Start Politik USK.Online: KJM verlängert staatliche Anerkennung

USK.Online: KJM verlängert staatliche Anerkennung

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Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat ihren Sitz in der Berliner Torstraße (Foto: GamesWirtschaft)
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat ihren Sitz in der Berliner Torstraße (Foto: GamesWirtschaft)

Grünes Licht von den Aufsichtsbehörden: Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle darf die Dienstleistungen von USK.Online auch künftig anbieten.

Die USK stellt nicht nur Altersfreigaben für Games auf Datenträgern aus, sondern bietet auch eine Dienstleistung namens USK.Online an. Spiele-Hersteller, Streaming-Anbieter und Verlagshäuser können sich seit 2011 von den USK-Experten in inhaltlichen und technischen Fragen beraten lassen und ihre Online-Portale, YouTube-Kanäle und Spiele-Apps mit Blick auf den Jugendschutz gesetzestreu aufstellen.

Die Mandaten profitieren insbesondere von einer Art Schutzschirmfunktion: Aufsichtsorgane wie die Landesmedienanstalten dürfen keine Ordnungswidrigkeiten ahnden, sondern müssen sich zunächst an die USK wenden. Das „Starterpaket“ ist für 300 Euro netto zu haben – die Gebühren für eine Mitgliedschaft hängen unter anderem vom Jahresumsatz ab und oszillieren zwischen 3.500 und 6.000 Euro, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.

Zu den 44 bestehenden USK.Online-Kunden gehören unter anderem Riot Games („League of Legends“), Zenimax, Ubisoft, Square Enix, Nintendo, Konami, InnoGames, Upjers, Bigpoint, Electronic Arts, Crytek, Activision Blizzard und Capcom, aber auch redaktionelle Angebote wie Rocket Beans TV und Webedia Gaming (GameStar, GamePro), der eSport-Veranstalter ESL Gaming und Letsplayer Erik Range („Gronkh“).

Jetzt hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die staatliche Anerkennung von USK.Online verlängert – und zwar unbefristet.

„Wir freuen uns, dass die KJM die unbefristete Verlängerung der Anerkennung beschlossen und damit unsere fachliche Kompetenz im Bereich des Online-Jugendschutzes ein weiteres Mal bestätigt hat“, sagt USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker. „Dies zeigt, dass die regulierte Selbstregulierung in Deutschland nach wie vor ein Erfolgsmodell sowie einen wichtigen Anker für den gesetzlichen Jugendmedienschutz darstellt.“