Start Politik USK meldet 50.000 Prüfverfahren für PC- und Konsolen-Spiele

USK meldet 50.000 Prüfverfahren für PC- und Konsolen-Spiele

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Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat ihren Sitz in der Berliner Torstraße (Foto: GamesWirtschaft)
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat ihren Sitz in der Berliner Torstraße (Foto: GamesWirtschaft)

In den 27 Jahren seit Gründung hat die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) mehr als 50.000 Alterskennzeichen für Computer- und Videospiele erteilt.

In mehr als einem Vierteljahrhundert haben 1.700 Studios und Publisher aus 56 Länden einen Antrag auf Altersfreigabe bei der USK mit Sitz in Berlin erteilt – oft die Voraussetzung dafür, dass die Spiele bei Amazon, MediaMarkt & Co. überhaupt gelistet werden. Hinzu kommen Freigaben für Demos, Gamescom-Trailer, Spielstationen und Heft-DVDs.

An den 50.000 Verfahren waren seit 1994 über 40 freiberufliche Sichterinnen und Sichter plus knapp 100 Jugendschutzsachverständige beteiligt. Seit der Reform des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 infolge des Amoklaufs am Erfurter Gutenberg-Gymnasium ist die USK-Entscheidung ein „hoheitlicher Verwaltungsakt“ unter Einbeziehung der Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB).

Die bekannten USK-Alterskennzeichen sind nur ein Teil des Aufgabenspektrums der USK: So ist die USK federführender Akteur beim IARC-System, bei dem sich die Altersfreigabe für Apps und Online-Spiele aus einer Art Checkliste ergibt. Daneben beraten die USK-Experten gegen Gebühr auch Spiele-Entwickler bei der Erfüllung der vergleichsweise strengen jugendschutzrechtlichen Vorgaben in Deutschland.

Seit dem 1. Mai 2021 ist ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft, das im Ressort von Ex-Familienministerin Franziska Giffey (SPD) entwickelt wurde. Sogenannte Interaktionsrisiken in Form von Ingame-Käufen oder Ingame-Chats müssen künftig transparent ausgewiesen werden.

Die Internationale Computerspielesammlung (ICS) enthält unter anderem die Bestände der USK (Foto: GamesWirtschaft)
Die Internationale Computerspielesammlung (ICS) enthält unter anderem die Bestände der USK (Foto: GamesWirtschaft)

„Die vielen zuverlässigen Entscheidungen im Bereich der Altersfreigaben der unabhängigen Prüfgremien belegen, dass sich das Modell der regulierten Selbstregulierung in Deutschland bewährt hat“, betont USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker. „Gleichzeitig hat die USK etwa mit dem internationalen IARC-System zur Kennzeichnung von Spielen und Apps auf Online-Plattformen bewiesen, dass sie auch für die Herausforderungen der Zukunft gerüstet ist und beständig zur Orientierung in einem Markt von sich stets weiterentwickelnden Angeboten beitragen kann.“

Alterskennzeichen seien hierbei ein wichtiger Baustein und böten Schutz und Orientierung, so Secker: „Sie können aber die Begleitung des Medienkonsums von Kindern- und Jugendlichen durch Eltern und pädagogische Fachkräfte nicht ersetzen. Maßgabe der USK wird es deshalb in Zukunft sein, Eltern sowie Kinder- und Jugendliche bei einem verantwortungsvollen Umgang mit Spielen noch besser zu begleiten.