Start Marketing & PR In-App-Käufe: Siebenjähriger verzockt 2.700 Euro in Brawl Stars

In-App-Käufe: Siebenjähriger verzockt 2.700 Euro in Brawl Stars

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Brawl Stars zählt zu den weltweit beliebtesten Smartphone-Games (Abbildung: Supercell)
Brawl Stars zählt zu den weltweit beliebtesten Smartphone-Games (Abbildung: Supercell)

Anlässlich des Safer Internet Day 2021 warnt die Verbraucherzentrale vor allzu sorglosem Umgang bei der Smartphone-Nutzung durch Kinder.

93 Prozent der Eltern geben vor, genau zu wissen, welche Computer- und Videospiele ihre Kinder nutzen – 95 Prozent achten nach eigenen Angaben sogar darauf achten, wie viel Geld die Kids auf Konsole, PC und Handy ausgeben. So erzählt es zumindest eine Umfrage im Auftrag des deutschen Industrieverbands, die heute morgen veröffentlicht wurde.

Zu den restlichen fünf Prozent zählt offenbar jener Fall, auf den nahezu zeitgleich die Verbraucherzentrale Niedersachsen verweist: Demnach hat ein Siebenjähriger fast 2.700 Euro im Ingame-Shop des Smartphone-Spiels Brawl Stars auf dem Gerät der Mutter verzockt.

Wie kann das sein? Zwar durfte der junge Mann sein Taschengeld tatsächlich für Google Play-Guthabenkarten ausgeben – eine beliebte Methode, um die Ausgaben zu begrenzen. Doch als zusätzliches Zahlungsmittel war die elterliche Kreditkarte hinterlegt. Bei der monatlichen Abrechnung stellte sich heraus, dass der Sprössling exakt 2.753,91 Euro für In-App-Käufe ausgegeben hatte.

„Selbst schuld“, möchte man meinen. Doch die Rechtslage besagt: Minderjährige dürfen ohne Genehmigung der Eltern keine Käufe durchführen. Deshalb war auch in diesem Fall ein Widerspruch erfolgreich, wie Rechts-Expertin Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt. Denn die Mutter habe keinen rechtsgültigen Vertrag mit dem Spiele-Anbieter – in diesem Fall Supercell – abgeschlossen. „Dass sie ihrem Sohn das Handy zur Nutzung überlässt, beinhaltet nicht automatisch die Erlaubnis, Käufe damit durchzuführen“, betont Körber.

Durch sanften Druck der Verbraucherzentrale hat Google den Löwenanteil der Forderung erlassen – immerhin 2.654,31 Euro.

Gerade vor dem Hintergrund der lockdown-bedingt deutlich gestiegenen Medien- und Smartphone-Nutzung wollen die Verbraucherschützer insbesondere die Erziehungsberechtigten sensibilisieren. Auf jedem Gerät, das (auch) von Minderjährigen genutzt wird, sollte ein Passwort-Schutz für In-App-Käufe hinterlegt sein. Für Kinder lassen sich zudem eigene Accounts einrichten, mit denen Nutzungszeiten und -rechte – etwa für Chats – eingeschränkt werden.

Am Dienstag (9. Februar) findet der internationale Safer Internet Day 2021 statt: Der Aktionstag wird unter anderem vom Bundesjustizministerium und zahlreichen Verbänden unterstützt. Das Motto lautet in diesem Jahr: „Wem glaube ich? Meinungsbildung zwischen Fakt und Fake“.