Start Politik Corona-Gipfel: Einzelhandel darf öffnen – in engen Grenzen (Update)

Corona-Gipfel: Einzelhandel darf öffnen – in engen Grenzen (Update)

0
Lockdown im Einzelhandel: Elektronikmärkte wie Expert dürfen ab dem 8. März 2021 regional wieder öffnen - mit Einschränkungen (Foto: Expert)
Lockdown im Einzelhandel: Elektronikmärkte wie Expert dürfen ab dem 8. März 2021 regional wieder öffnen - mit Einschränkungen (Foto: Expert)

Trotz leicht steigender Corona-Fallzahlen reagieren Bund und Länder auf den Druck der Wirtschaft: Der Einzelhandel darf ab 8. März öffnen – allerdings unter strengen Voraussetzungen.

Update vom 8.3.2021 (8 Uhr): Über 50 (Ü50) oder unter 50 (U50)? An dieser Inzidenz bemisst sich ab dem heutigen Montag, ob und unter welchen Voraussetzungen Einzelhändler öffnen dürfen. Bereits am Freitag hatten MediaMarkt und Saturn bestätigt, dass die Märkte zwischen Nord- und Ostsee wieder Kunden empfangen – Ausnahme: Flensburg.

Auch in anderen Bundesländern – etwa in Rheinland-Pfalz – liegen viele Städte und Landkreis unter der 50er-Marke. In Regionen mit einer höheren Inzidenz sind neben Click & Collect neuerdings auch Click & Meet-Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Genaueres erfahren Sie auf den Websites der entsprechenden Märkte.

Update vom 4.3.2021 (14:30 Uhr): Weil Schleswig-Holstein derzeit eine 7-Tages-Inzidenz von 48 aufweist, darf der Einzelhandel in Schleswig-Holstein bereits am kommenden Montag (8. März) öffnen. Das hat Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) heute im Kieler Landtag angekündigt.

In Geschäften mit einer Größe von bis zu 800 Quadratmetern darf sich ein Kunde pro 10 Quadratmeter gleichzeitig aufhalten – für alle darüber hinausgehenden Flächen gilt die Regelung von einem Kunden pro 20 Quadratmeter (siehe Aufstellung unten).

Nahe oder bereits unter einer Inzidenz von 50 liegen außerdem Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.

Meldung vom 4.3.2021 (10 Uhr): MediaMarkt, Expert, Medimax, Conrad, Euronics: Deutschlands Technik-Händler würden am liebsten bereits am kommenden Montag wieder flächendeckend und bundesweit öffnen – so fordern es die Unternehmen in einem Offenen Brief an Kanzlerin und Ministerpräsidenten. Doch das, was die Regierungschefs beim Corona-Gipfel am gestrigen Mittwoch beschlossen haben, lässt die Öffnung von Geschäften und Filialen nur unter strengen Voraussetzungen zu (PDF).

Immerhin: Wo dies ohnehin noch nicht der Fall ist, dürfen ab dem 8. März wieder Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte aufschließen.

Für den ‚Rest‘ des Einzelhandels gilt: Liegt die 7-Tages-Inzidenz in der jeweiligen Region zwischen 50 und 100, ist Termin-Shopping („Click & Meet“) mit maximal einem Kunden pro 40 Quadratmeter möglich. Beispiel: Ein Laden mit 200 Quadratmetern darf maximal 5 Kunden beraten und bedienen, die zuvor telefonisch oder per Website einen Termin gebucht haben.

Deutlich entspannter ist die Lage in Städten und Landkreisen mit einer Inzidenz unter 50, wie sie derzeit zum Beispiel für Worms, Koblenz, Emden, Kassel, Lübeck oder Kaiserslautern gilt. Dort wäre der Einkauf ab dem 8. März auch ohne Terminbuchung möglich – und zwar für maximal einen Kunden pro 10 Quadratmetern bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern. Für jeweils 20 weitere Quadratmeter darf ein weiterer Kunde in den Laden.

Konkretes Beispiel: In einem großen Saturn-Markt mit 2.000 Quadratmetern dürften sich 140 Kunden (80 + 60) gleichzeitig aufhalten. Klingt komplizierter, als es in der Praxis ist: Die meisten Märkte arbeiten längst mit elektronischen Kundenzählern, die bereits am Eingang signalisieren, ob die Maximalauslastung erreicht ist.

Aufgrund der bundesweit äußerst unterschiedlichen Inzidenzen – 9,8 im rheinland-pfälzischen Bernkastel-Wittlich, 316 im oberfränkischen Wunsiedel – müssen sich die Kunden darauf einstellen, dass sich die Öffnungszeiten der Elektronik-Märkte und Fachhändler regional massiv unterscheiden und sich zudem tagesaktuell ändern können. Die bekannten Hygiene-Regeln – Abstand, FFP2-Maske etc. – bleiben unabhängig von den Inzidenzen bestehen.

