Start Marketing & PR Games unterm Weihnachtsbaum: USK gibt Tipps

Games unterm Weihnachtsbaum: USK gibt Tipps

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Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat ihren Sitz in der Berliner Torstraße (Foto: GamesWirtschaft)
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat ihren Sitz in der Berliner Torstraße (Foto: GamesWirtschaft)

Konsolen und Videospiele stehen auch in diesem Jahr auf vielen Wunschlisten – die USK gibt Tipps, wie Eltern richtig entscheiden.

Computer- und Videospiele bringen nicht nur Spaß, sondern gefährden zuweilen auch den innerfamiliären Frieden – etwa dann, wenn die Zeit an Gamepad und Gaming-PC irrationale Ausmaße annimmt. Zwischen Kindern und Eltern kommt es daher regelmäßig zum Disput, wann wie lange welches Spiel genutzt werden darf.

Damit das „Fest der Liebe“ diesen Namen auch verdient, hat die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) fünf Tipps zusammengestellt.

So sollen sich Erziehungsberechtigte im Vorfeld über Plattformen und Genres informieren und insbesondere auf USK-Alterskennzeichen achten. Mit Jugendschutzprogrammen und -Apps lassen sich zudem In-Game-Käufe kontrollieren, begrenzen und deaktivieren. Auf dem Markt gäbe es eine Fülle an pädagogisch wertvollen Spielen, die das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden. Und der wichtigste Tipp: Gemeinsam spielen und darüber sprechen.

Die USK weist insbesondere darauf hin, dass die Altersfreigabe keine Aussagen über den Schwierigkeitsgrad oder die jeweilige pädagogische Eignung trifft. Infolge des neuen Jugendschutzgesetzes sollen Symbole künftig darauf hinweisen, wenn ein Spiel beispielsweise Glücksspiel-Mechaniken oder anderweitige Risiken und Nebenwirkungen aufweist.

„Digitale Spiele sind ein wichtiger Bestandteil der Alltagswelt von Kindern und Jugendlichen“, erklärt USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker. „Damit ein verantwortungsvoller Umgang gelingt, rät die USK dazu, altersgerechte Spiele oder Apps gemeinsam mit den Kindern auszusuchen.“ Die USK wolle Eltern dafür sensibilisieren, die Spielekonsolen und Geräte für ihre Kinder altersgerecht einzustellen, „um ihnen eine sichere Teilhabe zu ermöglichen“, so Secker.