Normalerweise bleiben die Namen der über 400 Einreichungen für den Deutschen Computerspielpreis unter Verschluss. In diesem Jahr machen die Ausrichter eine Ausnahme und liefern eine Erklärung, warum das Action-Adventure „The Surge“ weder 2017 noch 2018 für den Deutschen Computerspielpreis nominiert ist.
Eines ist sicher: „The Surge 2“ kommt. Die Resonanz von Spielern und Kritikern auf das Science-Fiction-Epos „The Surge“ war so gut, dass Deck 13 die Entwicklung eines Nachfolgers in Angriff genommen hat. Das Frankfurter Studio zählt zu den wenigen Entwicklern in Deutschland, die PC- und Konsolenspiele mit AAA-Anspruch auf Basis einer hauseigenen Technologie produzieren.
Bereits beim Computerspielpreis 2015 hat Deck 13 den Preis für das „Beste deutsche Spiel“ und die „Beste Inszenierung“ gewonnen, damals mit „Lords of the Fallen“. Daher galt „The Surge“ als heißer Anwärter für den DCP 2018, zumal das Spiel beim Deutschen Entwicklerpreis 2017 bereits mehrere Preise abgeräumt hat.
Doch dazu wird es nicht kommen, denn „The Surge“ ist wie schon 2017 in keiner Kategorie für den DCP 2018 nominiert – ein Umstand, der in den vergangenen Tagen zu vereinzelten Spekulationen geführt hat.
„The Surge“ kam im Mai 2017 für PC, PlayStation 4 und Xbox One auf den Markt und ist ab 18 Jahren freigegeben. Damit erfüllt es alle Einreichungs-Voraussetzungen für den Deutschen Computerspielpreis.
Deutscher Computerspielpreis 2018: Wirbel um „The Surge“
„The Surge“-Nominierungen kommen grundsätzlich in drei Kategorien in Frage:
- Beste Inszenierung
- Bestes Gamedesign
- Beste Innovation
- … und natürlich für das „Beste deutsche Spiel“
In allen anderen Kategorien („Bestes mobiles Spiel“, „Bestes Jugendspiel“ etc.) kann der Titel nicht antreten.
Pro Kategorie wählt eine jeweils vierköpfige Fachjury drei Nominierungen aus, die sie dann der Hauptjury zur finalen Abstimmung vorlegt. 2017 haben sich die Fachjurys dagegen entschieden, „The Surge“ auf ihre Favoriten-Liste zu setzen. Stattdessen waren in den fraglichen Kategorien Spiele wie „Shadow Tactics“, „Robinson: The Journey“ oder „Portal Knights“ nominiert.
Bei der Beurteilung hat offenkundig der unfertige Zustand der eingereichten Version eine Rolle gespielt, wie die Ausrichter inzwischen bestätigt haben. Schließlich muss die Software stets bis spätestens Januar vorliegen, um bei den Jury-Sitzungen im Februar und März Berücksichtigung zu finden. Zu diesem Zeitpunkt lagen also noch vier lange Monate zwischen Einsendeschluss (Januar) und letztlichem Veröffentlichungs-Termin (Mai).
Für den Fall, dass ein Spiel noch nicht fertig und/oder nicht hinreichend bewertbar ist, haben sowohl Ausrichter-Büro als auch die jeweilige Fachjury die Möglichkeit, das Spiel fürs Folgejahr zurückzustellen. Diese Regelung gilt allerdings erst seit Inkraftktreten der neuen Vereinbarung vom September 2017.
DCP-Regularien: Spiele dürfen nur einmal eingereicht werden
Nun hätte Deck 13 auf die Idee kommen können, das Spiel im Jahr 2018 einfach noch einmal ins Rennen zu schicken, diesmal auf Basis der finalen Version. Allerdings steht in den DCP-Statuten sehr klar: „Ein Spiel darf nur einmalig zum Deutschen Computerspielpreis eingereicht werden.“
Eine Ausnahme gibt es nur für Add-ons und DLCs, die das Hauptspiel in erheblichem Umfang erweitern. Genau das hat Deck 13 gemacht – und die „The Surge Complete Edition“ inklusive der Erweiterung „A Walk in the Park“ eingereicht, die seit Anfang Dezember 2017 auf dem Markt ist.
Als Bewertungsgrundlage diente ausschließlich dieses Add-on, nicht das Hauptspiel. Dadurch taucht „The Surge“ auch in diesem Jahr nicht in der Liste der Nominierten auf. Die Fachjurys – die voneinander unabhängig beratschlagen – haben stattdessen Titel wie „ELEX“, „A Long Journey Home“, „TownsMenVR“ oder „The Inner World 2“ ausgewählt.
Einen Hoffnungsschimmer gibt es für Deck 13 noch: Zusammen mit 330 weiteren Spielen steht „The Surge – Complete Edition“ für den undotierten Publikumspreis zur Wahl.
Disclaimer: GamesWirtschaft-Chefredakteurin Petra Fröhlich war in diesem Jahr sowohl in der Fachjury als auch in der Hauptjury vertreten.