Start Meinung Fröhlich am Freitag 10/2020: Wer hat Angst vor der Bundesprüfstelle?

Fröhlich am Freitag 10/2020: Wer hat Angst vor der Bundesprüfstelle?

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Die Bundesprüfstelle (BPjM) verzichtet auf eine Indizierung von
Die Bundesprüfstelle (BPjM) verzichtet auf eine Indizierung von "Coin Master".

„Coin Master“ wird nicht indiziert. Das Urteil war erwartet worden. Was die Frage aufwirft: Was kann man von der Bundesprüfstelle ganz grundsätzlich noch erwarten?

Verehrte Leserinnen und Leser,

geschlagene fünf Monate hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) gebraucht, um nach Jan Böhmermanns Initiative festzustellen, dass die extrem populäre, millionenfach heruntergeladene Spiele-App „Coin Master“ nicht auf dem Index landet.

Fünf Monate – im App-Geschäft eine halbe Ewigkeit.

Die Botschaft an die Branche ist klar: Solange Spieler zwar Geld ausgeben, aber keins auszahlen lassen können, sind simuliertes Glücksspiel und Casino-Mechaniken in PC- und Konsolenspielen oder Apps völlig okay, legal, kurzum: egal.

Das gilt auch dann, wenn sich solche Games in Aufmachung und Werbung an Minderjährige richten. Schließlich trommeln Kinder- und Jugend-Idole wie YouTuberin Bibi und RTL-Superstar Pietro Lombardi ungehemmt für das Spiel. Mit Erfolg: Laut Analyse-Tool Priori Data ist Deutschland einer der „Coin Master“-Hauptumsatzmärkte, gleich hinter den USA.

Fröhlich am Freitag - die wöchentliche Kolumne bei GamesWirtschaft
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Wirklich überrascht ist von der BPjM-Entscheidung ungefähr niemand, erst recht nicht hauptberufliche Juristen. Schon in der ersten Pressemitteilung hatte die Behörde vorgebaut, dass die Risiken und Nebenwirkungen für Minderjährige ja „nicht primär vom eigentlichen Inhalt des Spiels ausgehen“, sondern eben von der „besonderen Spielanlage“ von „Coin Master“. Es kommt extrem selten vor, dass die BPjM solche Einzelfälle öffentlich kommentiert.

Der Fall „Coin Master“ dokumentiert ein weiteres Mal: Es ist so gut wie unmöglich geworden, ein Computerspiel oder eine App auf den Index zu bekommen. Mir fehlt offen gestanden seit Jahren die Fantasie, wie ein Spiel-Inhalt ausfallen muss, damit die Bonner Behörde überhaupt noch mit der Wimper zuckt. In den amtlichen Jahresstatistiken tauchen Games nur noch dann auf, wenn mal wieder eine Rehabilitierung eines 90er-Jahre-Spiels gelingt.

Wenn überhaupt.

Ein Grund: Was die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) einmal abgestempelt hat, wird von der BPjM nicht mehr angerührt. Die Industrie-finanzierte USK wiederum hat die eigenen Standards so weit gedehnt, dass „selbstzweckhafte, detaillierte Gewaltdarstellungen“ wie im Falle von „Sniper Elite“ durchgewunken werden. Lootboxen bleiben bei der Alterseinstufung ohnehin unberücksichtigt, weil es sich ja nur um ein „Bezahl- und Geschäftsmodell“ handelt. Altersfreigaben für Online-Spiele und Apps können sich die Spielehersteller selbst ausstellen – per standardisiertem Abhaken eines Multiple-Choice-Fragebogens.

Die Bundesprüfstelle ist nicht zuletzt durch die vorgeschaltete USK – zumindest im Games-Segment – ein zahnloser Tiger geworden. Wobei hier mittlerweile nicht nur einzelne Zähne fehlen, sondern das komplette Gebiss.


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Was wiederum erklärt, warum SPD-Familienministerin Franziska Giffey die Bundesprüfstelle mittelfristig zu einer Super-Behörde aufpumpen will – mit Doppelstrukturen und erweiterten Aufsichts-Kompetenzen, die derzeit in die Zuständigkeit der Länder fallen. 50 neue Stellen sind dafür vorgesehen. Klar, dass nicht nur die Games-Branche tobt.

Giffey verteidigt ihr Projekt mit dem Argument, dass der Jugendschutz in Deutschland noch aus der Zeit von CD-ROM und VHS-Kassette stammt.

„Coin Master“ zeigt: Die Analyse stimmt schon mal.

Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen

Petra Fröhlich
Chefredakteurin GamesWirtschaft


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