Start Marketing & PR Hakenkreuze in Games: Was dürfen Letsplayer? (Update)

Hakenkreuze in Games: Was dürfen Letsplayer? (Update)

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Ego-Shooter-Neuheit
Ego-Shooter-Neuheit "Wolfenstein: Youngblood": Dürfen Letsplayer und YouTuber auch die internationale Version auf ihren Kanälen zeigen? (Abbildung: Bethesda)

Dürfen Letsplayer mit Sitz in Deutschland die Hakenkreuz-Version von „Wolfenstein: Youngblood“ auf ihren YouTube- und Twitch-Kanälen zeigen? Klare Antwort: Kommt drauf an.

Update vom 30. Juli: Das Berliner YouTuber-Netzwerk Allyance (Teil der Webedia-Gruppe) hat seine Mandanten bereits am vergangenen Mittwoch, also zwei Tage vor Verkaufsstart von „Wolfenstein: Youngblood“, via Rundschreiben auf die Risiken und Nebenwirkungen der internationalen Fassung des Ego-Shooters hingewiesen.

Die klare Botschaft: Wer „Wolfenstein: Youngblood“ auf dem Kanal vorstellen will, muss die angepasste, deutsche Version verwenden. Ansonsten würden die YouTuber und Livestreamer gegen geltendes Recht verstoßen. Die Begründung deckt sich in weiten Teilen mit der Auffassung und Argumentation der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).

In dem Schreiben, das GamesWirtschaft vorliegt, heißt es wörtlich: „Wir raten entschieden von der Verwendung verfassungsfeindlicher Symboliken auf euren Kanälen, in Videos, Thumbnails und Berichterstattungen über Wolfenstein ab! Riskiert nicht, dass ihr mit den Inhalten auf eurem Kanal rechtliche Probleme bekommt!“

Bei Allyance sind einige der bekanntesten und reichweitenstärksten YouTuber des Landes unter Vertrag, darunter PietSmiet, MrMoregame, Ninotaku TV, GermanLetsPlay, HandOfBlood, Der Heider, LOGO, Dhalucard, Fixx, Danny Jesden, Moondye7 und Saftiges Gnu.

Update vom 29. Juli (20 Uhr): Die YouTuber Gronkh und Tobinator haben die bislang erschienenen Letsplays auf Basis der internationalen Version von „Wolfenstein: Youngblood“ vorerst auf „nicht-öffentlich“ gestellt. Damit sind die Videos derzeit nicht zugänglich. In einem Community-Posting auf seinem YouTube-Kanal liefert Gronkh eine ausführliche Begründung, wonach der Sachverhalt derzeit seitens des Vermarkters Studio71 anwaltlich überprüft werde. Vonseiten der USK lasse man sich ebenfalls beraten. Range wörtlich: „Das Thema selbst ist noch nicht vom Tisch, aber aktuell eben noch sehr, sehr heiß.“

Ursprüngliche Meldung vom 29. Juli 2019 (12:40 Uhr): Drei Episoden sind bereits online, weitere werden im Tages-Rhythmus folgen: Deutschlands bekanntester Gaming-YouTuber Gronkh (bürgerlich: Erik Range, über 4,8 Millionen Abonnenten) zeigt auf seinem Kanal das Letsplay des Bethesda-Ego-Shooters „Wolfenstein: Youngblood“ – ein vor wenigen Tagen erschienenes Koop-Spiel, das er zusammen mit Kumpel Tobinator (Tobias Fulk, mehr als 450.000 Abonnenten) bestreitet. Allein die Auftakt-Folge wurde bereits über 150.000 Mal angeklickt (Stand: 29.7.2019, 12 Uhr).

So weit, so gewohnt. Das Besondere: Range und Fulk haben sich bei diesem Letsplay für die „International Version“ von „Wolfenstein: Youngblood“ entschieden. Diese Version zeigt verfassungswidrige Nazi-Symbole, etwa Hakenkreuze. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle hat alle Versionen des Spiels mit „Keine Jugendfreigabe“ eingestuft, landläufig: USK 18. Dadurch unterliegt der Vertrieb des Spiels in Deutschland den gleichen Auflagen wie etwa „Grand Theft Auto 5“ oder „Call of Duty Black Ops 4“. Die USK hatte ihre Regularien erst vor einem Jahr dahingehend geändert, dass sie auch Spiele mit eingebauten Hakenkreuzen zur Prüfung annimmt – und im Einzelfall freigibt. Dadurch werden an Computerspiele vergleichbare Maßstäbe angelegt wie an Film und TV.

Nach wie vor gilt in Deutschland der Grundsatz, dass die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen unter Strafe steht, also insbesondere Nazi-Symbole, -Abzeichen und -Gesten. Wer gegen § 86 StGB / § 86a verstößt, riskiert Geldbußen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Ausnahmen gelten für Forschung und Lehre, die journalistische Berichterstattung und eben die Kunst, auf die sich auch die Produzenten von Filmen und Games berufen.

