Start Politik Abfindungen, Befristungen, Krankschreibung: Bundesregierung einigt sich auf Reform-Paket

Abfindungen, Befristungen, Krankschreibung: Bundesregierung einigt sich auf Reform-Paket

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Das Bundeskanzleramt in Berlin im Juni 2026
Das Bundeskanzleramt in Berlin im Juni 2026

Von ausgeweiteten Mehrfach-Befristungen bis hin zum Ende der telefonischen Krankschreibung: Ein ganzes Maßnahmenbündel soll für Impulse am Arbeitsmarkt sorgen.

„Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ – so ist das zwölfseitige Papier überschrieben, auf das sich der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD am gestrigen Mittwoch-Abend im Kanzleramt verständigt hat.

Keine Abstriche soll es beim bereits vorgestellten Konzept für eine Reform der gesetzlichen Rente geben, die von der sogenannten ‚Alterssicherungskommission‘ vorgelegt wurden. Das Paket sieht unter anderem vor, dass künftig auch Selbstständige in die Rentenkassen einzahlen – wovon unter anderem Unternehmer und Freiberufler in der deutschen Games-Industrie betroffen sind.

Das Renten-Paket soll bis Ende 2026 vom Bundestag verabschiedet werden, damit es zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann.

Der gleiche Fahrplan gilt für den Umbau der Einkommenssteuer: Die Anhebung von Grundfreibetrags, Kinderfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll insbesondere Familien mit Kindern entlasten. Im Gegenzug sollen Steuerzahler mit hohen Einkommen mit einer „Reichensteuer“ belastet werden, die ab einem zu versteuernden Einkommen von einer Viertelmillion Euro greift (45 % ab 250.000 € / 47 % ab 280.000 €).

Abfindungen, Befristungen, Krankschreibung: Bundesregierung einigt sich auf Reformpaket

Weitere Komponenten mit Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der erweiterten deutschen Computerspiele-Branche: 

  • Mini-Jobs: Der Pauschal-Steuersatz steigt von 2 auf 5 Prozent.
  • Sonn- und Feiertagszuschläge: Die Obergrenzen für werden angehoben.
  • Einfachere Befristungen: Bis einschließlich 2030 können Arbeitnehmer mit einer „sachgrundlosen Befristung“ bis zu einer Maximaldauer von 48 Monaten eingestellt werden – und das bei einer bis zu sechsmaligen Verlängerung. Bislang galt, dass Verträge mit einer Laufzeit von zwei Jahren maximal drei Mal verlängert werden dürfen. Gewerkschaften und Verbände warnen vor einer deutlichen Zunahme befristeter Arbeitsverhältnisse, gerade bei Berufseinsteigern.
  • Neue Regeln für Abfindungen: Für „Hochverdiener“, deren Gehalt oberhalb des 1,75fachen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (aktuell rund 8.450 € brutto pro Monat), soll eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungs-Option ermöglicht werden.
  • Steuervorteile bei Aufnahme eines neuen Jobs: Je schneller nach einer Kündigung eine neue Beschäftigung aufgenommen wird, desto höher fällt der steuerliche Vorteil mit Blick auf Abfindungszahlungen aus.
  • Abschaffung der telefonischen Krankschreibung: Künftig ist wieder eine verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung erforderlich. Der Vor-Ort-Besuch in der Arztpraxis wird obligatorisch; eine „unrichtige“ AU-Ausstellung soll stärker bestraft werden. Die Regierungs-Koalition will damit die hohe Zahl an Fehlzeiten reduzieren. Ob es so kommt, ist offen: Denn schon jetzt sich an dieser Stelle massiver Widerstand, etwa vonseiten der Hausärzte.
  • Nationaler Datenschutz wird vereinfacht: Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Handwerker und Vereine sollen von den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weitgehend ausgenommen werden.
  • Weniger Bürokratie: Berichts- und Dokumentationspflichten gegenüber staatlichen Stellen sollen massiv reduziert werden. Die Bestellung von betrieblichen Beauftragten wird auf das EU-Minimum abgesenkt – umgekehrt sollen Verstöße stärker geahndet werden.

Im nächsten Schritt müssen die Vorsätze präzisiert und in konkrete Gesetze gegossen werden, über die dann Bundeskabinett, Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat abstimmen.

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