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Deutscher Computerspielpreis 2018: Was bleibt, was sich ändert

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BIU-Geschäftsführer Felix Falk, BMVI-Staatssekretärin Dorothee Bär und GAME-Vize Linda Breitlauch bei der Unterzeichnung der DCP-2018-Vereinbarung in Berlin (Foto: DCP/Dirk Deckbar)
BIU-Geschäftsführer Felix Falk, BMVI-Staatssekretärin Dorothee Bär und GAME-Vize Linda Breitlauch bei der Unterzeichnung der DCP-2018-Vereinbarung in Berlin (Foto: DCP/Dirk Deckbar)

BIU, GAME und Verkehrsministerium machen den Weg frei für die zehnte DCP-Auflage: Der Deutsche Computerspielpreis 2018 bringt bemerkenswerte Neuerungen.

Wer verleiht eigentlich den amtlichen Deutschen Computerspielpreis 2018? Der Bundesverkehrsminister ist es mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr, aber wer dann? Der Kultusstaatsminister? Der Wirtschaftsminister? Oder doch ein Digitalminister?

Und welches Preisgeld wird ausgeschüttet? Die Ausrichter haben sich vorgenommen, mindestens das Niveau von 2017 – also 550.000 Euro – an hiesige Entwickler zu verteilen. Doch ob das klappt, das hängt im Wesentlichen von der künftigen Bundesregierung und dem mächtigen Haushaltsausschuss ab, der schon 2016 bewiesen hat, dass er Wunschzettel ohne Vorwarnung zurechtstutzt. Laut Haushaltsplan für 2018 soll sich die Branche weiterhin „mindestens“ zur Hälfte an der Finanzierung des Preises beteiligen.

Zuständiges Ministerium und genauer Umfang des DCP-Preisgelds 2018 – das sind die beiden wichtigsten Fragen, die derzeit noch völlig unklar sind und über die maximal spekuliert werden kann.

Alles andere ist hingegen unter Dach und Fach: Das derzeit noch federführende Bundesverkehrsministerium und die beiden Branchenverbände BIU und GAME haben am Abend des 19. Septembers in Berlin eine neue DCP-Vereinbarung unterzeichnet. Damit ist der Weg frei für die Verleihung des Deutschen Computerspielpreises in den Jahren 2018 und 2019.

GamesWirtschaft hat die DCP-Vereinbarungen verglichen und benennt die wesentlichen Veränderungen gegenüber den Vorjahren.

Die Ausrichter und Träger des Deutschen Computerspielpreises (von links): BIU-Geschäftsführer Felix Falk, GAME-Vorstand Stefan Marcinek, Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), DCP-2017-Moderatorin Barbara Schöneberger, Staatssekretärin und Jury-Vorsitzende Dorothee Bär (CSU), BIU-Vorstand Tobias Haar, der Berliner Staatskanzlei-Chef Björn Böhning (SPD) und Peter Tscherne von der Stiftung Digitale Spielekultur (Foto: Getty Images/Quinke Networks)
Die Ausrichter und Träger des Deutschen Computerspielpreises (von links): BIU-Geschäftsführer Felix Falk, GAME-Vorstand Stefan Marcinek, Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), DCP-2017-Moderatorin Barbara Schöneberger, Staatssekretärin und Jury-Vorsitzende Dorothee Bär (CSU), BIU-Vorstand Tobias Haar, der Berliner Staatskanzlei-Chef Björn Böhning (SPD) und Peter Tscherne von der Stiftung Digitale Spielekultur (Foto: Getty Images/Quinke Networks)

Deutscher Computerspielpreis 2018: Das bleibt gleich

An der grundsätzlichen Idee des DCP als Pendant zum Deutschen Filmpreis ändert sich nichts: Die Bundesrepublik Deutschland würdigt einmal jährlich die Leistungen der hiesigen Computerspiele-Entwickler und ihrer Publisher, also jener Unternehmen, die üblicherweise die Vorfinanzierung, das Marketing und den Vertrieb übernehmen. Bewährte Elemente werden beibehalten:

Ausrichter des DCP sind weiterhin die Bundesregierung (konkret: das für den DCP zuständige Ministerium) sowie die Branchenverbände BIU und GAME.

Das Preisgeld für 2018 soll ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres liegen, also bei rund 550.000 Euro (vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch die neue Bundesregierung).