Wie es sich im Falle von kommentierten Spielmitschnitten, also Letsplays, verhält, ist ein Stückweit juristisches Neuland. Denn anders als bei einem linearen Spielfilm entsteht durch die öffentliche Zurschaustellung und Kommentierung eines individuellen Letsplays und selbst durch die Anfertigung eines Screenshots ein neues Werk – das möglicherweise der Ausnahmeregelung des § 86 Abs. 3 unterliegt. Aber eben nur: möglicherweise.

Die Redaktion des Spielemagazins GameStar hat sich dazu entschlossen, vorsichtshalber auch weiterhin keine Videos und auch keine Screenshots von Hakenkreuz-Spielen und -Versionen zu veröffentlichen. Zur Begründung führt GameStar-Chefredakteur Heiko Klinge an, dass die sogenannte Sozialadäquanz in jedem Einzelfall geprüft werden muss. „Jedes bei uns sichtbare Hakenkreuz ist entsprechend nach wie vor grundsätzlich ein Gesetzesbruch, für den wir theoretisch haftbar gemacht werden können“, so Klinge. Dieses Risiko könne und wolle die Redaktion des Webedia-Portals nicht eingehen.

Die Juristen des SPIEGEL-Verlages sehen die Lage offenkundig entspannter: Die Rezension von „Wolfenstein: Youngblood“ auf SPIEGEL ONLINE ist mit Hakenkreuz-Screenshots bebildert. Gleiches gilt für die Süddeutsche Zeitung und andere Medien.

Webedia wird ebenso wie das YouTuber-Netzwerk Allyance (u. a. PietSmiet, Der Heider, GermanLetsPlay, Ninotaku, BattleBros uvm.) von der USK in Jugendschutz-Fragen beraten. Von dort heißt es auf GamesWirtschaft-Anfrage, dass die „Einzelfallabwägung“ über allem steht – die volle Verantwortung liegt beim jeweiligen Letsplayer. „Allein der Umstand, dass ein Spiel als Gesamtwerk durch die USK für nicht jugendgefährdend und sozialadäquat eingestuft worden ist, hat dabei keinerlei Einfluss darauf, wie Inhalte zu bewerten sind, die sich inhaltlich oder in Auszügen an diesem Spiel ‚bedienen'“, betont USK-Justiziar Lorenzo von Petersdorff. „Es besteht also kein Automatismus.“

Weil die USK-Altersfreigabe auf einem staatlichen Verwaltungsakt basiert, sei es zwar „eher unwahrscheinlich“, dass der Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren einleitet. Doch das Risiko besteht bei diesem Thema eben „ganz grundsätzlich“.

Sobald Inhalte auf einem USK-gekennzeichneten Spiel basieren, liegt die Vermutung einer Sozialadäquanz natürlich nahe. Allerdings: „Eine pauschale Einschätzungen verbietet sich, da eine Einzelfallabwägung entscheidend bleibt und die Grenzen mitunter sehr eng sein können“, so von Petersdorff gegenüber GamesWirtschaft.

Dieses nicht zuletzt finanzielle Risiko eines Strafverfahrens wegen Verstoßes gegen § 86 StGB wird auch bei YouTuber-Vermarktern gesehen. Nach GamesWirtschaft-Informationen haben einzelne Influencer-Netzwerke ihre Mandanten eindringlich auf die Risiken und Nebenwirkungen hingewiesen – und unter anderem konkret dazu aufgefordert, die deutsche Version von „Wolfenstein: Youngblood“ einzusetzen.

Zumindest vonseiten YouTube und Twitch scheint es keine Auflagen zu geben: Videos und Streams der ‚unzensierten‘ „Wolfenstein: Youngblood“-Version sind zu jeder Tages- und Nachtzeit abrufbar.

GamesWirtschaft hat YouTuber, Live-Streamer und Netzwerke um eine Einschätzung gebeten und wird diesen Beitrag bei Vorliegen weiterer Informationen aktualisieren.

2 Kommentare

  1. Ich finde „Propagandamittel“ trifft es nicht ganz, denn in einem Spiel in dem man Nazis tötet ist nicht unbedingt ein Nazibefürwortendes Spiel. Außerdem wie Gronkh schreibt, sind Spiele, wie Filme, Kunst.

    • Die Formulierung „Propagandamittel“ steht so 1:1 im Strafgesetzbuch. TV, Film, Print und Games tragen zwangsläufig zur Verbreitung dieser „Propagandamittel“ bei und bleiben einzig durch die vorgesehene Ausnahme straffrei (in engen Grenzen).

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