Start Wirtschaft Activision Blizzard: EU-Kommission genehmigt Microsoft-Deal (Update)

Activision Blizzard: EU-Kommission genehmigt Microsoft-Deal (Update)

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Microsoft plant die Übernahme von Activision Blizzard. Kaufpreis: jenseits von 68 Milliarden $ (Abbildungen: Microsoft Inc.)
Microsoft plant die Übernahme von Activision Blizzard. Kaufpreis: jenseits von 68 Milliarden $ (Abbildungen: Microsoft Inc.)

Die EU-Kommission gibt wie erwartet grünes Licht für die Rekord-Übernahme des US-Publishers Activision Blizzard durch Microsoft.

Update vom 16. Mai 2023 (9 Uhr): EU-Wettbewerbs-Kommissarin Margrethe Vestager hat die Genehmigung der Microsoft-Pläne mit einem eigenen Tweet kommentiert. Der Konzern habe sich verpflichtet, Activision Blizzard-Spiele kostenlos an alle konkurrierenden Cloud-Gaming-Plattformen zu lizenzieren – dadurch würden die Hürden für den Markteintritt gesenkt und innovative Geschäftsmodelle ermöglicht.

Im Bereich der Konsolen-Spiele sieht die Kommission mit Blick auf den Xbox-Marktanteil ohnehin keine Probleme.

Das Microsoft-Zugeständnis könnte auch als Brustlöser für die festgefahrenen Verhandlungen mit der britischen Aufsichtsbehörde CMA wirken, die bei Streaming-Diensten erhebliche Verwerfungen antizipiert und deshalb den XXL-Deal blockieren will.


Meldung vom 15. Mai 2023 (18 Uhr): Anders als die britischen Kollegen von CMA sehen die Wettbewerbshüter der EU-Kommission keine wesentlichen Hürden für die Übernahme von Activision Blizzard (Call of Duty, Diablo, Candy Crush Saga) durch den Xbox-Hersteller Microsoft. Der US-Konzern sei auf die Bedenken eingegangen und habe erhebliche Zugeständnisse für den Bereich Cloud-Gaming angeboten – jenes Segment, das die CMA dazu veranlasst hat, den XXL-Deal mit einem Gesamtvolumen von 69 Milliarden $ zu blockieren.

Der Entscheidung ging eine monatelange Untersuchung voraus, bei der neben den beteiligten Unternehmen auch Mitbewerber, Spiele-Entwickler und Kunden angehört worden seien, wie die EU-Kommission am Abend mitteilte.

Der Abschlussbericht sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass Microsoft konkurrierende  Anbieter von Spielkonsolen oder Abo-Angeboten benachteiligen würde. Insbesondere hätte Microsoft keine Anreize, den Vertrieb von Activision-Spielen wie Call of Duty auf Sony-PlayStation-Systemen auszusetzen. Ganz im Gegenteil sei es im ureigensten Interesse von Microsoft, die Spiele weiterhin anzubieten.

Selbst für den Fall, dass Microsoft den PlayStation-Besitzern die Activision-Produkte vorenthalten würde, hätte dies keinen signifikanten Einfluss auf den anhaltend intensiven Wettbewerb im Konsolen-Markt.

Den Cloud-Gaming-Markt hält die EU-Kommission zwar für (noch) zu klein – gleichwohl habe Microsoft via Windows beste Voraussetzungen, um die Konkurrenz in Schach zu halten. Das Microsoft-Zugeständnis: Die Verbraucher in der Europäischen Union können auf Sicht von zehn Jahren alle bestehenden und künftigen Activision-Blizzard-PC- und Konsolenspiele kostenlos auf der Streaming-Plattform ihrer Wahl nutzen, sofern sie einmal das jeweilige Spiel erworben haben.

Microsoft-Vize Brad Smith hat via Tweet bereits angekündigt, dass diese Regelung weltweit gelten werde.

Die britische CMA reagierte via Twitter umgehend auf die EU-Entscheidung: Demnach bestehe Einigkeit bei den Behörden in den USA, in Europa und im Vereinigten Königreich, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb im Cloud-Gaming beeinträchtigen würde. Die CMA sei indes zu einer anderen Auffassung gelangt und hält die Microsoft-Kompensationen für nicht ausreichend, da in einen freien, offenen und wettbewerbsorientierten Markt eingegriffen werde, der künftig nach den Bedingungen von Microsoft funktioniere.

Wörtlich heißt es: „Wir respektieren, dass die Europäische Kommission eine andere Meinung vertritt – die CMA bleibt bei ihrer Entscheidung.“

Wenngleich das für Microsoft positive EU-Urteil erwartet worden war, ist das Gesamtpaket noch lange nicht ‚durch‘: Das Unternehmen sieht sich sowohl in den USA als auch in UK mit erheblichem Widerstand der dortigen Kartellbehörden konfrontiert – für die kommenden Wochen und Monate sind Einsprüche und weitere Anhörungen vorgesehen.


Weitere Hintergrund-Informationen finden Sie in dieser Kolumne

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