Start Wirtschaft Lootboxen-Urteil in Österreich: Schlappe für EA und Sony

Lootboxen-Urteil in Österreich: Schlappe für EA und Sony

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EA Sports FC 24 ist mit dem grünen USK-12-Siegel ausgestattet - während die FIFA-Vorgänger ohne Einschränkungen freigegeben sind (Abbildungen: EA)
EA Sports FC 24 ist mit dem grünen USK-12-Siegel ausgestattet - während die FIFA-Vorgänger ohne Einschränkungen freigegeben sind (Abbildungen: EA)

Von einem „Desaster für Sony und EA“ sprechen die Kläger: Auch in zweiter Instanz werden Lootboxen in Österreich als illegales Glückspiel eingestuft.

„Mehrere tausend Euro“ müssen Sony Interactive und der US-Publisher Electronic Arts an einen FIFA-Spieler zurückzahlen, der vor österreichischen Gerichten geklagt hatte. Das Landesgericht Wien hat in der Berufungsverhandlung das erstinstanzliche Urteil bestätigt, wonach es sich bei Lootboxen für den Spielmodus FIFA Ultimate Team (FUT) um konzessionspflichtiges Glücksspiel handelt.

Richard Eibl ist Geschäftsführer des Prozessfinanzierers Padronus und hat das Urteil gemeinsam mit der Wiener Kanzlei Salburg erwirkt: „Erstinstanzliche Gerichte orientieren sich an der Rechtsprechung der höherinstanzlichen Gerichte. Insofern ist die Signalwirkung der Gerichtsentscheidung für alle Lootboxen-Betreiber verheerend und im gesamten deutschsprachigen Raum einmalig. Das Gerichtsurteil ist inhaltlich brutal und geht mit den Lootbox-Betreibern hart ins Gericht. Es ist das Aus für Lootboxen in Österreich.“

Sony Interactive und Electronic Arts hätten nun noch den Obersten Gerichtshof anrufen können. Eibl stellt allerdings fest, dass die Wahrscheinlichkeit rein statisch bei unter 10 Prozent liegt, dass die Bewertung des Landesgerichts einkassiert wird: „Sony und EA sind sich dessen bewusst und legen deshalb aus taktischen Gründen keine Revision ein.“

Electronic Arts liefert eine eigene Interpretation des Urteils und hält die Gerichtsentscheidung „für verfehlt“: In einer Stellungnahme heißt es, „sowohl die Fakten als auch die Rechtslage“ seien falsch ausgelegt worden. „Wir haben zwar beschlossen, gegen diese Entscheidung, die über diesen Einzelfall hinaus keine weiteren rechtlichen Auswirkungen hat, keine Berufung einzulegen, sind aber zuversichtlich, dass unsere Spiele nicht als Glücksspiele zu qualifizieren sind und halten alle lokalen Gesetze in vollem Umfang ein.“

Aufsichtsbehörden und Gerichte auf der ganzen Welt hätten in ähnlichen Fällen zugunsten von EA entschieden.Auch dasselbe Landesgericht, das in diesem Verfahren entschieden hat, hat in einem anderen Verfahren bereits zu unseren Gunsten entschieden. Wir entwickeln unsere Spiele so, dass sie Millionen von Spielern und Spielerinnen weltweit fairen und wertvollen Spielspaß bieten und setzen uns dafür ein, dass auch unsere österreichischen Spielerinnen und Spieler weiterhin Zugang zu denselben Spielen und Funktionen haben wie Millionen anderer Spielerinnen und Spieler, die Freude an unseren Spielen haben.“

Nach eigenen Angaben hätten sich beim Prozessfinanzierer bereits „mehrere tausend“ Lootbox-Käufer gemeldet, um Ansprüche geltend zu machen. Padronus wirbt um weitere Betroffene, sich dem Sammelverfahren anzuschließen – ein Risiko gäbe es nicht, da der Anbieter alle Gerichts- und Rechtsvertretungskosten übernimmt und sich über eine Provision finanziert.

Abzuwarten bleibt, inwieweit sich das Urteil auf den Vertrieb von EA Sports FC 24 in Österreich auswirkt. Der FIFA 23-Nachfolger erscheint am 29. September für PC und Konsole. In dieser Version ist eine vergleichbare Spielmechanik verbaut, die Spieler zum Kauf von Spielwährung und digitalen Sammelpacks mit zufallsgenerierten Inhalten für den Online-Modus Ultimate Team veranlasst.

Die für den deutschen Markt zuständige Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in Berlin hat EA Sports FC 24 erstmals in der knapp 30jährigen Historie der Serie mit einer Altersfreigabe von 12 Jahren ausgestattet – bislang waren die Fußballsimulationen ohne Einschränkungen freigegeben. Die USK begründet die Entscheidung mit dem ‚Handlungsdruck‘ sowie ‚In-Game-Käufe + zufällige Objekte‘ – der USK-Chiffre für Lootboxen.