Start Politik Anschlag von Halle: Wie Seehofer die „Gamerszene“ erfand

Anschlag von Halle: Wie Seehofer die „Gamerszene“ erfand

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Innenminister Horst Seehofer (CSU) - Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Innenminister Horst Seehofer (CSU) - Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde

Keine Belege, nur Vermutungen: Zweieinhalb Monate nach dem Anschlag von Halle wird deutlich, wie Seehofers „Gamerszene“-Generalverdacht zustande kam.

„Viele von den Tätern oder den potenziellen Tätern kommen aus der Gamerszene. Manche nehmen sich Simulationen geradezu zum Vorbild. Man muss genau hinsehen, ob es noch ein Computerspiel ist – eine Simulation – oder eine verdeckte Planung für einen Anschlag. Und deshalb müssen wir die Gamerszene stärker in den Blick nehmen.“

So sprach es Innenminister Horst Seehofer (CSU) in die Kameras des ARD-Hauptstadtstudios – keine 72 Stunden nach dem antisemitischen, rechtsextremistischen Anschlag eines 27jährigen Deutschen auf eine Synagoge in Halle (Sachsen-Anhalt) am 9. Oktober 2019. Bei der anschließenden Flucht hatte der Täter zwei Menschen erschossen und weitere verletzt, ehe er festgenommen werden konnte. Seitdem laufen die Ermittlungen – Bund und Länder haben sich parallel auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket verständigt.

Der Anschlag von Halle hat die Republik erschüttert. Während Tathergang und Motiv nicht zuletzt durch das umfassende Geständnis weitgehend aufgeklärt sind, bleiben die Ursachen weiterhin unscharf. Auch in jüngsten Medienberichten hält sich weiterhin hartnäckig die These, der Beschuldigte habe sich im Netz und explizit mit Games radikalisiert und vorbereitet. Zu dieser Deutung hat nicht zuletzt Seehofers selbst mit seiner „Gamerszene“-Formulierung beigetragen. Nach massiven Protesten – auch aus seiner eigenen Partei – war Seehofer noch am selben Wochenende zurückgerudert. Später ließ er in Interviews durchblicken, er sei bewusst missverstanden worden.

Doch wie kam Seehofers „Gamerszene“-Rundumschlag überhaupt zustande? Auf welchen polizeilichen Erkenntnissen fußte die Einschätzung des ranghöchsten Sicherheitspolitikers des Landes?

Die ausführliche Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion bringt nun Licht ins Dunkel. GamesWirtschaft hat das 14seitige, bislang unveröffentlichte Dokument analysiert – die wichtigsten Erkenntnisse:

