Wer vom Steuerentlastungs-Vorschlag des BIU profitieren will, muss zunächst einen Kulturtest bestehen – eine Art „Abiprüfung für Spiele-Entwickler“.
Grünen-Sprecherin Tabea Rößner machte auf dem Podium erst gar keinen Hehl daraus, dass ihr der sogenannte Kulturtest „doch eher Bauchschmerzen“ bereite. Jener „standardisierte Kulturtest“ ist einer der zentralen Punkte des am Mittwoch vorgestellten Fördermodells, mit dem der Branchenverband BIU e. V. hiesige Spielestudios steuerlich entlasten und so das Games-Entwicklungsland Deutschland zu neuer Blüte führen will.
Kulturtest: Kern des BIU-Fördermodells für Games aus Deutschland
[toc]Der Berliner Lobby-Verband (dem faktisch alle großen Publisher und Studios angehören) war seitens der Politik aufgefordert worden, doch einfach mal einen konkreten Vorschlag für ein wirksames Förderprogramm vorzulegen. Erklärtes Ziel des Modells ist es, mit einem „einfachen und transparenten“ und EU-konformen Mechanismus die Produktion von Spielen made in Germany zu fördern, und zwar sowohl kleine als auch mittlere und große Unternehmen wie etwa Blue Byte, dessen Studioleiter Benedikt Grindel ebenfalls nach Berlin gereist war.
Handeln tut Not: Der Marktanteil deutscher Spiele in Deutschland betrug 2015 magere 6,5 Prozentpunkte und wird fürs Gesamtjahr 2016 mangels großer Releases noch weiter fallen, womöglich unter 5 Prozent. Von 100 Euro, die hierzulande für Spiele ausgegeben werden, landen schon jetzt 93,50 Euro bei angelsächsischen, französischen oder japanischen Spieleherstellern, beispielsweise bei Electronic Arts, 2K Games, Ubisoft, Square Enix oder Sony. Die Lage auf dem Heimatmarkt ist also beunruhigend, zumal die Beschäftigungslokomotiven aus dem Online- und App-Sektor schwächeln.
Der BIU sieht die Gründe erwartungsgemäß nicht in der Spielqualität oder Vermarktung, sondern in der „schlechten finanziellen Ausstattung der Entwicklungsstudios“ – explizit im Vergleich zu internationalen Märkten, deren Regierungen mit Förderprogrammen (siehe Polen) oder „Tax Breaks“, also Steuervergünstigungen locken.
Fördermodell: 25 Prozent Rabatt auf die Steuerschuld
Konkret will der BIU das Einkommens- und Körperschaftssteuergesetz ergänzen und zwar um einen Passus für „Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Erstellung von kulturell wertvollen interaktiven elektronischen Werken“, landläufig auch als Computer- und Videospiele bekannt.
Spielestudios sollen steuerlich entlastet werden, indem die Steuerschuld mittels eines „Kulturförderungsbonus“ reduziert wird. Dem BIU schwebt ein Abschlag in Höhe von 25 Prozent auf die direkt zurechenbaren Produktionskosten vor. Darunter fallen Aufwendungen für Personal, Software, PCs, Lizenzen, Mobiliar, nicht aber zum Beispiel der Steuerberater oder die Assistentin.
Übersetzt: Die Entwicklung wird pi mal Daumen um ein Viertel günstiger. Die Regelung greift aber natürlich nur dann, wenn das Unternehmen profitabel ist. Wirft das Spiel keinen Gewinn ab, trägt das Finanzamt – also der Steuerzahler – die Differenz.
Für das Studio birgt die zugeteilte Förderung unter Umständen existenzielle Risiken. Denn der Kulturförderungsbonus kann auch rückwirkend entfallen, falls die zwingend nötige Zertifizierung in Form des Kulturtests entzogen wird. Dies kann der Fall sein, wenn ein Spiel wider Erwarten beispielsweise keine USK-Kennzeichnung enthält. Ein Großauftrag wie Dead Island 2 würde unter diesen Vorzeichen erst gar nicht an deutsches Studio wie Yager vergeben werden.
Nachträglich gestrichen werden etwaig gewährte Steuerermäßigungen auch dann, wenn das Spiel nicht binnen fünf Jahren fertiggestellt wird oder wenn der förderfähige Betrag von 200.000 Euro nicht erreicht wird. Die Obergrenze der Steuererstattung liegt übrigens bei 5 Millionen Euro, gerechnet auf maximal 5 Jahre. Eine One-Man-Show – also ein Minecraft oder ein Tiny Wings – ist unter diesen Vorzeichen genauso kaum vorstellbar wie ein internationaler Blockbuster, der mit europäischen Toptiteln wie The Witcher 3 oder Battlefield 1 konkurrieren könnte.
Umstrittener Kulturtest: Kulturell wertvoll ist, was in Deutschland spielt
Wer vom Steuerrabatt profitieren will, muss zunächst den erwähnten Kulturtest bestehen, quasi eine Art Abiprüfung für Spiele-Entwickler. Wer nicht genügend Kriteren erfüllt und Punkte einheimst, fällt durch und muss sein Projekt anderweitig finanzieren.
