Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zieht Bilanz: PlayStation 5, Xbox Series X und Pandemie sorgen für ein höheres Prüfaufkommen.
Mehr als 50.000 Prüfverfahren hat die USK in den 27 Jahren ihres Bestehens durchgeführt – diese historische Marke wurde Mitte 2021 überschritten. Im abgelaufenen Jahr sind exakt 1.744 Verfahren hinzugekommen – ein deutlicher Anstieg gegenüber den 1.453 Vorgängen des Jahres 2020, wozu unter anderem zusätzliche Plattformen wie PlayStation 5 und Xbox Series X/S beigetragen haben. Das Sony-Topmodell steht bereits jetzt für fast 12 Prozent aller Verfahren; bei der neuen Xbox sind es rund 8 Prozent. Die USK begründet den Anstieg auch mit „Nachholeffekten“ infolge der Pandemie.
Bei der Verteilung der USK-Einstufungen ergeben sich nur geringfügige Änderungen: Das Gros der Spiele – nämlich mehr als zwei Drittel – oszilliert nach wie vor zwischen „Ohne Altersbeschränkung“ und „Frei ab 12“. Auf einen Rekordwert von über 20 Prozent ist der Anteil der Games mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren gestiegen, während die Games mit USK-18-Siegel („Keine Jugendfreigabe“) deutlich zurückgegangen sind – nämlich von 13,6 % (2020) auf 8,7 Prozent (2021).
Nach wie vor gibt es nur eine Handvoll Games, denen die Kennzeichnung verweigert wird: In der Statistik machen sie gerade mal 0,3 Prozent aus, was rund fünf Titeln entspricht. Jüngster Fall: der Zombie-Shooter Dying Light 2 von Techland.
Abseits der klassischen Prüfverfahren koordiniert die USK auch Alterskennzeichen für Apps und Online-Spiele im Rahmen des IARC-Systems: Spielehersteller können ihre Games auf Basis eines Fragebogens selbst einstufen – die USK führt Kontrollen durch, neuerdings auch mit Künstlicher Intelligenz.
Inklusive Neuzugang Microsoft gibt es mittlerweile 45 Unternehmen, die sich USK.Online angeschlossen haben: Die USK unterstützt die Mitglieder bei der Umsetzung von Jugendschutzstandards.
Noch keine konkreten Neuigkeiten gibt es mit Blick auf das neue Jugendschutzgesetz, das im Mai 2021 – also vor fast einem Jahr – in Kraft getreten ist. Die USK arbeitet weiterhin an Symbolen und Beschreibungen, die ergänzend zur Altersfreigabe Aufschluss darüber geben sollen, ob ein Spiel zum Beispiel „Kauf- und Nutzungsrisiken“ für Kinder und Jugendliche aufweist – etwa Ingame-Käufe. Wo dies nicht ausreicht, kann es in Einzelfällen zu einer höheren Einstufung kommen, sofern der Anbieter nicht seinerseits technische Einstellungsmöglichkeiten vorsieht.
„Im vergangenen Jahr hat die USK wichtige Meilensteine für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz erreicht“, erläutert USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker. „Durch die Änderung des Jugendschutzgesetzes im Mai 2021 wurden zahlreiche Neuerungen für die Kennzeichnung digitaler Spiele auf den Weg gebracht.“ In Zusammenarbeit mit den Obersten Landesjugendbehörden, Jugendschutzsachverständigen und Pädagogen seien konkrete Vorschläge erarbeitet worden, die nun in Vereinbarungen mit den Ländern münden können.