Start Meinung Fröhlich am Freitag 30/2019: Eine Zensur findet meistens nicht statt

Fröhlich am Freitag 30/2019: Eine Zensur findet meistens nicht statt

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Links die Steam-Top-Seller am 25. Juli - rechts die gleichen Top 10, nur 24 Stunden später: Die internationale Version von
Links die Steam-Top-Seller am 25. Juli - rechts die gleichen Top 10, nur 24 Stunden später: Die internationale Version von "Wolfenstein: Youngblood" wird nicht mehr eingeblendet.

Ein knappes Jahr nach Inkrafttreten der neuen USK-Richtlinien lehnt der Handel die Listung von Spielen mit Hakenkreuzen ab – für Spiele-Entwickler ein kommerzielles Risiko.

Verehrte GamesWirtschaft-Leser,

kein Joghurt-Hersteller hat einen Rechtsanspruch darauf, dass seine Joghurts bei Edeka oder Lidl gelistet werden. Es gehört zu den nobelsten freien Entscheidungen jedes Kaufmanns, welche Produkte er anbietet und welche eben nicht. Oft genug zeigt sich in der Sortiments-Gestaltung auch eine Haltung: Mein lokaler Bio-Supermarkt zum Beispiel schmeißt Lieferanten und ganze Marken von heute auf morgen aus dem Sortiment, wenn leiseste Zweifel an Qualitätsstandards, Zutaten oder Herstellungsmethoden ruchbar werden – Umsatz hin oder her. Dann wird nicht nur ausgelistet, sondern zugleich ausgemistet.

Ein Unternehmen, das bislang nicht im Verdacht stand, leichten Herzens auf Umsatz zu verzichten, ist die Media-Saturn-Gruppe mit ihren mehr als 400 Märkten allein in Deutschland. Und trotzdem hat sich das Unternehmen entschieden, die heute erscheinende Neuheit „Wolfenstein: Youngblood“ nur in der deutschen Version, nicht aber in der Internationalen Version anzubieten. Das hat eine Unternehmens-Sprecherin auf Anfrage gegenüber der Redaktion bestätigt.

Fröhlich am Freitag - die wöchentliche Kolumne bei GamesWirtschaft
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Der wesentliche Unterschied: Die „International Version“ von „Wolfenstein Youngblood“ zeigt verfassungsfeindliche Symbole, also Hakenkreuze und SS-Runen. Das ist bei den DVDs von „Das Boot“ (11,99 Euro) oder „Inglourious Basterds“ (7,99 Euro) zwar auch der Fall, aber das Unternehmen zieht offenbar eine feine Grenze zwischen Film und Spiel. Tatsächlich wird die Entscheidung mit dem „sensiblen Inhalt“ begründet.

Rein rechtlich wäre beides völlig unproblematisch, denn alle Fassungen verfügen über eine USK-18-Freigabe.

Auch bei GameStop und im Xbox Store kann man die „International Version“ in Deutschland nicht kaufen beziehungsweise herunterladen (Stand: 26.7.). Wie gesagt: ein USK-geprüftes, legales Produkt, das exakt den gleichen Auflagen unterliegt wie etwa „Grand Theft Auto 5“. Amazon hat da deutlich weniger Hemmungen. Bei Steam ist die PC-Version zwar herunterladbar, allerdings wird die deutlich gefragtere Hakenkreuz-Fassung in der Topseller-Liste ausgeblendet. Warum das so ist – unklar.

Vergleichbare Vorkommnisse gibt es in anderen Kulturbetrieben auch, und zwar regelmäßig: Der SPIEGEL hat vor zwei Jahren ein Buch aus der kommerziell unfassbar wichtigen SPIEGEL-Bestseller-Liste gestrichen, weil die Chefredaktion es für antisemitisch hielt und man dessen Verbreitung nicht unterstützen wollte. Auch die Werke krawalliger Autoren wie Thilo Sarrazin sind bei Buchhändlern zuweilen nur auf Bestellung zu haben.

Nun darf man natürlich die Meinung vertreten, dass Nazi-Symbole per se in Videospielen nichts zu suchen haben – was zugegebenermaßen eine Minderheiten-Position darstellt, zumindest innerhalb der Branche. Und natürlich handelt es sich in allen Fällen um eine freie unternehmerische Entscheidung, die es zu respektieren gilt – siehe Joghurt.

In der Praxis bedeutet das aber, dass marktführende deutsche Einzelhändler ein konkretes, legales Produkt nahezu geschlossen boykottieren. Was der Staat qua Verfassung nicht darf, erledigt der Handel: Er zensiert, indem er bestimmte Produkte erst gar nicht in Download-Stores, Online-Shops und Regalen zulässt – und zwar aus rein inhaltlichen Gründen und Bedenken.

Sowohl hiesige Studios als auch internationale Publisher können die Signale der Marktführer nur dahingehend deuten, dass der Vertrieb von Games mit eingebackener Nazi-Symbolik zumindest in Deutschland vorerst mit Risiken verbunden bleibt – weniger in strafrechtlicher Hinsicht, sondern mit Blick auf den Break-Even.

Denn was nützt den Entwicklern die mühsam errungene Sozialadäquanz-Freiheit für Hakenkreuz-Spiele, wenn die USK zwar die Unbedenklichkeit formell attestiert, das Produkt dann aber ausgerechnet im wichtigen deutschen Markt entweder gar nicht oder nur mit Mühe zu bekommen ist?

Ein schönes Wochenende mit erträglichen Temperaturen wünscht Ihnen

Petra Fröhlich
Chefredakteurin GamesWirtschaft


In der ursprünglichen Fassung der Kolumne wurde erwähnt, dass die internationale Version von „Wolfenstein Youngblood“ auch im Nintendo eShop und im PlayStation Store nicht erhältlich sei. Dies hat sich mit dem heutigen Tag (26.7.) geändert. Wir haben den Abschnitt aktualisiert.

Alle Folgen unserer Kolumnen-Reihe finden Sie in der Rubrik „Meinung“.