Soforthilfen, Zuschüsse, Darlehen: Die Bundesländer verfolgen unterschiedliche Strategien, um Freiberuflern und Unternehmen in der Coronakrise zu helfen – ein Überblick.
Der Bund will die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise mit massiven Hilfspaketen und milliardenschweren Schutzschirmen bekämpfen. Selbstständige und Freiberufler können eine Soforthilfe von bis zu 9.000 Euro beantragen – kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern dürfen mit bis zu 15.000 Euro rechnen, wenn die Firma infolge der Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Daneben gibt es einen bunten Strauß weiterer Erleichterungen, etwa Steuerstundungen.
Die Bundesländer legen individuelle Programme, um die Herausforderungen der Coronakrise abzufedern und sowohl Unternehmen als auch Jobs zu retten – beinahe täglich gibt es neue Entwicklungen. Diese Übersicht wird deshalb laufend erweitert und aktualisiert (Irrtum und kurzfristige Änderungen vorbehalten) – über Hinweise per E-Mail freuen wir uns.
Stand: Dienstag, 24. März / 12 Uhr
Coronakrise: Die Soforthilfe der Bundesländer
Baden-Württemberg
Freiberufler, Künstler, Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss:
- Maximal 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
- Maximal 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
- Maximal 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Wichtig: Nicht förderfähig sind Liquiditäts-Engpässe und Umsatzausfälle, die vor dem 11. März 2020 eingetreten sind. Anträge können voraussichtlich ab Mittwoch (25. März) gestellt werden Ansprechpartner sind die jeweiligen Industrie- und Handelskammern.
Außerdem versorgt die Landesbank in Not geratene Unternehmen mit Liquidität und Überbrückungsfinanzierungen.
Weitere Informationen:
- Liste der Corona-Hilfsprogramme in Baden-Württemberg
- Informationen des Wirtschaftsministeriums
Bayern
Gewerbliche Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern sowie Freiberufler mit Sitz in Bayern können das „Sofortprogramm Corona“ in Anspruch nehmen, das Liquiditäts-Engpässe überbrücken soll. Die Soforthilfe ist abhängig von der Zahl der Erwerbstätigen:
- Solo-Selbstständige sowie Unternehmen bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro
- Bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro
- Bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro
- Bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro
Zur Berechnung von Zuschüssen für Teilzeitkräfte und 450-Euro-Jobs werden Faktoren angewandt.
Der Förderantrag ist ausgesprochen schlank gehalten und besteht lediglich aus zwei DIN-A4-Seiten. Der Antragsteller muss unter anderem erklären, dass der Engpass unmittelbar mit der Coronakrise zusammenhängt.
- Antrag auf Soforthilfe (PDF)
- Informationen des bayerischen Wirtschaftsministeriums
Berlin
Das Land Berlin stellt zunächst 100 Millionen Euro zur Verfügung. Freiberufler und Solo-Selbstständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können in Kürze Anträge gestellt werden – die Zuschüsse müssen nicht zurückbezahlt werden. Das Programm soll am 27. März 2020 (Freitag) anlaufen.
Brandenburg
Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 100 Angestellten erhalten eine nicht rückzahlbare Soforthilfe:
- Bis zu 2 Erwerbstätige bis zu 5.000 Euro
- Bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 10.000 Euro
- Bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 Euro
- Bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 Euro
- Bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 Euro
Zuständig ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg. Die Antragstellung soll ab 25. März (Mittwoch) möglich sein.
Bremen / Bremerhaven
Um die Liquidität von Kleinstunternehmen, Freiberuflern und Solo-Selbstständigen zu sichern, erfolgen Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro. Im Einzelfall sind auch Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro möglich, die nicht zurückbezahlt werden müssen.
- Weitere Informationen für Unternehmen in Bremen
- Corona-Soforthilfe der BAB-Förderbank
- Antrag auf Soforthilfe (PDF)
Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt kleine Betriebe und Freiberufler, deren Existenz und/oder Liquidität durch die Coronakrise gefährdet ist. Die maximale Höhe der nicht rückzahlbaren Soforthilfe ist nach Zahl der Beschäftigten gestaffelt:
- Solo-Selbstständige: 2.500 Euro
- Bis 9 Mitarbeiter: 5.000 Euro
- 10 bis 50 Mitarbeiter: 10.000 Euro
- 51 bis 250 Mitarbeiter: 25.000 Euro
Weitere Informationen:
- Eckpunkte des Hamburger Schutzschirms
- Coronavirus-Information für Unternehmen
Hessen
Unmittelbare Zuschüsse wurden von der hessischen Landesregierung bislang nicht beschlossen. Das Instrumentarium besteht vorwiegend aus Darlehen und Bürgschaften sowie gestundeten Steuervorauszahlungen. In Summe will Hessen kurzfristig 75 Milliarden Euro bereitstellen.
