6.12. rum werden die Teilnehmenden gezogen und das ganze beginnt am 15.12. wer ab dann noch Vollzeit arbeitet ist nicht mehr förderfähig. Hier wurden anscheinend die Kündigungsfristen vergessen oder es ist eine perfides Mittel um auszusortieren.

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