Start Politik Lootboxen: Aufsichtsbehörde KJM gibt vorsichtige Entwarnung

Lootboxen: Aufsichtsbehörde KJM gibt vorsichtige Entwarnung

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Vier Monate nach Verkaufsstart von
Vier Monate nach Verkaufsstart von "Star Wars Battlefront 2" hat Electronic Arts das Lootboxen-System komplett umgekrempelt: Die Beutekisten enthalten nur noch Spielwährung und kosmetische Elemente.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat ihre angekündigte Stellungnahme zu den umstrittenen Lootboxen in Spielen wie „Star Wars Battlefront 2“ veröffentlicht. Die Frage, ob diese Beutekisten problematisch sind oder nicht, beantwortet die Aufsichtsbehörde der Landesmedienanstalten mit einem klaren „Es kommt darauf an“.

[no_toc]Im Auftrag des Bayerischen Arbeits-, Sozial- und Familienministeriums in Folge einer Debatte im Bayerischen Landtag hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) untersucht, wie die sogenannten Lootboxen zu bewerten sind.

Hintergrund: Seit vergangenem Jahr tobt unter Spielern, Spieleherstellern, Verbänden und Juristen ein emotional aufgeladener Streit über die Zulässigkeit der digitalen Wundertüten. Darin befinden sich – je nach Spiel – oftmals rein kosmetische Deko-Elemente, zuweilen aber auch wertvolle Ausrüstungsgegenstände, Waffen, Spielwährung oder begehrte Spielfiguren. Im Falle des Fußballspiels „FIFA 18“ können in den Sammelpäckchen entweder „Nieten“ enthalten sein – oder Superstars wie Messi, Ronaldo und Neymar. Mehr als jeder dritte „FIFA“-Spieler gibt Geld für diese Sammelpäckchen aus.

Die US-Altersfreigaben-Einrichtung ESRB hat inzwischen ein verpflichtendes Label eingeführt, das auf kostenpflichtige In-Game-Käufe dieser Art hinweisen soll. Zuvor hatte bereits Apple die App-Hersteller verpflichtet, entsprechende Elemente in der Appstore-Beschreibung offenzulegen. In mehreren Ländern werden Verbote oder eine Regulierung der Lootboxen geprüft.

Während die Jugendschützer der Selbstkontrolle USK sowie der Industrieverband Game keinen Unterschied zu Panini-Sammelbild-Tütchen und Überraschungseiern erkennen wollen, sprechen Digitalpolitiker wie Thomas Jarzombek (CDU) im Zusammenhang mit Lootboxen von einer „1A Glücksspielmechanik“.

Lootboxen: Der KJM liegen noch keine konkreten Beschwerden vor

Die Aufsichtsbehörde der Landesmedienanstalten kommt in ihrer Analyse zu dem Ergebnis, dass sich eine allgemeine Aussage nicht so ohne weiteres treffen lässt. Vielmehr hängt es von der konkreten Ausgestaltung der Lootboxen und der jeweiligen Zielgruppe ab – der Einzelfall ist also entscheidend.

Laut KJM dürfen Lootboxen oder per In-Game-Kauf freischaltbare Inhalte nicht in Form direkter Kaufappelle gegenüber Kindern und Jugendlichen beworben werden („Hol dir jetzt…!“, „Werde Mitglied…“). Gleiches gilt für irreführende Werbung, die Minderjährigen suggeriert, dass mit dem Kauf ein unrealistischer Spielvorteil in Form einer erhöhten Gewinn-Chance verbunden ist.

Weitere Indizien für unzulässige Bewerbung von Mikrotransaktionen sind aufgebauter Zeitdruck und die „visuelle und auditive Präsentation“, etwa dann wenn die beworbene Lootbox mysteriös wirkt oder in Form einer Schatzkiste gestaltet ist.

Der Behörde liegen nach eigener Darstellung bislang keine Beschwerden im Zusammenhang mit Lootboxen und deren Bewerbung vor.

Glücksspiel-Debatte um Lootboxen

Wichtig in diesem Zusammenhang: Die KJM hat gemäß ihres Auftrags nur mögliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche geprüft. Für andere Fragen – etwa mit Blick auf Suchtprävention, Glücksspielaufsicht und Verbraucherschutz – ist die KJM nicht zuständig.

Die Autoren der Analyse weisen explizit darauf hin, dass in der Anfrage aus Bayern sehr konkrete Spiele genannt waren, die ohnehin erst ab 16 Jahren freigegeben sind – gemeint sind mutmaßlich „Star Wars Battlefront 2“ (Electronic Arts) und „Overwatch“ (Activision Blizzard).

Mit der Stellungnahme der KJM sind flächendeckende Verbote oder Einschränkungen sowie mögliche Ergänzungen des Jugendschutzgesetzes unwahrscheinlicher geworden. Nicht ausgeschlossen ist allerdings, dass Verbraucherschutzzentralen oder Mitbewerber im konkreten Einzelfall klagen. So hatte die Stiftung Warentest in einer umfassenden Untersuchung beliebter Smartphone-Spiele grobe Verstöße festgestellt und insbesondere die mangelhafte Transparenz als „Abzocke“ kritisiert.

Ungeklärt bleibt die Frage, ob es sich bei Lootboxen um Glücksspiel handelt – sprich: ob einzelne Spiele und Lootbox-Mechaniken unter die Definition des  Glücksspielstaatsvertrags fallen.

Die KJM geht davon aus, dass das Thema auch weiterhin auf der Tagesordnung im deutschen Jugendmedienschutz bleibe, sagte der KJM-Vorsitzende Wolfgang Kreißig. Die hohe Relevanz zeige zum Beispiel die eingerichtete Arbeitsgruppe, die sich ausschließlich mit dem Thema Online-Games und Werbung auseinandersetzt.

Die komplette Stellungnahme ist auf der Website der Kommission abrufbar.