
25 Jahre lang stand Return to Castle Wolfenstein auf dem Index – erst seit kurzem ist das Spiel offiziell in Deutschland erhältlich. Die USK hat das Spiel neu geprüft.
Was in den 80ern, 90ern und weit hinein in die 2000er-Jahre an der Tagesordnung war, kommt inzwischen nur noch ganz selten vor: dass ein Computerspiel auf dem berüchtigten ‚Index‘ landet. Die betroffenen Spiele unterliegen dadurch weitreichenden Vertriebs- und Werbe-Beschränkungen in Deutschland – eine kommerzielle Auswertung auf dem fünfgrößten Videospiele-Markt der Welt ist dadurch kaum möglich.
Wie sich die Zeiten ändern: Egal ob Doom, Quake, Mortal Kombat, Call of Duty, Resident Evil oder Dead Island – so gut wie jede PC- und Konsolen-Neuheit erscheint mittlerweile uncut.
Einer der prominentesten Vertreter wurde im März 2026 wegen guter Führung (und auf Antrag) vorzeitig von der amtlichen Liste der jugendgefährdenden Medien entfernt: Return to Castle Wolfenstein. Seit wenigen Tagen ist der Shooter-Klassiker aus dem Jahr 2001 ganz regulär in Deutschland erhältlich – zum allerersten Mal seit fast einem Vierteljahrhundert. Regulär kostet das Spiel bei Steam 4,99 €, derzeit 1,99 €.

Die hierzulande angebotene Version enthält NS-Symbole, etwa Hakenkreuze auf Fahnen und Armbinden. Anders als man annehmen möchte, waren diese Elemente dereinst nicht ausschlaggebend für die Indizierung – schließlich hatte Publisher Activision diese Symbole vorsorglich entfernt. Hauptindizierungsgrund war vielmehr die „Gewaltdarstellung“, wie der stellvertretende USK-Geschäftsführer und Justiziar Lorenzo von Petersdorff gegenüber GamesWirtschaft erklärt.
Die Listenstreichung via Bundesanzeiger im Frühjahr 2026 war wiederum Voraussetzung für eine Neuprüfung: Die Frankfurter Microsoft-Tochter Zenimax Germany hat die Version im Juli 2026 bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle eingereicht. Ergebnis: ‚Keine Jugendfreigabe‘, sprich: USK 18. Der überraschende Grund für die Altersfreigabe: „belastende Themen“, etwa Tod, Mobbing und Sucht.
Return to Castle Wolfenstein: Wie es zur 18er-Freigabe kam
Anders als das indizierte und entschärfte ‚Original‘ enthält die USK-18-Fassung verbotene Symbole nach § 86a StGB, etwa Hakenkreuze und SS-Runen. In solchen Fällen prüfen die USK-Gremien serienmäßig, ob von der Darstellung dieser Kennzeichen eine „jugendgefährende Wirkung“ ausgehen kann, so von Petersdorff: „Die sogenannte Sozialadäquanzklausel (§ 86 Abs. 4 StGB) ermöglicht es, beispielsweise NS-Symbolik in digitalen Spielen zu verwenden, sofern sie nicht verherrlichend eingesetzt wird und einem klar erkennbaren Zweck dient, etwa der künstlerischen Auseinandersetzung oder der historischen Aufklärung.“
Dass es 2018 zur aufsehenerregenden Änderung der Rechtsauffassung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde (OLJB) gekommen ist, lag ebenfalls an einem Wolfenstein-Spiel – genauer: am Zenimax-/Bethesda-Spiel Wolfenstein 2: The New Colossus. Die damals zuständige Bundesprüfstelle für jugendgefährende Medien (BpjM) – jetzt: jetzt Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) – entschied sich gegen eine Indizierung der ungeschnittenen US-Version.
USK-Geschäftsführerin Elisabeth Schecker räumte im Interview ein, dass erst durch Wolfenstein „Schwung in die Debatte“ gekommen sei. Infolge dessen wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Kriterien erarbeitet und Leitkriterien anpasst. Der ‚Wind of Change‘ hatte auch das Kulturgut Games erreicht und sorgte so für eine Gleichstellung mit Kinofilmen und TV-Serien.
Seitdem wurden rund 40 Spiele mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingereicht, wie die USK gegenüber GamesWirtschaft bestätigt. Die Bandbreite: immens – von Serious Games bis hin zu klassischen Ego-Shootern. In allen Fällen wird eine mögliche entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Wirkung geprüft und bewertet.
Von dieser Neuregelung hat im Übrigen auch der jüngste Blockbuster des für Wolfenstein zuständigen Zenimax-/Bethesda-Studios MachineGames profitiert: Die Spielwelt von Indiana Jones und der Große Kreis ist analog zur Trilogie serienmäßig mit einschlägigen Symbolen ausgestattet – und ab 16 Jahren freigegeben (mehr dazu in dieser Kolumne).