Das Preisgeld für die Gewinner wird zwischen Entwickler und Publisher aufgeteilt: Das Studio erhält 70 Prozent der Summe, der Publisher 30 Prozent. Die Summe muss vollständig in die Entwicklung eines neuen Spieles investiert werden, das den DCP-Statuten entspricht.

Die Verleihung findet im jährlichen Wechsel in München und Berlin statt. Die DCP-Verleihung 2018 steigt turnusgemäß in München im April 2018.

Wie in den Vorjahren werden Preise in insgesamt 14 Kategorien verliehen, vom „besten Jugendspiel“ über das „beste Gamedesign“ bis hin zum Hauptpreis, dem „besten deutschen Spiel“.

Fünf dieser 14 DCP-Kategorien sind undotiert: der „Sonderpreis der Jury“, das „Beste Internationale Spiel“, das „Beste Internationale Multiplayer-Spiel“, die „Beste Internationale Spielwelt“ und der „Publikumspreis“.

Das zweistufige Prozedere wird beibehalten: Eine Fachjury kürt drei Nominierungen pro Kategorie, die Hauptjury wählt daraus dann die Preisträger. Die 40köpfige Fachjury setzt sich zusammen aus Mitarbeitern von Entwicklerstudios und Publishern, Medienpädagogen, Wissenschaftlern, Jugendschützern, Journalisten und Politikern.

Die zehn Fachjurys bestehen wie bisher aus jeweils vier Mitgliedern.

Die Vorbereitung, Organisation und Protokollierung obliegt auch künftig dem sogenannten Award-Büro, das bei der Berliner Stiftung Digitale Spielekultur angesiedelt ist.

Die neue Vereinbarung sieht deutliche Unterschiede gegenüber dem DCP 2017 vor (Foto: Getty Images/Quinke Networks)
Die neue Vereinbarung sieht deutliche Unterschiede gegenüber dem DCP 2017 vor (Foto: Getty Images/Quinke Networks)

Deutscher Computerspielpreis 2018: Das ändert sich

Oberflächlich betrachtet wird sich am DCP-Wahlsystem und an der Preisverleihung nicht viel ändern – von den meisten Details wird die Öffentlichkeit nichts mitbekommen. Tatsächlich sieht die neue Vereinbarung eine ganze Reihe fundamentaler Verbesserungen und Korrekturen vor, die einen Eklat wie im Jahr 2017 wirksam unterbinden sollen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Bislang war der Deutsche Computerspielpreis laut Vereinbarung ein „wesentliches Förderinstrument für die Spielewirtschaft in Deutschland“. Der Passus wurde ersetzt – jetzt ist der DCP „der wichtigste Förderpreis für Computer- und Videospiele in Deutschland“. Mehr als reine Wortklauberei: Denn dadurch wird klar, dass der Preis keinesfalls eine bundesweite Games-Förderung ersetzt, wie sie beide Branchenverbände fordern.

Das vereinbarte Preisgeld-Minimum lag in den vergangenen Jahren bei 385.000 Euro – künftig streben die Träger „mindestens“ 550.000 Euro pro Jahr an, allerdings vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch den jeweiligen Bundeshaushalt. Die Finanzierung teilen sich öffentliche Hand, BIU und GAME. Der Preisgeld-Zuschuss des Bundes von 2017 soll künftig „mindestens“ erreicht werden – 2017 waren das 320.000 Euro. Die beiden Verbände steuerten bislang 230.000 Euro sowie 90.000 Euro an Sachleistungen bei. 2019 soll sich der Bund dann mit einem Betrag von 650.000 Euro an Preisgeld und Ausrichtung des Deutschen Computerspielpreises beteiligen. Wie gesagt: alles unter Vorbehalt.

Vorstandsmitglieder sowie Mitarbeiter der beteiligten Verbände sowie des zuständigen Ministeriums dürfen nicht mehr der Jury angehören. Als „Wahlbeobachter“ während der Wahlgänge sind sie allerdings weiterhin zugelassen.

Der prestigeträchtige Nachwuchspreis wird zweigeteilt: Es gibt erste und zweite Preise für Einreichungen von Konzepten (ohne lauffähigen Prototyp) und spielbare Versionen (also mit Prototyp). Die Zahl der Preisträger steigt somit von drei auf vier.