  • Laut Generalbundesanwalt hat der Beschuldigte über die Plattform Steam „kommerzielle, legale Spiele“ genutzt. Um welche Titel es sich genau handelt, geht aus der Antwort nicht hervor. Zur Einordnung: Steam ist die marktführende Vertriebsplattform für PC-Spiele und Quasi-Industriestandard. Zu den populärsten und umsatzstärksten Titeln gehörten 2019 unter anderem „Counter-Strike: Global Offensive“, „Playerunknown’s Battlegrounds“, „Destiny 2“, „Grand Theft Auto 5“ und „Rainbow Six Siege“. Diese Spiele sind ab 16 oder 18 Jahren freigegeben.
  • Das Innenministerium räumt ein, dass es „keine weitergehenden Erkenntnisse zu konkreten tatrelevanten Verbindungen des Beschuldigten zur ‚Gaming-Szene’“ gäbe – der Täter hat folglich alleine gehandelt.
  • Aus den laufenden Ermittlungen ergeben sich außerdem „bislang keine Anhaltspunkte für einen kausalen Einfluss des Spielverhaltens des Beschuldigten Stephan B. auf die mögliche Entscheidung oder Planung zur Durchführung des Anschlags“.
  • Dass Seehofer überhaupt öffentlich die Vokabel „Gamerszene“ genutzt hat, lässt sich offenkundig auf ein mindestens unvollständiges Briefing seines Stabes zurückführen, die der deutsche Innenminister um eigene Schlussfolgerungen anreicherte. Im Bericht heißt es nämlich: „Grundlage der Äußerung von Bundesminister Seehofer zur Gamer-Szene war eine allgemeine Erörterung im Kreise seiner Mitarbeiter.“
  • Inwieweit Spiele- und Streaming-Plattformen, Foren und Chats grundsätzlich für die Vorbereitung von Straftaten genutzt werden, lässt das Innenministerium offen. Die Einstufung dieser Antwort gilt als „Verschlusssache“ und unterliegt damit der Geheimhaltung. „Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zu Erkenntnissen und im Rückschluss zu Modus Operandi sowie Fähigkeiten und Methoden von Nachrichtendiensten und Polizeien einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen.“
  • Auf die Frage, ob die Bundesregierung soziale Medien und Games als Ursache für Gewaltverbrechen einstuft, antwortet Seehofers Ministerium: „Bestimmte Entwicklungen, wie bspw. die Verbreitung von beleidigenden, herabwürdigenden oder gar Hass-Äußerungen im Internet sind als problematisch einzustufen, insbesondere, wenn sie strafrechtlich relevant sind. Auch extreme (bspw. suchtartige) Formen des Gamings bergen Risiken zumindest für die Person selbst. Inwieweit solche Phänomene tatsächlich ursächlich für Gewaltverbrechen sind, ist aber differenziert zu betrachten. Als alleinige Ursache für Gewaltverbrechen können weder Gaming noch andere populärkulturelle Entwicklungen gelten.“

Die Antwort der Bundesregierung – datiert vom 20. Dezember 2019 – lässt nur eine Schlussfolgerung zu: Der Täter von Halle hat zwar nachweislich Computerspiele genutzt – sie aber weder zur Planung noch zur Vorbereitung des Anschlags eingesetzt. Seehofers Stellungnahme war also mindestens voreilig und fußte auf bestenfalls vagen Vermutungen und Spekulationen, die sich im Nachgang als nicht haltbar herausstellten.

Einen Schritt weiter geht der FDP-Medienpolitiker Thomas Hacker: Er hält es für „unverantwortlich“, eine solche nicht belegbare Aussage zu treffen, wenn „weder das Spielverhalten des Täters einen kausalen Einfluss hatte noch (auf)klärende Gespräche mit der Gamesbranche vorausgegangen sind.“

Denn auch das geht aus der Antwort des Innenministeriums hervor: Seit seinem Amtsantritt im März 2018 hat Seehofer kein einziges Gespräch mit Vertretern der deutschen Spiele-Industrie geführt. Formal ist das Innenministerium mindestens für den eSport zuständig.

Thomas Hacker ist medienpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion (Foto: FDP)
Thomas Hacker ist medienpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion (Foto: FDP)

Aus Hackers Sicht fällt die Antwort des Innenministeriums „durchaus umfassend und sorgfältig“ aus. „Im Ergebnis zeigt sich jedoch, dass es wünschenswert gewesen wäre, wenn der Bundesinnenminister Seehofer auch dieselbe Sorgfalt vor seinen pauschalisierenden Aussagen zur Gamerszene hätte walten lassen“, kritisiert der FDP-Politiker gegenüber GamesWirtschaft. „Es ist unverständlich, dass eine ganze Branche und ihre Spieler mit Gewalttaten in Verbindung gebracht werden, obwohl lediglich bis dato eine legale Nutzung der allgemein beliebten Computerspieleplattform Steam beim Täter von Halle nachgewiesen werden konnte.“

Der geständige Tatbeschuldigte Stephan B. sitzt weiterhin in Untersuchungshaft. Nach Abschluss der Ermittlungen will der Generalbundesanwalt Anklage erheben, mutmaßlich wegen zweifachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs. Der Prozess-Auftakt wird für die erste Jahreshälfte 2020 erwartet.

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