In einer ersten Reaktion spricht der Handelsverband Deutschland (HDE) von einer „Katastrophe“: Für die große Mehrheit der Nicht-Lebensmittelhändler werde der Lockdown faktisch bis Ende März und damit bis Ostern verlängert, weil eine stabile Inzidenz von unter 50 auf absehbare Zeit nicht flächendeckend zu erreichen sei – zumal die steigende Zahl von Schnelltests eher zu einer Zunahme von Fällen führen dürfte. Der Einkauf nach Terminvergabe sei für die meisten Unternehmen wegen der hohen Personal- und Betriebskosten kein Rettungsanker, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Bundesweit liegt die Inzidenz derzeit im Schnitt bei 64,7 (Stand: 4.3.). Rund 50 Regionen unterschreiten die Inzidenz von 35. Ab einem Wert von 100 soll eine Art Notbremse greifen, die die Rücknahme der Öffnungen vorsieht – also auf den aktuellen Stand. Dann können auch wieder regionale Ausgangssperren greifen. Besonders betroffen sind laut RKI-Dashboard derzeit die Regionen im Grenzgebiet zu Tschechien, etwa in Hildburghausen, Hof, Schwandorf oder im Vogtlandkreis.

Noch vor Ostern – nämlich frühestens ab dem 22. März – dürfte im Übrigen auch die Außengastronomie wieder öffnen. Abhängig von der Inzidenz sind für den Freiluft-Cappuccino eine Terminbuchung oder ein tagesaktueller Schnell-/Selbsttest erforderlich.

Die gestern betroffenen Beschlüsse müssen noch von den Landesregierungen und -parlamenten bestätigt werden – hier sind Abweichungen von der einheitlichen Linie zu erwarten.

Lockdown-Öffnungen: Die Regelungen im Überblick

Seit 1. März 2021

  • Schulen (individuelle Regeln je Land)
  • Kitas
  • Friseure
  • Regionale Öffnungen

Ab 8. März 2021

  • Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Gartenmärkte (1 Kunde pro 10 qm für die ersten 800 qm – 1 Kunde für jeweils weitere 20 qm)
  • Körpernahe Dienstleistungen (z. T. mit tagesaktuellem Test)
  • Fahr- und Flugschulen (mit tagesaktuellem Test)

Bei 7-Tages-Inzidenz unter 50:

  • Einzelhandel (1 Kunde pro 10 qm für die ersten 800 qm – 1 Kunde für jeweils weitere 20 qm)
  • Museen
  • Galerien
  • Zoos
  • Botanische Gärten
  • Gedenkstätten
  • Außen-Sport (max. 10 Personen, kontaktfrei)

Bei 7-Tages-Inzidenz von 50 bis 100:

  • Termin-Shopping im Einzelhandel (‚Click & Meet‘ / 1 Kunde pro 40 qm, Terminbuchung)
  • Museen / Galerien / Zoos / Botanische Gärten / Gedenkstätten mit Terminbuchung und Dokumentation
  • Individualsport außen – max. 5 Personen aus 2 Haushalten (bzw. max. 20 Kinder)

Frühestens ab 22. März 2021

Bei 7-Tages-Inzidenz unter 50

  • Außengastronomie
  • Theater-, Konzert- und Opernhäuser
  • Kinos
  • Sport (kontaktfrei innen, Kontaktsport außen)

Bei 7-Tages-Inzidenz von 50 bis 100 (jeweils mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest):

  • Außengastronomie mit vorheriger Terminbuchung
  • Theater-, Konzert- und Opernhäuser
  • Kinos
  • Sport (kontaktfrei innen, Kontaktsport außen)

Ostern: 2. April (Karfreitag) 5. April (Ostermontag)

Frühestens ab 5. April 2021

Bei 7-Tages-Inzidenz unter 50

  • Freizeitveranstaltungen im Außenbereich (max. 50 Teilnehmer)
  • Kontaktsport innen

Bei 7-Tages-Inzidenz von 50 bis 100

  • Einzelhandel (1 Kunde pro 10 bzw. 20 qm, abhängig von Verkaufsfläche)
  • Sport (kontaktfrei innen, Kontaktsport außen) – ohne Test

Nächste Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März 2021

Entscheidung über weitere Bereiche: Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen, Hotels (unter Berücksichtigung Testen, Impfen, Virusmutation und weitere Faktoren)