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, künftig aber Teil der Geschäftsordnung: Alle Anwesenheiten und Abwesenheiten jedes einzelnen Jury-Mitglieds werden im Protokoll festgehalten, außerdem Unterbrechungen und der Zeitraum pro Kategorie, Zeitpunkt der Abstimmung, Anzahl der Stimmberechtigten, Befangenheiten, Enthaltungen und natürlich das Ergebnis. Das Protokoll wird von allen Trägern abgezeichnet und damit freigegeben. Die Regelung ist eine direkte Konsequenz aus dem „Shadow Tactics“-Eklat.

Die aufgestockte Hauptjury besteht künftig aus 35 Personen (bislang: 30). Sie setzt sich zusammen aus 20 Mitgliedern der 10 Fachjurys, zwei Bundestags-Abgeordneten, jeweils einem Juror der gastgebenden Bundesländer Berlin und Bayern und elf „Botschaftern“ – gemeint sind Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. 2017 zählten dazu unter anderem die Schauspielerin Nova Meierhenrich, Fantasy-Bestsellerautor Markus Heitz und Letsplayer Gronkh (die komplette DCP-2017-Jury im Überblick).

In jedem Hauptjury-Wahlgang muss jeweils die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Im ersten Wahlgang geht es zunächst um die absolute Mehrheit, im weiteren Verlauf genügen einfache Mehrheiten.

Künftig kommen Nominierungen nur noch zustande, wenn drei von vier Fachjury-Mitgliedern für einen Kandidaten plädieren.

Um widersprüchliche Außendarstellung zu vermeiden, verpflichten sich die drei Träger, ihre Kommunikationsmaßnahmen frühzeitig miteinander abzustimmen – „im Sinne eines guten Miteinanders, einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und für den Erfolg des Deutschen Computerspielpreises“. Dies gilt insbesondere bei „unterschiedlichen Auffassungen der Träger zu einzelnen Punkten.“ Auch dies ist eine direkte Folge aus den Debatten um die DCP-Preisverleihung 2017.

In der Kategorie „Innovation“ muss der Bewerber bereits bei der Einreichung begründen, was das Spiel besonders innovativ macht – bislang war dies nicht erforderlich.

Gesteigerten Wert legen die beteiligten DCP-Ausrichter darauf, dass vertrauliche Details nicht nach außen dringen: Jury-Mitglieder können ausgeschlossen werden, wenn sie ihr Schweigen brechen.

Der Abstimmung über die wichtigste und höchstdotierte Kategorie – das „Beste deutsche Spiel“ – muss ab 2018 mindestens eine 60-minütige Debatte vorausgehen. Mimimi Productions hatte die Annahme des Preises für „Shadow Tactics“ unter anderem deshalb abgelehnt, weil es vorgeblich keine „vernünftige Auseinandersetzung mit den eingereichten Spielen“ gegeben haben soll.

Die Mitglieder der Hauptjury müssen schon vor Beginn der Sitzung ihre Favoriten in den Kategorien „Bestes nationales Spiel“ und „Bestes internationales Spiel“ einreichen. Daraus entstehen Top-10-Listen, die in der Sitzung ausführlich besprochen werden.

In der Geschäftsordnung ist präzise dargelegt, in welchen Fällen sich ein Jury-Mitglied wegen Befangenheit zu enthalten hat – etwa dann, wenn ein Angehöriger an der Entwicklung des verhandelten Spiels beteiligt war.

Ebenfalls in der neuen Geschäftsordnung sind Kriterien aufgelistet, welche Spiele für den undotierten Publikumspreis in Frage kommen. Neben den DCP-Einreichungen gehören dazu Spiele mit einem Metacritic-Schnitt von mindestens 80, Spiele-Apps mit Appstore-Platzierungen von Platz 15 aufwärts und Online-Spiele von GAME- und BIU-Mitgliedern.

Es gilt als unwahrscheinlich, dass die digitale Infrastruktur und damit der DCP auch künftig im Verkehrsministerium angesiedelt ist. Sollte es nach der Bundestagswahl zu einer „Änderung der politischen Zuständigkeit“ kommen, haben alle drei beteiligten Ausrichter maximal zwei Monate Zeit, um den Vertrag zu kündigen. Fiktives Beispiel: Wenn BIU und GAME nicht damit einverstanden wären, dass künftig das Verteidigungsministerium für den DCP zuständig ist, dann könnten die Verbände nach der Preisverleihung im April 2018 aussteigen.

Die Kosten für die Arbeit des Award-Büros übernimmt künftig komplett der Bund – bislang war der Zuschuss gedeckelt.