Es ist das erste Mal, dass die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und die USK ein Jugendschutzprogramm für ein geschlossenes Konsolen-System durchwinken. Die Einstellungen der Nintendo Switch erfüllen alle Kriterien des Anforderungskatalogs.
Egal ob Windows, iOS-Appstore, Google PlayStore oder PlayStation 4: Faktisch jedes Betriebssystem und jede Plattform ist mit Jugendschutzsystemen und -Funktionen ausgestattet. Damit ist es für Eltern und Erziehungsberechtigte auf mehr oder minder komfortable und einfache Weise möglich, neben der Spielzeit und Taktfrequenz auch die Spiele einzustellen, die Kinder und Jugendliche nutzen können.
Einen Schritt weiter geht die kostenlose Filtersoftware JusProg, die im PC-Sektor weit verbreitet ist, weil sie darüber hinaus auch nicht-altersgerechte Inhalte auf Websites ausblendet.
Die Nintendo of Europe GmbH mit Sitz in Frankfurt hat nun den offiziellen Segen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sowie der Landesmedienanstalten in Form der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) für jenes Jugendschutzsystem erhalten, das werksseitig in der Nintendo Switch verbaut ist. Es ist das erste Mal, dass ein solches geschlossenes System nach deutschem Recht als geeignet eingestuft wird. Der KJM-Vorsitzende Wolfgang Kreißig spricht in diesem Zusammenhang von einem „Meilenstein“, der als „richtungsweisend“ gilt.
Aus Sicht der neuen USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker gehe Nintendo mit gutem Beispiel voran. Den Eltern stehe ein wirksames Werkzeug zur Verfügung, das einfach einzurichten und kostenlos nutzbar sei.
Die eigentliche Prüfung des Systems wurde durch die USK vorgenommen, zu deren Gesellschaftern der Industrieverband Game gehört. Die KJM überprüft lediglich, ob die USK innerhalb ihres Beurteilungsspielraums korrekt gehandelt hat.
Nintendo Switch: USK und KJM winken Jugendschutzsystem durch
Als klassische Familienkonsole ist die Nintendo Switch ohnehin unverdächtig, dass ihre minderjährigen Nutzer mit allzu derben Inhalten konfrontiert werden. Die einschlägigen Action-Adventures, Rollenspiele und Ego-Shooter sind ausschließlich für Xbox One und PlayStation 4 erhältlich. Die USK-Datenbank weist gerade einmal neun Switch-Titel aus, die erst ab 16 Jahren freigegeben sind – und mit einem „Bayonetta“-Bundle ein einziges Spiel mit USK-18-Kennzeichnung. Auch das Bethesda-Action-Spiel „Doom“ hat keine Jugendfreigabe erhalten. Alle anderen Switch-Spiele sind ab 0, 6 oder 12 Jahren freigegeben.
Dennoch erlaubt die Nintendo-Software via Systemeinstellung die Sperrung einzelner Inhalte sowie die Vorgabe der zulässigen Maximal-Spieldauer. Von diesen Daten wird auch beeinflusst, welche Inhalte im Online-Store („Nintendo eShop“) angezeigt werden – für den Download der Titel ist dann im Zweifel die Eingabe einer PIN erforderlich.
Der Nintendo eShop ist wiederum dem IARC-System angeschlossen: In Kooperation mit internationalen Partnern prüft die USK stichprobenartig die Angebote auf dieser und weiteren Plattformen, darunter im Windows-Store, im Xbox-Store, im Oculus-Store und im Google Play Store. Sony (PlayStation-Store), Valve (Steam) sowie Apple (iOS-Appstore) haben sich dem Verbund bislang nicht angeschlossen.