Mecklenburg-Vorpommern
Klein- und Kleinstbetriebe sowie Freiberufler erhalten zinsfreie Darlehen von maximal 20.000 Euro, die zurückbezahlt werden müssen. Größere Unternehmen können bis zu 200.000 Euro beantragen. Anträge sind voraussichtlich erst ab Anfang April möglich. Am heutigen Dienstag berät das Kabinett über Soforthilfen: Geplant sind 9.000 Euro für Firmen mit maximal fünf Mitarbeitern sowie 15.000 Euro für Unternehmen mit sechs bis zehn Mitarbeitern (jeweils für drei Monate). Das Sofortprogramm hat ein Volumen von 100 Millionen Euro.
Niedersachsen
Anders als in vielen anderen Bundesländern erhalten Freiberufler und Unternehmen in Niedersachsen bislang keine Zuschüsse. Stattdessen werden Förderprogramme in Form von Bürgschaften und Darlehen seitens der NBank aufgelegt.
Nordrhein-Westfalen
Freischaffende, professionelle Künstler und Dienstleister, die in Folge der Coronakrise in existenzielle Probleme geraten, erhalten auf Antrag eine Einmalzahlung von bis zu 2.000 Euro. Das Geld muss nicht zurückbezahlt werden.
Bereits bewilligte oder in Prüfung befindliche Medien-Förderungen werden auch dann ausbezahlt, wenn Veranstaltungen und Projekte aufgrund der Coronakrise abgesagt werden.
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler werden zusätzlich zu den Mitteln des Bundes unterstützt: Das Land NRW will die Mittel aufstocken – im Gespräch sind Soforthilfen bis zu 25.000 Euro für Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten. Außerdem greifen Bürgschaften, Steuerstundungen und Beteiligungskapital für Kleinunternehmen.
Für selbstständige Künstler wurde außerdem eine Soforthilfe im Volumen von 5 Millionen Euro aufgelegt. Geplant ist eine nicht rückzahlbare Einmalzahlung von 2.000 Euro.
Rheinland-Pfalz
Freiberufler und Unternehmen in Rheinland-Pfalz sind vorerst auf Leistungen des Bundes angewiesen. Das Bundesland selbst will zunächst Bürgschaften, Steuerstundungen und Darlehen einsetzen.
Saarland
Das kleinste Bundesland schnürt ein sogenanntes „Überlebenspaket“. Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern sowie freiberufliche Künstler und Kulturschaffende erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 3.000 bis 10.000 Euro. Achtung: Voraussichtlich gelten Obergrenzen beim Umsatz.
Sachsen
Der Freistaat Sachsen verlässt sich zunächst auf die Hilfe des Bundes. Bei Bedarf können bei der Sächsischen Aufbaubank zinslose Darlehen von bis zu 50.000 Euro beantragt werden.
Sachsen-Anhalt
Künstler erhalten 400 Euro pro Monat (zunächst befristet auf zwei Monate). Anträge können ab sofort gestellt werden. In Kürze soll ein Soforthilfeprogramm starten, das auf Freiberufler und Kleinstunternehmer zugeschnitten ist.
Schleswig-Holstein
Eine halbe Milliarde Euro stellt die Landesregierung von Schleswig-Holstein in Form von Soforthilfen zur Verfügung – 100 Millionen sind für direkte, nicht zurückzahlbare Zuschüsse vorgesehen. Solo-Selbstständige erhalten bis zu 2.500 Euro, Unternehmen bis zu fünf Mitarbeitern können 5.000 Euro beantragen und Unternehmen bis zu zehn Mitarbeitern bekommen bis zu 10.000 Euro. Anträge können vermutlich noch in dieser Woche gestellt werden.
Thüringen
Der Freistaat Thüringen unterstützt Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitern: Die Soforthilfe beträgt bis zu 30.000 Euro und muss nicht zurückbezahlt werden. Anträge können ab sofort gestellt werden.