Start Wirtschaft EuGH-Urteil: Unternehmen müssen Arbeitszeiten erfassen (Update)

EuGH-Urteil: Unternehmen müssen Arbeitszeiten erfassen (Update)

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EuGH-Urteil: Unternehmen müssen die Arbeitszeiten der Belegschaft komplett erfassen (Foto: Gerichtshof der Europäischen Union)
EuGH-Urteil: Unternehmen müssen die Arbeitszeiten der Belegschaft komplett erfassen (Foto: Gerichtshof der Europäischen Union)

Unternehmen müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter komplett und systematisch erfassen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Update vom 14.5.2019 (16 Uhr): Der Bundesverband der Arbeitgeber (BDA) ist erwartungsgemäß wenig begeistert von der Meldung aus Luxemburg: „Wir Arbeitgeber sind gegen die generelle Wiedereinführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert. Auf die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 kann man nicht mit einer Arbeitszeiterfassung 1.0 reagieren“, heißt es in der BDA-Stellungnahme.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach hält dagegen: „Das Gericht schiebt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor – richtig so.“

Update vom 14.5.2019 (14 Uhr): Mittlerweile haben erste Branchenverbände auf das EuGH-Urteil zur Arbeitszeit-Erfassung reagiert. Bitkom-Präsident Achim Berg rechnet mit „weitreichenden Konsequenzen für die Arbeitswelt“. Demnach gäbe es bei vielen Arbeitnehmern den Wunsch nach flexibleren Arbeitszeiten. Die systematische Erfassung von Arbeitszeiten werde „unzählige Arbeitnehmer und Arbeitgeber ins Unrecht setzen“. Berg plädiert für eine Reform des Arbeitsrechts, beispielsweise durch eine Ablösung der täglichen durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Auch die elfstündige „Mindestruhezeit“ müsse überprüft werden.

Meldung vom 14.5.2019 (11 Uhr): Es klingt wie eine Selbstverständlichkeit, ist aber bei vielen Unternehmen nicht der Fall: die vollumfängliche Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden aller Mitarbeiter. Doch genau dazu sind Arbeitgeber künftig verpflichtet, wie aus einem heute veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervorgeht.

Demnach sei nur durch eine komplette Erfassung gewährleistet, dass gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeiten nicht überschritten und Ruhezeiten eingehalten würden. Gleichzeitig ist die Aufzeichnung der Arbeitsstunden die Grundlage für die Berechnung und Kompensation von Überstunden.

Das EuGH-Urteil muss nun von allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Die Richter lassen den Ländern allerdings gewisse Freiheiten bei der Ausgestaltung, etwa mit Blick auf die Betriebsgröße und einzelne Branchen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist bislang nur die Erfassung von Überstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Eine stundengenaue Erfassung ist oft nur durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) erfolgt in jeder fünften Firma überhaupt keine Arbeitszeit-Aufzeichnung – in weiteren 30 Prozent der Fälle sind die Beschäftigten selbst dafür zuständig.

Nach Einschätzung von Arbeitsrechtlern dürfte das Urteil daher erhebliche Auswirkungen auf deutsche Betriebe haben, etwa in der Gastronomie, in Dienstleistungsberufen und in Kreativ-Branchen, wozu auch die Games-Industrie zählt. Vielerorts wurde die (mittlerweile digitale) Stechuhr durch die „Vertrauensarbeitszeit“ abgelöst.

Regelmäßig werden Fälle publik, in denen Programmierer, Spieldesigner, Grafiker und Tester über Wochen und Monate hinweg intensiv an der Fertigstellung eines Spiels arbeiten, um die Termine einhalten zu können – zuweilen über das gesetzlich zulässige und gesundheitlich vertretbare Maß hinaus. Zuständiger Fachbegriff: Crunch. Dies betrifft sowohl kleine Studios als auch Hersteller von Blockbuster-Titeln.

Erst im Oktober hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Reisezeit – etwa auf dem Weg zu Messen – als Arbeitszeit gilt und entsprechend vergütet werden muss.

GamesWirtschaft hat bei großen deutschen Spiele-Entwicklern nachgefragt, ob und wie Arbeitszeiten derzeit erfasst werden. Dieser Beitrag wird aktualisiert, sobald erste Rückmeldungen vorliegen.