Von der gesetzlichen Buchpreisbindung sollen Verlage, Autoren, Handel und Verbraucher profitieren – ein Schutzschirm, wie er für Film, Musik und Games kaum vorstellbar wäre. 

Fröhlich am Freitag 51/2018: Die wöchentliche Kolumne aus der Chefredaktion

Verehrte GamesWirtschaft-Leser,

„Bringt nix, kann weg!“

So lautet die Kurzzusammenfassung einer Studie der Monopolkommission, die im Auftrag der Bundesregierung herausfinden sollte, ob die sogenannte Buchpreisbindung in Deutschland im Jahr 2018 noch sinnvoll ist.

Buchpreisbindung heißt: Ein frisch erschienener Roman kostet überall gleich viel, egal ob an der Autobahn-Tanke, in der Fußgängerzone oder eben bei Amazon. Hauptzweck ist der Schutz des Buchs als Kulturgut. Bestseller stammen häufig von deutschen Verlagen und Autoren, von Juli Zeh bis Sebastian Fitzek, bei den Sachbüchern ist der Marktanteil noch größer.

Die Studie rechnet damit, dass der Europäische Gerichtshof die Regelung mittelfristig einkassiert – wegen Verstoßes gegen die EU-Warenverkehrsfreiheit. Mit Blick auf Digitalisierung und eBooks stellt die Untersuchung auch in Frage, ob die Einzelhandels-Infrastruktur relevant bleiben kann.

Denn die Buchpreisbindung gilt seit Jahrzehnten, hat aber nicht verhindert, dass die Zahl der Buchhandlungen sowie die Gesamt-Verkaufsfläche stramm rückläufig ist. Dass Großverlage wie Weltbild in die Insolvenz schlitterten – und dass 9 von 10 im Netz gekaufter Bücher bei Amazon bestellt werden. Trotz (oder gerade wegen?) der Buchpreisbindung.

Union und SPD wollen am Gesetz dringend festhalten und haben dazu eigens einen Antrag eingereicht, der heute im Deutschen Bundestag diskutiert wird. Der Buch-Markt ist in Deutschland von überragender Bedeutung. Umsatz 2017: über neun Milliarden Euro, fast vier Mal mehr als mit Spiele-Software.

Umsatzvergleich 2017: Noch wird mit Büchern fast drei Mal so viel umgesetzt wie mit Computerspielen.
Umsatzvergleich 2017: Noch wird mit Büchern fast drei Mal so viel umgesetzt wie mit Computerspielen.

Allerdings: Die Argumente der Drucksache 19/6413 ließen sich nahezu 1:1 auf viele andere Kulturgüter übertragen – auf Kino-Tickets, auf Musik-CDs und -Downloads, selbst auf Games. Warum ausgerechnet im Buchhandel eine größere Beratungsleistung für „Jim Knopf & Lukas der Lokomotivführer“ vonnöten sein soll als bei der gleichnamigen Verfilmung, bleibt offen.

Gedankenspiel: Gäbe es eine Preisbindung für Games, wäre „Battlefield 5“ überall für die UVP von 70 Euro erhältlich – der Tarif würde nicht zwischen 40 und 70 Euro oszillieren. Auch ein verkappter Preisverriss via Bundle (Konsole + beigepacktes Gratis-Spiel) würde erschwert. Ob die Einführung einer solchen Games-Preisbindung aber dazu führt, dass auch nur ein zusätzliches Exemplar eines in Deutschland entwickelten Kulturguts (von „State of Mind“ bis „ANNO 1800“) erworben wird – mehr als fraglich. Mutmaßlich würde eher das Gegenteil erreicht. Zumal die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle wie Free2play oder Games as a Service mit so einem Schutzschirm kaum vorstellbar wäre.

Erhalt und Förderung kultureller Vielfalt sind ehrbare politische Ziele – es spricht nur Einiges dafür, dass gutgemeinte staatliche Eingriffe an dieser Stelle mehr schaden als nutzen. Der Buchdruck mag in Deutschland erfunden worden sein – für den Kindle gilt das nicht.

Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen

Petra Fröhlich
Chefredakteurin GamesWirtschaft


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