Start Politik Lootboxen: Apple konkretisiert Appstore-Richtlinien

Lootboxen: Apple konkretisiert Appstore-Richtlinien

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Spiele sind die mit Abstand beliebteste Rubrik im iOS-Appstore - jetzt konkretisiert Apple die Vorgaben für Lootboxen-Elemente.
Spiele sind die mit Abstand beliebteste Rubrik im iOS-Appstore - jetzt konkretisiert Apple die Vorgaben für Lootboxen-Elemente.

Während die Politik zögert, schafft Apple Fakten: Spiele-Entwickler müssen seit neuestem offen legen, dass ihre App sogenannte „Lootboxen“ enthält.

Die verbindlichen „App Store Review Guidelines“ sind jene Geschäftsbedingungen, denen sich jeder Spiele-Entwickler unterwirft, sobald er eine App für iPhone und/oder iPad im Appstore anbieten möchte. Darin sind unter anderem die technischen und inhaltlichen Voraussetzungen aufgelistet, die eine App erfüllen muss. Ziel ist es, technisch minderwertige oder gar gefährliche Inhalte von vornherein auszusieben.

Unter Punkt 3.1.1 sind die Bedingungen für In-App-Käufe festgeschrieben, wie sie vor allem bei Spielen üblich sind: Weit über 90 Prozent aller Apps sind zunächst kostenlos installier- und nutzbar – die Refinanzierung erfolgt durch Mikrotransaktionen.

Seit kurzem ist in den Guidelines klar geregelt, dass der Einsatz von Lootboxes oder vergleichbaren Mechanismen zwar prinzipiell möglich ist, der Anbieter aber vor dem Kauf die Gewinnwahrscheinlichkeit offen legen muss.

Damit reagiert Apple auf die weltweit anhaltende Debatte um „Beutekisten“, die gegen Echtgeld-Einsatz zufallsgenerierte Funktionen, Ausrüstungsgegenstände oder Figuren bereitstellen, etwa mächtigere Zaubersprüche oder Superhelden.

Debatte um Lootboxen: Apple erweitert Appstore-Richtlinien

Zuletzt beschäftigte sich mit dem Bayerischen Landtag erstmals auch ein deutsches Parlament mit dem Phänomen der Lootboxen, die unter anderem in aktuellen Vollpreis-Bestsellern wie „Star Wars Battlefront 2“, „FIFA 18“, „Overwatch“ und „Mittelerde: Schatten des Krieges“ verbaut sind.

Unter Experten und Juristen ist umstritten, ob derlei Spielmechaniken unter die Definition von Glücksspiel fallen – ein Sektor, der weltweit streng reguliert ist. Träfe dies zu, würden einzelne Videospiele weitreichenden Vertriebs-Einschränkungen unterliegen, insbesondere mit Blick auf den Jugendschutz.

Gesetzgeberische Interventionen hätten massive Auswirkungen auf das Geschäftsmodell und die Ertragslage einzelner Anbieter.

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat ihrerseits bereits klargestellt, dass sie derzeit keine Möglichkeit sehe, aufgrund von Lootboxen anderslautende Alterseinstufungen vorzunehmen. So ist das Fußballspiel „FIFA 18“ weiterhin ab 0 Jahren freigegeben.

Thomas Jarzombek (CDU): „Lootboxen sind 1A Glücksspielmechaniken“

Das Thema ist nicht nur in den Landtagen angekommen, sondern auch in den Redaktionen überregionaler Medien. Die Süddeutsche Zeitung überschreibt einen aktuellen Beitrag mit dem knackigen Titel: „Mit diesem Prinzip zocken Hersteller Computerspieler ab“.

Beim Branchenverband BIU, der unter anderem die in Rede stehenden Publisher Electronic Arts, Activision Blizzard und Warner Bros. vertritt und auch zu den Trägern der USK zählt, sieht man das Thema erwartungsgemäß etwas lockerer. Auf Anfrage der Zeitung zeigt sich BIU-Geschäftsführer Felix Falk überrascht von der Debatte, da es sich um ein seit Jahren akzeptiertes Geschäftsmodell handele.

Deutlich kritischer fällt hingegen das Urteil des Düsseldorfer Digital-Experten und Bundestagsabgeordneten Thomas Jarzombek (CDU) aus. Das Jury-Mitglied des Deutschen Computerspielpreises wird von der SZ mit den Worten zitiert, Lootboxen seien „1A Glückspielmechaniken“.

Jarzombek plädiert für Transparenz gegenüber dem Verbraucher. Eine Forderung, der Apple als erster der relevanten Plattformbetreiber bereits zuvorgekommen ist.