Start Politik E-Sport-Gemeinnützigkeit: Finanzministerium ist „zuversichtlich“

E-Sport-Gemeinnützigkeit: Finanzministerium ist „zuversichtlich“

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Finanzminister Christian Lindner (FDP) beim Game-Sommerfest 2023 (Foto: GamesWirtschaft)
Finanzminister Christian Lindner (FDP) beim Game-Sommerfest 2023 (Foto: GamesWirtschaft)

In der Bundesregierung gibt es weiterhin unterschiedliche Sichtweisen, ob E-Sport-Spiele in ihrer Breite das Kriterium für Gemeinnützigkeit erfüllen.

Anfang März hatte das Haus von Familienministerien Lisa Paus (Grüne) für Verunsicherung bei all jenen gesorgt, die es mit dem E-Sport halten: Denn im Ministerium gibt es offenkundig substanzielle Zweifel, ob die im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbarte Gemeinnützigkeit für den E-Sport überhaupt zur Anwendung kommen kann.

Der Grund: Gemeinnützigkeit setzt voraus, dass „die Allgemeinheit“ gefördert wird – dies sei bei Games zu verneinen, in denen (Zitat) „das Töten von Menschen realitätsnah simuliert“ werde. Problematisch seien außerdem Spiele, die Kinder und Jugendliche einem Nutzungsrisiko aussetzen – etwa durch Chats und Messenger, Kauf-Funktionen, glücksspielähnliche Mechanismen und „Methoden zur Förderung eines exzessiven Mediennutzungsverhaltens“.

Das Familienministerium betonte, in dieser Bewertung seien sich die zuständigen Ressorts im Grundsatz einig – somit auch das Bundesministerium der Finanzen.

Auf GamesWirtschaft-Anfrage bestätigt nun das Ressort von FDP-Minister Christian Lindner, dass die Gesetzeslage an dieser Stelle eindeutig sei: „Sofern E-Sport als neuer gemeinnütziger Zweck aufgenommen werden würde, wäre der Grundsatz der Förderung der Allgemeinheit zu beachten und hätte eine einschränkende Wirkung.“

Die Tätigkeit einer Körperschaft – in diesem Fall also ein E-Sport-Verein oder eine Abteilung innerhalb eines Klubs – müsse deshalb darauf ausgerichtet sein, „ die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“. Und weiter: „Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes wird dieser Rechtsbegriff wesentlich durch die objektive Wertordnung, wie sie insbesondere im Grundrechtskatalog der Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes zum Ausdruck kommt, geprägt. Eine Tätigkeit, die mit diesen Wertvorstellungen nicht vereinbar ist, fördert nicht die Allgemeinheit.“

Daraus leitet sich automatisch die Frage ab, welche E-Sport-Titel und -Genres nach Einschätzung des Finanzministeriums einer Gemeinnützigkeit entgegen stehen. Antwort: Als „in jedem Fall nicht gemeinnützig“ gelten demnach Online-Glücksspiele wie Roulette oder Black Jack sowie jugendgefährdende Medien nach § 15 und § 18 des Jugendschutzgesetz – also Computerspiele, die ohnehin auf dem Index stehen, was auf keine der gängigen E-Sport-Disziplinen zutrifft.

Die vergleichsweise konkreten Ausschluss-Kriterien des Finanzministeriums unterscheiden sich demzufolge erheblich vom Familienministerium, das die Risiken und Nebenwirkungen von Games viel weiter und allgemeiner fasst. Die Debatte verläuft offenkundig entlang der Frage, ob die Gemeinnützigkeit nur für unproblematische, weil „nicht beeinträchtigende“ Titel gilt – oder auch für USK-16- und USK-18-Spiele wie Call of Duty, Valorant, Apex Legends, PUBG oder Counter-Strike.

Just diese Frage ist nicht abschließend geklärt – Einzelheiten würden nun zwischen den zuständigen Ressorts erörtert.

Immerhin: Das Finanzministerium ist „zuversichtlich, die Gemeinnützigkeit von E-Sport noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen“ – also spätestens bis zur nächsten regulären Bundestagswahl im Herbst 2025. Einen konkreten Zeitplan gäbe es bislang allerdings nicht.


Eine Einordnung der seit Jahren geführten Debatte um die Gemeinnützigkeit im E-Sport finden Sie in unserer aktuellen Freitags-Kolumne.

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