Wegen weniger Aufträgen und der Zurückhaltung von Werbekunden schickt Rocket Beans Entertainment die Belegschaft für drei Monate in Kurzarbeit.
„Infos zur aktuellen wirtschaftlichen Situation bei Rocket Beans“ – so lautet die Überschrift eines Blog-Eintrags, den Co-Gründer und Geschäftsführer Arno Heinisch Anfang Februar auf der Website des Online-Senders veröffentlicht hat.
Seine Botschaft: Zur „Sicherung der Arbeitsplätze“ und zur Stabilisierung des Unternehmens befindet sich der größte Teil der Belegschaft in Kurzarbeit – und zwar für vorerst drei Monate, also bis Ende April 2023. In diesem Zeitraum werde die Arbeitszeit auf 70 Prozent reduziert. Ausnahme: externe Produktionen wie die Sendung Game Two im Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen. Rocket Beans wird in diesem Zeitraum das Programm straffen und lässt einzelne Event-Folgen ausfallen.
Rocket Beans Entertainment beschäftigt am Standort Hamburg mehr als 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zählt damit zu den größten Arbeitgebern der deutschen Games-Industrie.
Kurzarbeit bedeutet: Ein Unternehmen reduziert vorübergehend die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, sofern sich ein signifikanter, unvermeidbarer Arbeitsausfall abzeichnet. Ziel dieser Maßnahme ist es üblicherweise, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden und die Mitarbeiter an Bord zu behalten – in Erwartung einer wirtschaftlichen Erholung und wieder steigender Einnahmen. Die Bundesagentur für Arbeit stockt den reduzierten Lohn auf.
Im vorliegenden Fall war die Rocket Beans Entertainment GmbH laut Heinisch zuletzt mit einem rückläufigen Auftrags-Eingang und geringeren oder ganz gestrichenen Werbebudgets konfrontiert. „Die Absage der Gamevasion im Dezember hatte bereits eine Vorahnung davon gegeben, dass uns ein wirtschaftlich herausfordernder Start ins Jahr 2023 bevorstehen würde“, so der Geschäftsführer. Die Firma tritt zunehmend auch als Produzent und Dienstleister für Events und Messen auf.
Heinisch: „Wir sind zuversichtlich, dass sich unsere wirtschaftliche Situation im Laufe des Frühjahrs entspannt und wir wieder gemeinsam mit und unterstützt von Kooperationspartnern aufwendige Shows und größere Events umsetzen können.“
Der Rocket-Beans-Geschäftsbetrieb finanziert sich aus Sponsorings, Fanartikel-Verkäufen, Werbung (etwa bei YouTube), besagten Auftragsproduktionen sowie dem Bezahlangebot ‚Rocket Beans Supporter Club‘ (RBSC), das für einen monatlichen Betrag von 5 € ein Forum-Abzeichen, Shop-Rabatte und Gewinnspiele bietet. Diese freiwillige Unterstützung der Zuschauer und Fans soll dazu beitragen, die Unabhängigkeit der Firma mit Blick auf Inhalte zu stärken. Für die nähere Zukunft will Rocket Beans mit zusätzlichen RBSC-Features experimentieren.
Rocket Beans Entertainment mit Sitz in Hamburg wurde 2015 von Daniel ‚Budi‘ Budiman, Etienne Gardé, Arno Heinisch, Nils Bomhoff und Simon Krätschmer gegründet – die Anfangsbuchstaben ergeben den Namen der Firma. Zum Team gehören bekannte Moderatoren wie Sofia Kats, Colin Gäbel, Florentin Will, Viet Nguyen und Gregor Kartsios. Für ihre Konzepte und Formate wurden die ‚Bohnen‘ vielfach mit Preisen ausgezeichnet, darunter der Deutsche Fernsehpreis.
@mi Jake
Und deine Infos beziehst du woher?
Es kann doch auch sein, dass Werbepartner mit denen geplant wurde kurzfristig abgesprungen sind. Oder dass Events kurzfristig wegen unvorhergesehener Probleme nicht umsetzbar waren. Oder dass plötzlich mehr Supporter weggebrochen sind als geplant.
Indem ich beruflich zum Thema Kurzarbeit berate. Dass Vertragspartner kurzfristig abspringen oder ein Kunden-/Supporter-Stamm wegbricht, ist nicht „unvorhergesehen“ im Sinne des Gesetzes, sondern schlicht das normale Betriebsrisiko des Unternehmens. Ich kenne zwar die genauen Hintergründe für die geplante Kurzarbeit-Einführung nicht, aber auf Grundlage dessen, wie laut Artikel die Kurzarbeit begründet wird, dürften die gesetzlichen Voraussetzungen schlicht nicht vorliegen. Die Agentur für Arbeit dürfte auf der Grundlage das Kurzarbeitergeld schlicht nicht bewilligen bzw. zurückfordern.
Das dürfte dann wohl ein illegaler Bezug von Kurzarbeit sein. Voraussetzung fuer die Kurzarbeit ist ein unvorhergesehener, unvermeidbarer Arbeitsausfall. Eine schlechte wirtschaftliche Lage rechtfertigt KUG nicht; das ist letztlich das allgemeine Unternehmerrisko; die Sozialkassen sind nicht dafür da, das abzufedern.
Das Kurzarbeitergeld dürfte dann wohl zurückzuzahlen sein.
@Mi Jake:
Ich arbeite in der BA in der Abteilung die Kug bewilligt. Natürlich rechtfertigt eine „schlechte wirtschaftliche Lage“ den Bezug von Kug, die erste Aussage war schlicht viel zu pauschal und falsch formuliert. Siehe auch § 96 Abs. 1 i.V.m Abs. 2 SGB III:
“ Ein Arbeitsausfall ist erheblich, wenn
1. er auf wirtschaftlichen Gründen […] beruht […]
(2) Ein Arbeitsausfall beruht auch auf wirtschaftlichen Gründen, […] die durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung bedingt ist.“
Wie du in deinem anderen Kommentar erwähnst, muss der Ausfall über das übliche Betriebsrisiko hinausgehen und unvermeidbar sein, sowie aber auch und vor allem gleichzeitig vorübergehend. Nichtsdestrotrotz ist genau die schlechte wirtschaftliche Lage ein Grundpfeiler dafür, überhaupt in Kurzarbeit gehen zu dürfen.
Viel wichtiger wäre mal die Information, ob das ganze tatsächlich genehmigt wurde. Das Problem an allen Artikeln zur Kurzarbeit bei RBTV ist für mich, dass die Begründung geschrieben wird einfach hinten und vorne nicht verständlich ist.
Zum einen kann/muss das Abspringen von Sponsoren dem normalen Betriebsrisiko zugeordnet werden, aber es muss eben auch eine Annahme Vorliegen, dass in absehbarer Zeit wieder mit einem Übergang zur Vollarbeit zu rechnen ist. Da stelle ich mir die Begründung mehr als schwierig vor, leider kenne ich genügend Kolleginnen und Kollegen die solche lapidaren Anzeigen genehmigen ohne konkreter nachzufragen…
Ist das überhaupt in der Praxis vorstellbar, dass ein Unternehmen die Belegschaft in Kurzarbeit schickt, ohne dass das vorher genehmigt wurde?
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