Start Politik NetzDG: Länder fordern Identifizierungspflicht auf Spieleplattformen

NetzDG: Länder fordern Identifizierungspflicht auf Spieleplattformen

0
Ausweitung des NetzDG auf Spieleplattformen: Niedersachsen (hier Ministerpräsident Stephan Weil) und Mecklenburg-Vorpommern haben eine Bundesrats-Initiative gestartet (Foto: Bundesrat / Frank Bräuer)
Ausweitung des NetzDG auf Spieleplattformen: Niedersachsen (hier Ministerpräsident Stephan Weil) und Mecklenburg-Vorpommern haben eine Bundesrats-Initiative gestartet (Foto: Bundesrat / Frank Bräuer)

Als „weder sachgemäß noch verhältnismäßig“ kritisiert der Industrieverband Game die geplante Ausweitung des NetzDG auf Spieleplattformen.

Die SPD-geführten Landesregierungen von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben im Bundesrat einen Gesetzantrag auf den Weg gebracht, der das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz: NetzDG, auf „Spieleplattformen“ ausweiten soll.

Als „Spieleplattform“ gilt laut Gesetzentwurf eine „Software- oder Hardwarelösung, über die Spiele gekauft und organisiert werden. Sie bieten die Möglichkeit, sich mit anderen Spielern zu vernetzen, zu kommunizieren und gemeinsame Multiplayer-Partien zu organisieren.“

Nach dieser Definition wären unter anderem Download-Plattformen und Online-Dienste wie Steam, der Epic Games Store, GOG, das PlayStation Network (PSN), Xbox Live und Nintendo Online sowie der eShop betroffen. Der Game-Verband geht davon aus, dass damit keine Spiele gemeint sind – die ja ebenfalls über Ingame-Chat-Systeme und anderweitige Kommunikations-Möglichkeiten verfügen.

Mit dem neuen Gesetz würden Betreiber solcher Plattformen sowie Soziale Netzwerke verpflichtet, eine Identifizierungspflicht einzuführen. Der Berliner Computerspiele-Lobbyverband Game hält das erwartungsgemäß für eine weniger kluge Idee: Die Umsetzung werde nicht dazu beitragen, Hasskriminalität im Internet wirksam zu bekämpfen.

Die Einführung der Identifizierungspflicht sei für die Konsumenten „mit einem hohen Aufwand“ verbunden und unverhältnismäßig. Markteintrittsbarrieren für neue Angebote würden erhöht, da die Plattformen nicht mehr ohne Registrierungsaufwand ausprobiert werden könnten. Dies würde zu einer Bildung von Monopol-Strukturen führen – ohne dass Extremisten von der Nutzung abgehalten würden. Nach einem rechtsextremistischen Anschlag auf eine Synagoge in Halle hatte die Innenministerkonferenz die Einführung einer solche Identitätsprüfung gefordert.

Würde das Gesetz wie vorgeschlagen umgesetzt, kämen nicht zuletzt auf die Anbieter von Free2Play-Online-Games und Browserspielen drastische Veränderungen zu. Denn bislang ist bei der Registrierung keine Identifizierung vorgeschrieben – meist genügt ein Fantasiename nebst E-Mail-Adresse. Der Game weist darauf hin, dass gerade Kinder und Jugendliche solche Plattformen nicht mehr nutzen könnten. Alleine schon deshalb, weil ein Personalausweis üblicherweise erst ab einem Alter von 16 Jahren ausgegeben wird.

Auch Personen, die in Deutschland leben, aber Staatsangehöriger eines anderen Landes sind, wären ausgeschlossen. Wie sich das in der Praxis anfühlt, war zuletzt bei den Nutzern des Rockstar Games Launcher zu besichtigen, der für den Kauf von Spielen einen deutschen Pass voraussetzt.

Der Game-Verband warnt in diesem Zusammenhang vor einem Anstieg der Piraterie und vermehrter Nutzung illegaler Angebote, zumal sich diese Hürde über eine VPN-Software für versierte Nutzer leicht umgehen ließe. In Summe sei das Gesetz geeignet, den Markt für Computer- und Videospiele „nachhaltig zu schädigen“.

Aus Sicht des Industrieverbands eignet sich die Kommunikation innerhalb von Computerspielen ohnehin nicht für die Verbreitung extremistischer Inhalte. Die Kommunikation laufe überwiegend in Chats ab, sei daher eher „flüchtig“ und nur für kurze Zeit einem sehr begrenzten Teilnehmerkreis zugänglich.

Der Game plädiert daher dafür, dass Spiele-Plattformen analog zu Messaging-Diensten und anderen Chat-Systemen von den Regeln des NetzDG ausgenommen werden. Stattdessen schlägt der Verband vor, die Strafverfolgungsbehörden besser auszustatten und das Personal gezielter zu schulen.

Am heutigen Mittwoch (19. Februar) hat das Bundeskabinett bereits eine Verschärfung des NetzDG beschlosssen, die im nächsten Schritt im Bundestag beraten wird.