Start Politik Altersfreigaben: USK verankert „glücksspielähnliche Mechanismen“ in Leitkriterien

Altersfreigaben: USK verankert „glücksspielähnliche Mechanismen“ in Leitkriterien

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Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat ihren Sitz in der Berliner Torstraße (Foto: GamesWirtschaft)
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat ihren Sitz in der Berliner Torstraße (Foto: GamesWirtschaft)

Die USK aktualisiert den Kriterien-Katalog für Altersfreigaben mit Blick auf Nutzungsrisiken – darunter „exzessive Mediennutzung“ und „Kauffunktionen“.

Jugendorganisationen, Kirchen, Spielehersteller und Ministerien gehören dem 15köpfigen Beirat der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) an, der in seiner Sitzung am 13. Dezember einstimmig und wie angekündigt die Erweiterung der sogenannten ‚Leitkriterien‘ zum 1. Januar 2025 beschlossen hat.

Diese Leitkriterien umfassen den Katalog jener ‚Nutzungsrisiken‘, die die Grundlage für die Alterseinstufung von Computer- und Videospielen bilden. Auf solche Risiken und Nebenwirkungen für Kinder und Jugendliche wird seit 2023 unter anderem auf Packungsrückseiten physisch vertriebener Games hingewiesen – nicht aber in Online-Shops marktführender Versender wie Amazon oder beim Download auf Plattformen wie dem PlayStation Store.

Auf das Urteil der Gremien können sich folgende Faktoren auswirken:

  • Kommunikations- und Kontaktfunktionen
  • Kauffunktionen
  • Glücksspielähnliche Mechanismen
  • Exzessive Mediennutzung (zum Beispiel Season-/Battle-Passes, Wait to Play)
  • Datenweitergabe an Dritte
  • Nicht altersgerechte Kaufappelle
  • Problematische Werbeinhalte

Unter den Oberbegriff „Glücksspielähnliche Mechanismen“ fallen je nach Einzelfall die umstrittenen Lootboxen – also Elemente, die über zufallsbasierte virtuelle Belohnungen funktionieren und über Echtgeld-Einsatz und / oder extrem lange Nutzungszeiten erreicht werden. Seit 2023 werden solche Risiken bereits in der Spruchpraxis berücksichtigt: So ist das Fußballspiel EA Sports FC 25 ebenso wie der Vorgänger ab 12 Jahren freigegeben. In der Praxis ergeben sich dadurch aber keine Einschränkungen mit Blick auf Marketing und Vertrieb.

USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker sieht im Update einen Beleg für funktionierenden Jugendschutz bei Games und eine „besonders fortschrittliche“ Rolle Deutschlands im internationalen Vergleich: „Lootboxen, Chat- und Kauffunktionen oder Mechanismen, die eine exzessiven Mediennutzung fördern, können Risiken für Kinder und Jugendliche sein. Die USK berücksichtigt solche Risikophänomene in der Vergabe von Alterskennzeichen. Aktuell erhalten 30 Prozent der geprüften Spiele eine höhere Alterskennzeichnung aufgrund von Nutzungsrisiken.“

Heico Michael Engelhardt, Beiratsvorsitzender der USK: „Die USK hat beim Thema der neuen Nutzungsrisiken in den letzten Jahren einmal mehr gezeigt, dass sie mit neuen Entwicklungen bei Games Schritt hält und ein besonders aktuelles und hohes Niveau im Jugendschutz sicherstellt. Nun muss es gemeinsame Aufgabe von USK, den Unternehmen und der Politik sein, diese geltenden neuen Regelungen und Hilfen für Eltern noch bekannter zu machen, damit sie noch besser positiv wirken und im Erziehungsalltag helfen können.“


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