Der Katalog ist umfangreich: So soll das Setting des Spiels in Deutschland angesiedelt sein und die Hauptcharaktere sollen einen Bezug zu Deutschland oder eine „Persönlichkeit der deutschen und europäischen Zeit- und Weltgeschichte“ aufweisen.
Deutsche Dialoge und Vertonung sind ebenso Pflicht wie der Anspruch, dass Spielgestaltung, Gamedesign oder Story die deutsche „Alltags-, Pop-, Jugend- oder Hochkultur“ aufgreifen. Pluspunkte sammelt auch, wer eine Story auf einer literarischen oder filmischen Grundlage aus dem deutschen Sprachraum basieren lässt (Grimms Märchen als Beispiel) oder wenn ein Spiel „deutschen Spieltraditionen“ entspricht oder diese weiterentwickelt. Dies gilt beispielsweise für Wirtschaftssimulationen und Aufbauspiele, die ja als „typisch deutsch“ gelten.
Chancen auf eine Förderung hat ohnehin nur, wenn minimum ein Drittel der leitenden Mitarbeiter und ein Drittel der Grafiker, Entwickler, Missions-Designer ihren Wohnsitz in Deutschland oder in der EU haben. 50 Prozent der Entwicklung müssen in Deutschland stattfinden.
Eine Fußballmanager-App wäre also förderfähig, ein Science-Fiction-Rollenspiel wie The Surge eher nicht – doch auch ein „Fantasy-Spiel könne wertvoll sein“, wie Herr-der-Ringe-Fan Saskia Esken einwarf, die für die SPD sowohl im Bundestag als auch in der BIU-Diskussionsrunde sitzt.
Welches Gremium darüber bestimmt, ob ein Spiel letztlich förderfähig ist oder nicht, geht aus dem Papier nicht hervor. Liegt das abgestempelte Prüf-Zertifikat erst einmal vor, muss es bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Welche eingereichten Kosten dann letztlich der Steuerschuld zugerechnet werden, entscheidet in jedem Fall ein hoffentlich gut gelaunter Beamter im zuständigen Finanzamt.
BIU-Fördermodell: Debattenbeitrag für einen späteren Gesetzentwurf
So ein Kulturtest ist im Übrigens nichts völlig Ungewöhnliches. Er wird in ähnlicher Form seit längerer Zeit auch in Großbritannien und Frankreich angewandt, zum Beispiel bei Filmproduktionen, die sich dort um Fördermittel bewerben. Auch der Deutsche Filmförderfonds klopft Anträge auf konkrete Kriterien ab und vergibt Punkte, wenn etwa der Hauptdarsteller aus Deutschland kommt oder ein Krimi im Duisburger Hafen spielt.
BIU-Geschäftsführer Schenk betonte, dass das Papier als „Debattenbeitrag“ zu verstehen ist und niemand ernsthaft erwarte, dass es übermorgen in ein Gesetz münde. Stattdessen solle der Vorschlag in den kommenden Monaten diskutiert, ergänzt, korrigiert und feingeschliffen werden, um am Ende Eingang in einen Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl 2017 zu finden. Von den Segnungen eines solchen Programms würden Studios also allerfrühestens 2018 profitieren.
Wer sich für die Details der steuerlichen Berechnung und den Kulturtest interessiert, kann sich den vorformulierten Gesetzentwurf auf der Website des BIU herunterladen.
Nicht an der Entstehung des BIU-Papiers beteiligt war der GAME Bundesverband: Dort arbeitet man an einem eigenen Vorschlag, der Anfang 2017 vorgestellt werden soll.
Update vom 25. November 2016: BIU konkretisiert Kulturtest
Keine 48 Stunden nach der Vorstellung des Fördermodells hat der BIU das eingetroffene Feedback analysiert und in den Vorschlag eingebacken. Die Formulierung „kulturell wertvolle Spiele“ wurde überarbeitet, da sie laut BIU „vielfach zu Verwirrungen und Missverständnissen geführt“ habe, die nicht die Intention des Verbands widerspiegelten.
Zusätzlich wurde konkretisiert, wie man sich den Kulturtest vorzustellen habe. Demnach verfolgt der BIU eine Punktevergabe, wie sie auch in anderen europäischen Ländern üblich ist (siehe oben). Selbstkritisch merken die Veranstalter an, dass sie bei der Vorstellung „zu wenig auf die politische und rechtliche Notwendigkeit dieses Kulturtests hingewiesen“ hätten. Denn der Kulturtest sei „zwingend erforderlich, damit eine Förderung von Games in Deutschland mit dem EU-Recht kompatibel ist.“
In der erweiterten und überarbeiteten Fassung des BIU-Vorschlags ist ein beispielhaftes Punktesystem enthalten, bei dem von 42 maximal erreichbaren Punkten mindestens 16 erforderlich sind, um das Prüfzertifikat zu erhalten. Erfüllt ein eingereichtes Spiel eines der vier Kriterien-Blöcke (Kontext, Inhalt, Personal, Standort) nicht, so sei dies kein Ausschluss-Kriterium – wichtig sei nur, dass in Summe die entsprechende Punktezahl erreicht wird. Die konkrete Punkte-Zuordnung ist im Entwurf noch nicht enthalten.
[…] Der Kulturtest: Die Steuer-Prüfung des BIU Gameswirtschaft.de v. 24.11.2016 […]
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